2

Brief mit Postzustellungsurkunde rechtssicher zustellen lassen....aber wie ?

Frage von locke78 locke78

Hallo,

ich möchte einen Brief mit Postzustellungsurkunde wirksam rechtssicher zustellen lassen. Also, es soll mir jemand den Inhalt des Briefes bestätigen.

Weiß jemand, wie ich vorgehen bzw. was ich machen muß?

Wer macht sowas, wer ist dafür zuständig ?

Wieviel kostet diese Postzustellungsurkunde?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 4
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Mit einem Gerichtsvollzieher,alles andere birgt Risiko in sich,denn selbst wenn du den per Post mit Übergabeeinschreiben abgeben lässt,so ist doch nur Bewiesen das der Umschlag abgegeben wurde,nicht jedoch der Inhalt,bei einem Einwurfeinschreiben,oder Hinterlegung bei der Post,liegt das Risiko darin das nicht Bewiesen werden kann,und von der Post braucht ihm auch keiner Abholen,somit ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher besser

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    D.h !!!

    Endlich mal eine richtige Antwort :-))

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    nö, die Antwort ist genau so falsch.

    Der Gerichtsvollzieher ist kein Postbote(!) und händigt keine Schreiben aus. Er kann maximal derjenige sein, der die Postzustellungsurkunde beurkundet.

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Äh ?

    Was schreibst Du hier für einen Blödsinn ??

    Selbstverständlich stellt ein Gerichtsvollzieher Schreiben zu !!!

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011
  • 3
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Weiß jemand, wie ich vorgehen bzw. was ich machen muß?

    Schicke das zuzustellende Schriftstück an den Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, es n. §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.

    Wer macht sowas, wer ist dafür zuständig ?

    Der für deinen Stadtteil zuständige Gerichtsvollzieher am Amtsgericht deines Wohnortes. Frag am AG einfach nach und kontaktiere ihn selbst.

    Wieviel kostet diese Postzustellungsurkunde?

    Wenn er gem. §§ 193f. ZPO, 19, 21 GVGA die Deutsche Post oder einen qualifizierten Zustelldienst damit beauftragt (was die Regel ist) halten sich die Kosten gem. GVKostG für 2,50 € Zustellgebühr, 0,50 € Dokumentenpauschale, 3,45 € Post für die Zustellung, 3,- € Auslagenpauschale, mit insgesamt 9,45 € in Grenzen. Persönlich tätig werden, kommen weitere Kosten hinzu.

    G imager761

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    D.h !!!

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    @ all:

    Traurig, dass hier allenthalben Sachkenntnis durch Pöbelei und Kraftmeierei ersetzt wird statt eine simple Frage zielführend zu beantworten :-(

    Nur weil man etwas nicht kennt bedeutet es nicht, dass es das nicht gibt :-O

    "Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz": §§ 132 BGB, 192ff. ZPO regeln den Zugang dieser wirksamen Zustellung auch für Privatpersonen :-O

    @ locke78

    Mit meinem Kommentar kommst du zu der erbetenen absolut rechtswirksamen Zustellung :-O

    Erstens macht es durchaus Sinn, bei weiter Entfernung oder persönlicher Betroffenheit den Empfänger nicht selbst aufzuchen zu wollen, zweitens ist es die einzig wirksame Zugangsart der Willenserkklärung, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist oder den Zugang vereiteln will.

    Wer jemals eine fristlose Kündigung gegen einen untergetauchten Mietnomaden wirksam aussprechen wollte, weiss, wovon ich spreche :-)

    Viel Erfolg :-)

    G imager761

  • 1
    Antwort von Crack Crack

    Es gibt nur 2 sichere Möglichkeiten.

    Die eine über einen Notar, der den Brief zustellt und auch gleichzeitig bestätigen kann das er den Inhalt hatte der dort ankommen sollte. Das kostet natürlich etwas.

    Oder die persönliche Abgabe beim Empfänger gegen eine Bestätigung das genau dieses Schreiben dort abgegeben wurde.


    Alles andere ist nur eine halbe Sache da man dann zwar die Übergabe eines Briefes nachweisen kann, nicht aber was er enthalten hat.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Falsch, s. mein Kommentar :-O

    G imager761

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Habe den Notar mit dem Gerichtsvollzieher vertauscht, aber sonst ist es nicht falsch.

  • 1
    Antwort von Buschist Buschist

    Hallo.

    Also du hast die Möglichkeit Deinen Brief per a) Einwurfeinschreiben b) Einschreiben mit Rückschein (Du bekommst dann eine Unterschrift auf dem Rückschein von demjenigen, der den Brief entgegen genommen hat)

    Beide Einschreibearten sind online trackbar. Wenn Du also im Internet verfolgt hast, dass das Schreiben zugestellt wurde, drucke Dir diese Mitteilung aus und hefte den Postbeleg mit der Sendungsnummer daran und bewahre diese Sachen ebenfalls als Beweis auf.

    Der INHALT Deines Schreibens wird von der Post nicht bestätigt.

    Besorge Dir einen Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis nimmt und der bestätigt, dass das Schreiben an den Adressaten verschickt wurde. Wenn man es 100% ig nimmt, dann fährt der Zeuge sogar mit Dir und dem Brief zur Post und ist dabei, wenn der Brief aufgegeben wird.

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    diese Aussagen sind falsch

    §3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie §§177-181 Zivilprozeßordnung (ZPO)

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    Dein Verweis auf die Postzustellungsurkunde wird auch durch ständiges wiederholen nicht richtiger. Die von Dir benannten Rechtsnormen aus der ZPO sind nicht zutreffend.

    Das Ding wird nur von BEHÖRDEN verwendet. Ich zitiere aus Deiner Verlinkung weiter unten:

    Postzustellungsauftrag - die rechtswirksame Zustellung mit Urkunde Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag. Die Deutsche Post ist der erfahrenste und größte Dienstleister für Zustellungsaufträge. Unsere Kunden sind Gerichte und Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen (zum Beispiel Bußgeldstellen) sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die befugt sind, nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) zuzustellen.

    Quelle: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016046_870

    Somit dürfte doch klar sein, dass diese Versandart NUR DIESEN KUNDEN der Deutschen Post vorbehalten ist.

    Die von Dir zitierten §§ aus der ZPO sind NICHT ZUTREFFEND

    In der Überschrift zu den §§ 177 - 181 heißt es:

    " Zustellung von Amtswegen"

    Die ZPO regelt die gerichtliche Verfahrensweise bei Zivilprozessen und hat in dem Zusammnehang mit der Frage hier überhaupt gar nichts zu tun.

    Schau bitte mal (zum Beispiel bei Wikipedia) was die ZPO überhaupt ist.

    DER FRAGESTELLER HANDELT NICHT ALS BEHÖRDE, SONDERN ALS PRIVATPERSON

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    Zitat aus dem von Dir benannten Verwaltungszustellungsgesetz:

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html

    "§ 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde (1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde."

    Auch dieses von Dir benannte Gesetz ist nicht zutreffend und hat für den hier vorliegenden Fall überhaupt keine Bedeutung. Das Gesetz richtet sich an eine Verwaltungsbehörde !!!

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Und somit ist die Antwort von @Stadtreinigung die einzige richtige hier ( außer Deiner jetzt )

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Da kannst du mit Fettdruck und gesperrter Schrift "schreien" wie du willst: Falsch, s. mein Kommentar :-O

    G imager761

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    Ich habe nicht geschrien, ich habe nur verdeutlichen wollen auf was es ankommt, wenn man Gesetze anwenden will, bzw. sich darauf beruft. Die maßgeblichen Stellen habe ich fett hervorgehoben um Dir zu verdeutlichen, dass Du Gesetze benennst die mit der Frage genau so wenig zu tun haben wie die Binnenschiffahrtordnung aus Neu Guinea.

    Wie gesagt:

    Deine Aussage wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Auch zeigt es jedem hier, wie wenig Du

    1. für sachliche Kritik anfällig bist
    2. Du nicht den Willen hast Dich mit den Sachargumenten auseinanderzusetzen.

    Behalte Deine Meinung ruhig. Auch wenn sie falsch und nicht zutreffend ist. Tschüssi !

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Das sieht der GV, der Schreiben derart wirksam zustellt, eben anders.

    Falls du den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO etwas substiiertes entgegenzusetzten hast, gerne, ansonsten gilt: Privatpersonmen können rechtwirksam Schriftsücke per Zustellungsurkunde zustellen lassen.

    G imager761

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    "Falls du den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO etwas substiiertes entgegenzusetzten hast,..."

    Da Du es noch immer nicht verstanden hast:

    Habe ich:

    Ein letzter Versuch. Die Rede ist von amtlichen Schriftstücken. Die von Dir zitierten Gesetze regeln die Postzustellung im Zivilprozess. Hier liegt aber kein Zivilprozess vor.

    Die Bestimmungen der ZPO finden auf Sendungen von privat (natürliche Personen) nach Privat KEINE ANWENDUNG

    § 132 BGB: "Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung"

    Bei Anwendung der §§ 192 ff. ZPO liegt bereits ein Zivilprozess vor.

    Somit sind auch diese, von Dir benannten §§ genau so zutreffend wie die Binnenschiffahrtsordnung von Neu Guinea.

    Zur Begriffsbestimung was eine Postzustellungsurkunde (PZU) ist:

    Zitat: "Seit der Änderung des Postgesetzes mit Wirkung vom 22. Dezember 1997 ist es auch privaten Dienstleistern erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen, d. h. Postzustellungsaufträge der Behörden auszuliefern. Voraussetzung dazu ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) und eine entsprechende Entgeltgenehmigung."

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde

    privater Dienstleister ist nach Privatisierung der ehemaligen Deutschen Bundespost der Rechtsnachfolger "Deutsche Post AG" als nunmehr privater Dienstleister.

    So und nu ist´s gut.

  • 1
    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011
  • 1
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Den Inhalt des Briefes kann dir niemand bestätigen, nur die Zustellung.

    Als Privatperson kannst du die Postzustellungsurkunde nicht nutzen:

    Du kannst nur per Einschrieben versenden:

    Varianten

    Eigenhändig - persönliche Zustellung nur an den Empfänger

    Einschreiben Einwurf - Wir dokumentieren die Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach

    Rückschein - Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers

    http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016005_870

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Falsch, s. mein Kommentar :-O

    G imager761

  • 1
    Antwort von altermann58 altermann58

    Die Postzustellungsurkunde bestätigt lediglich, dass der Brief dem Empfänger ausgehändigt worden ist. Ob er ihn liest oder entsorgt, ist das Problem des Briefempfängers.

    Es gibt sonst ein Einwurfeinschreiben (der Zusteller quittiert, dass er den Brief eingeworfen hat), ein Aushändigungseinschreiben (der Briefträger quittiert, das der Brief persönlich ausgehändigt worden ist), ein Einschreiben mit Rückschein (der Empfänger unterschreibt eine Bestätigung, die dir zugeschickt wird).

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    das ist falsch

    Bei der Postzustellungsurkunde beurkundet die Post, das die Sendung mit dem genau spezifizierten Inhalt zu einem fixen Zeitpunkt beim Empfänger angekommen ist und für diesen einsehbar war. Die Sendung gilt damit als zugegangen, Fristen können nicht mehr durch die Ausrede "nicht bekommen" oder "leerer Umschlag" umgangen werden. Diese Sendung ist nicht ablehnbar.

    Auf diese Weise werden Strafbescheide, Urteile und Vollstreckungsbescheide zugestellt. Es ist absolut rechtsverbindlich.

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Sendung mit dem genau spezifizierten Inhalt zu einem fixen Zeitpunkt beim Empfänger angekommen ist

    WOHER will die Post denn den Inhalt kennen ???

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Na, da hast Du wohl keine vernünftige Antwort drauf ???

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Falsch, s. mein Kommentar :-O

    G imager761

  • 1
    Antwort von Scanner Scanner

    Rechtssicher geht es nur, wenn Du ihn persönlich abgibst oder mit einem Gerichtsvollzieher schickst.

    Alles andere ist ohne Gewährleistung.

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    die Postzustellungsurkunde ist genau so rechtssicher. Steht sogar im Gesetz

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Aber was sagt diese aus ???

    Da kann auch ein leerer Umschlag zugestellt worden sein...

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    du unterscheidest nicht zwischen Postzustellungsurkunde und Einschreiben.

    Beim Einschreiben wird lediglich bestätigt, dass das Kuvert angekommen ist. Bei der Urkunde wird dagegen üblicherweise ein Umschlag mit einem Sichtfenster bzw. einer völlig transparenten Rückseite verwendet, bei der der Postbeamte, ein Bediensteter des Amtsgerichtes oder eine andere, entsprechend ermächtigte Amtsperson den Erhalt und die Zustellung genau dieses Schriftstückes an genau diesen Empfänger bzw. einen dessen Bevollmächtigten aushändigt.

    Die Postzustellungsurkunde ist damit absolut hieb-, stich- und wasserfest.

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Und das nützt nixx, gar nixx sozusagen !!!

    Das sagt nämlich nixx über den Inhalt aus......

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    ach, stimmt ja - alle Gerichte auf diesem Planeten sind dumm, weil sie das nutzen. Nur du, in deiner grenzenlosen Weisheit bist klug und weist auf einen so offensichtlichen Fehler hin, dass selbst das Bundesverfassungsgericht es noch nicht erkennen konnte.

  • 0
    Antwort von rocketman84 rocketman84

    Das kannst du ganz einfach bei der POst beantragen und kostet für einen einfachen Brief 2,35. Du beantragst das am Schalter, gibst den Brief auf und der Rest wird für Dich erledigt. Ist ganz einfach und hier nochmals zum Nachlesen:

    http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&a...

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Kostet ca. 25 Euro pro Zustellung. Du beauftragst einen Gerichtsvoillzieher damit.

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift
    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    @TimeShift

    Vielleicht solltest Du Dich mal informieren...

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    §3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie §§177-181 Zivilprozeßordnung (ZPO)

    zufälligerweise weiß ich darüber sehr genau bescheid. Im Gegensatz zu dir du Besserwisser.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ Timeshift:

    zufälligerweise weiß ich darüber sehr genau bescheid. Im Gegensatz zu dir du Besserwisser.

    Offenbar bist Du hier der Besserwisser. Denn Du stehst mit Deiner Meinung ganz allein. Merkst Du was?

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    "zufälligerweise weiß ich darüber sehr genau bescheid."

    ja nee is klar !!!

    Du hast von Gesetzen genau so wenig Ahnung wei eine Kuh vom Feuerspucken

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Nun laßt ihn doch...

    Wichtig ist, das der Fragesteller eine gute und hilfreiche Antwort bekommen hat :-))

  • 0
    Antwort von TimeShift TimeShift

    http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016046_870

    einfach mal dort nachsehen, wo mans erwarten würde :)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Und?

    Damit kannst Du nachweisen das der Brief angekommen ist, aber nicht das er auch das enthalten hat was Du angibst. Wenn der Adressat sagt der Umschlag war leer dann war das alles nutzlos!

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Genau so ist es !!!

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag.

    Privatleute verschicken keine AMTLICHE Schriftsücke.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.