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Brief mit Frist, wegen Urlaub nicht antworten können

gefragt von 78kabi am 23.02.2009 um 21:26 Uhr

Was passiert wenn man einen Brief, z.B. Mahnung, Termin,Zeugenaussage (was mir vielleicht passieren wird, da ich Zeuge bei einem Unfall war) zugeschickt bekommt und aber für längere Zeit im Urlaub ist? Dadurch könnte man eventuell die Frist verpassen.


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Gadenja
beantwortet von Gadenja am 23. Februar 2009 21:27
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Da musst Du aber lange verreisen ^^. Wenn Du das schon weißt, dann melde Dich bei Gericht ab.


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 23. Februar 2009 21:28
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dann musst du jemanden beauftragen, der deinen briefkasten kontrolliert !


anonym
beantwortet von deepunder am 23. Februar 2009 21:28
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selbst wenn man verreist, es zählt der zeitpunkt ab dem es zugänglich ist, sprich in deinem briefkasten landet. wenn du es nicht liest etc, dann ist es dein pech!


Eifelmensch
beantwortet von Eifelmensch am 23. Februar 2009 21:28
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Da musst du entweder jemanden bevollmächtigen oder aber einen Nachsendeantrag stellen. Wenn ein Brief nachweislich zugestellt wurde, beginnen die Fristen zu laufen.

Du haftest dann ggf. für versäumte Fristen!


LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 23. Februar 2009 21:29
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Die Rechtsprechung hat gesagt (Gerichtsurteile) dass es jedem zumutbar ist, in seiner Abwesenheit trotzdem Fristen einzuhalten. Musst dich drum kümmern dass es notfalls einer für dich macht. Auch deinen Briefkasten musst leeren bzw dafür sorgen dass Briefe eingeschmissen werden können. wobei Behörden kultant sind, wenn du nachweißen kannst (Flugtickets) dass im Urlaub warst. --> bei nem Einspruch bei einem Bescheid z.B



LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 23. Februar 2009 21:28
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dann musst du jemanden beauftragen, der deinen briefkasten kontrolliert !


groovie
beantwortet von groovie am 23. Februar 2009 21:29
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wenn du belegen kannst in welchem zeitraum du im urlaub warst, denke ich kann dir nicht viel passieren. dann musst du ggf. die zeugenaussage nachholen bzw. die rg. dann bezahlen. aber bin auch kein experte.


HaRoLu
beantwortet von HaRoLu am 23. Februar 2009 21:31
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Wenn Du das schon vorher weißt, dann gib doch der Polizeidienststelle, deren Beamte den Unfall - und damit auch Deine Personalien als Zeuge aufgenommen haben, Bescheid.

Wenn das sehr vage ist, ob und wann überhaupüt was kommt, dann kannst Du bei einer gegen Dich gerichteten Amtshandlung Einspruch einlegen und "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen; dann wirst Du so behandelt, als ob die Frist gerade erst angefangen hätte.

Hilfe durch einen Anwalt ist empfehlenswert.


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