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brief oder kaufvertrag wer ist der rechchtliche besitzer / eigentümer

gefragt von Polo86c16vPolo86c16v am 25.05.2009 um 21:37 Uhr

hallo, ich habe eine frage wegen einem auto. also ich habe mir vor ca. 2 monaten ein auto mit kaufvertrag gekauft nun hatte ich es aber auf meiner mutter angemeldet (in den breif schreiben lassen) so das dass auto auf meiner mutter versichert wird (günstiger) nun haben wir uns leider verzofft und ausgezogen nun hat sie das auto gefordert, leider hat sie auch den fahrzeugbrief. ich habe aber den kaufvertrag mit unterschrieft des verkaufer´s und mir....
kann mir jemand helfen ^^

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AUTO x 23.072

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 25. Mai 2009 21:58
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Abgesehen mal davon, dass Du deine Mutter nicht als Halter sondern nur als Versicherungsnehmer hättest nehmen können, bist Du dennoch der Eigentümer des Fahrzeuges. Es sei denn deine Mutter hat einen Kaufvertrag mit dir aus dem hervorgeht, dass sie das Auto von dir gekauft hat.


anonym
beantwortet von Ruedi am 25. Mai 2009 22:40
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Derjenige, dem das Eigentum am Fahrzeug verschafft wurde, gehört es. Das kann unabhängig von Kaufvertrag, KFZ-Brief usw sein, da die Eigentumsübertragung ein eigenständiges Rechtsgeschäft ist, das von anderen Rechtsgeschäften abzugrenzen ist.

In der Regel ist es aber so, dass derjenige, der das Fahrzeug gekauft hat, also wer im Kaufvertrag steht, Eigentümer ist. Davon abgewichen wird zB, wenn die Eltern (oder nur ein Elternteil) das Auto kaufen und es dann zum Geburtstag dem Kind schenken (und in dem Zusammenhang natürlich auch übereignen). Dann wird das Kind Eigentümer des Fahrzeugs, egal, wer im Brief oder KV steht.

Alle Klarheiten beseitigt? ;-)

PS: Nach Deiner Schilderung bist Du Eigentümer des Fahrzeugs.



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