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Brief einer Abzockfirma - wie richtig reagieren?

Frage von LadySarah11 LadySarah11

Meine Mutter hat vor ein paar Tagen ein Schreiben der CL Inkasso AG (aus Lindau) erhalten. Angeblich habe sie eine Servicerufnummer angerufen und hat die Rechnung nicht beglichen. Nach Anforderung der Einzelnachweise bei der Telekom hat sich nun ergeben, dass sie diese Nummer überhaupt nicht gewählt hat!!! Ich habe heut nach der Firma gegooglet und es handelt sich tatsächlich um eine s.g. Abzockfirma. Und wir denken, sowas passiert nur den anderen...

Wie verfährt meine Mutter denn jetzt am besten? Auf das Schreiben nicht antworten und wegschmeißen oder sollte sie einen deftigen Widerspruch schreiben? Muss man sowas auch bei einer Verbraucherzentrale melden, damit die eine Meldung rausgeben?

Danke für hilfreiche Antworten, auch im Namen meiner Mutter g

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Antworten (15)

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    Antwort von Wuhki Wuhki

    einfach ignorieren, in meinem E-Mail postfach hab ich auch ständig son schrott :)

  • 1
    Antwort von Helmi123 Helmi123

    Ich hatte im Januar 2010 Schriftverkehr mit der CL Inkasso AG. Laut deren Brief sollte ich an einem Gewinnspiel teilgenommen und nicht bezahlt haben. Nachfolgend der E-Mail Schriftverkehr: Ich schrieb:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie schreiben mir, dass ich bei Chance 200 oder spieldirekt24 Forderungen zu begleichen habe. Ich möchte gerne wissen, bei welcher der beiden ich einen Vertrag abgeschlossen haben soll! Wenn ja, dann möchte ich wissen, wann und wie (Datum, Telefonnummer)! Ich kenne diese beiden Firmen nicht und habe auch nie etwas mit Ihnen zu tun gehabt. Falls doch ein Vertrag zustandekam, widerrufe ich ihn hiermit.Ich werde nicht zahlen, da ich auch nie eine Mahnung bekam, auf die ich hätte reagieren können.Ich behalte mir vor, Anzeige wegen versuchten Betrugs gegen die Firma Eastwood AG und gegen CL Inkasso AG zu erstatten!

    Hochachtungsvoll

    Helmi


    Drei Tage später schrieb ich folgende E-Mail:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich fordere Sie hirmit einmalig auf, sich bei mir zu entschuldigen! Sollte das bis Freitag, dem 29. Januar 2010 nicht erfolgt sein, erstatte ich Samstag, den 30. Januar Strafanzeige wegen versuchtem Betrug bei der Polizei und übergebe die Angelegenheit wenn nötig meinem Anwalt.

    Hochachtungsvoll

    Helmi


    Am 29. Januar erhielt ich folgende Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft teilen wir Ihnen mit, dass die Akte bei uns geschlossen wird.Von uns werden Sie diesbezüglich keine Post mehr erhalten, die Daten wurden bei uns gelöscht.Mit freundlichen Grüßeni.

    A. L. Fleischhauer

    Sachbearbeiterin

    CL Inkasso AG


    Es geht also auch so!

  • 1
    Antwort von ReFaWi2007 ReFaWi2007

    Lieber Fragesteller,

    die Frage ist, ob der Anspruch wirklich nicht besteht.

    Sollte dies der Fall sein, ist nicht nur eine Meldung bei der Verbraucherzentrale, vielmehr auch eine entsprechende Meldung an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen eV fällig!

    Ob eine Inkassogesellschaft auch wirlich eine entsprechende Zulassung hat, können Sie auf dem Justizportal -www.rechtsdienstleistungsregister.de-sehen.

    viel Glück!

  • 1
    Antwort von Sorbas48 Sorbas48

    Den Einzelnachweis der Telekom aufbewahren (falls es doch zu einer Nachwirkung kommen sollte) und sonst weiter nicht reagieren.

    Es ist mehr oder weniger sinnlos mit diesen Firmen zu kommunizieren, da die Antwort meist ohnehin von einem Computerprogramm kommt und das ist so programmiert, dass es immer Recht hat. Die Hotline ist meistens kostenpflichtig und mit Personen besetzt, die per Auftrag keine Alternativen kennen.

    Am ehesten sinnvoll und erfolgversprechend für die Allgemeinheit ist es (wenn man sich die Mühe antun will), eine Beschwerde an die Konto führende Bank zu senden und ebenfalls an die Aufsichtsbehörde des Inkasso Unternehmens, das die ungerechtfertigte Forderung eintreiben möchte.

    Zum Thema Bank: Viele dieser Dubiosen Betriebe wurde das Bankkonto bereits mehrfach unterzogen, was einigermaßen am schmerzlichsten für die Betreiber ist, wenn der Geldhahn abgedreht ist bis eine neue Bank gefunden ist.

    Es kann sich keine Bank auf längere Dauer leisten, Abzockern Unterschlupf mit einem Konto zu geben

    Zum Thema Aufsichtsbehörde Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn man meint, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten man sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Dabei sollte man im Schreiben auch unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber fordern, wie das Gericht auf die Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

  • 1
    Antwort von fl0969 fl0969

    brauchst keinen gepfefferten wiederspruch zu schreiben aber ein wiederspruch muß, mit dem hinweis, das die forderung nicht rechtens ist, damit können die erst einmal nicht weiter und müssen die forderung prüfen wenn ihr den einfach wegschmeißt haben die ganz schnell einen beschluß zur pfändung in der hand, denn es gibt genügend richter die für solche unternehmen arbeiten und nur nachsehen, ob das mahnverfahren richtig gelaufen ist und das ist es wenn ihr nicht reagiert

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    Die Verbraucherzentrale rät auch zum Widerspruch.. Das werden wir dann mal tun! Danke..

    Kommentar von Sorbas48 Sorbas48Sorbas48

    das ist so nicht richtig! Ein pfändbarer Rechtstitel entsteht nur dann, wenn man auf einen "MAHNBESCHEID" vom Amtsgericht nicht reagiert, aber nicht wenn eine Mahnung vom Inkassounternehmen ignoriert wird.

    Die Meinungen ob man widersprechen soll oder nicht gehen auch bei den Rechtsexperten auseinander. Widersprechen kann man genau genommen nur einem Vertrag, der aber im konkreten Fall nicht zustande gekommen sein kann, denn - ein Vertrag ist und bleibt eine Willenserklärung, man kann also niemals unabsichtlich einen Vertrag abschließen:

    Voraussetzung für einen solchen Vertrag ist nämlich, dass beide Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, die alle wesentlichen Punkte - also auch den Preis - enthalten. sie dazu Aussendung des BMJ.

    Wer sein Gewissen beruhigen will sendet am besten einen Widerruf mit der Formulierung „hilfsweise“ gemäß Vorlagen der Verbraucherzentralen. Dabei sollte man den Text nur dort ergänzen wo vorgesehen und sonst möglichst nicht verändern. So ein Widerruf macht aber nur dann Sinn, wenn man ihn eingeschrieben mit R-Schein zum Versand bringt (was zwangsläufig mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist), sonst kann man ihn gleich in die nächste Mülltonne werfen. Nach meinen Erfahrungen wird das die Abzockern ebenso kalt lassen wie ohne Widerruf, aber man hat wenigstens sein Gewissen beruhigt und hat was in der Hand.

    Siehe dazu Aussendung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 25.6.2010 http://www.vzth.de/UNIQ128135790812365/link751301A

    Wenn die fordernde Firma nur eine E-Mail gesendet hat und offensichtlich keine zustellfähige Postanschrift (ladungsfähige Adresse) hat, sollte man allerdings auf alles verzichten, was der Bande zusätzliche Informationen verschafft.

    Ach ja: Und Richter arbeiten nicht für solche Unternehmen, sehr wohl aber viele Anwälte!

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    DAS wäre meine hilfreichste Antwort gewesen :-)

    Kommentar von JoachimWinters JoachimWintersJoachimWinters

    Die immer wieder gern zitierten Empfehlungen von Verbraucherzentralen, einen Widerspruch per Einschreiben/Rückschein zu versenden, sind i.d.R. sinnlos, weil ein solcher Widerspruch nur unnötige Kosten verursacht und keinen formaljuristischen Wert hat.

    Kommentar von LittleGiant LittleGiantLittleGiant

    VZ sinnlos!? Das ist Quatsch. Ich hatte auch mal Ärger mit einem "Abzockverein". Ich habe der Veraucherzentrale die Situation geschildert, und um Rat gesucht. Gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr haben die mir erklärt, wie ich aus der Sache wieder rauskomme. Die VZ hat mir in ihrer Antwort auch einen "rechtssicheren Musterbrief" mitgeschickt. In diesem Brief wurden ein paar nette kleine Paragraphen, Gesetze und Urteile (samt Aktenzeichen) zitiert bzw. darauf hingewiesen.

    Ich war mir sicher, nie etwas mit der "Abzockerfirma" zu tun gehabt zu haben. Deshalb habe ich - ergänzend - zu dem "rechtssicheren" Text von der VZ noch gefordert, man möge mir gefälligst nachweisen, daß ich wirklich eine Dienstleistung der Firma in Anspruch genommen habe (die diese Forderung rechtfertigen würde).. Für den Fall, daß man auf meine Forderung nicht eingehen würde, habe ich auch auch noch mit dem Anwalt gedroht (bzw. mit einer Strafanzeige wegen Betrugs).

    Ich habe nie wieder was von diesen Herrschaften gehört.

    Kommentar von LittleGiant LittleGiantLittleGiant

    Noch ein Tipp: Schau Dir "Antispam-ev.de" mal an (und melde Dich vielleicht gleich auch dort als Mitglied an (kostet nichts))...

    http://www.gutefrage.net/tipp/wie-gehe-ich-gegen-einen-abzocker-vor

  • 1
    Antwort von scarface93 scarface93

    einfach nicht beachten ich habe schon von mehreren firmen solche briefe bekommen obwohl ich nichts gemacht habe die wollen dich einfach nur abzocken

    manche bezahlen ja einfach ^^

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    Ja, überleg dir mal: Die Höhe der Rechnung beträgt 25 Euro und wenn die das an 200 Leute geschickt haben und davon 100 Leute bezahlen, haben die einen Gewinn von 2.500 Euro gemacht. Ist natürlich ein lukratives Geschäft.. Alles Verbrecher!

    Kommentar von JoachimWinters JoachimWintersJoachimWinters

    Die Bezeichnung Verbrecher sollte man mit Vorsicht verwenden, das kann schnell ein Eigentor werden, denn auch die falsche Verdächtigung stellt einen Straftatbestand dar.

    Wenn es einen konkreten Verdacht gibt, dann werden sich die Aufsichtsbehörde eines registrierten Inkassounternehmens und/oder die zuständige Staatsanwaltschaft damit beschäftigen.

  • 1
    Antwort von DaKurti DaKurti

    wenn es diese Firma nicht gibt, und die Nummer nicht gewählt wurde, dann unbedingt Anzeige erstatten, da es sich dann um Betrug handelt

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    Doch, die Firma gibt es.. Aber die Servicenummer nicht gewählt. Kann man noch rausfinden, um welche Servicenummer es sich handeln soll, ohne das man da anrufen muss?

    Kommentar von JoachimWinters JoachimWintersJoachimWinters
  • 1
    Antwort von Dougan Dougan

    Passiert jeden Tag millionenfach. Nicht reagieren, egal was kommt. Irgend wann hören sie auf. Denn bringen sie Euch vor Gericht, kriegen sie eh eins auffen Sack, da sie dann nämlich ihre Geschäftsgebahren offenlegen müssen. Nur die Ruhe, kein Grund zur Panik.

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    den wisch im hohen bogen ab in müll

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    Antwort von komischerTyp komischerTyp

    Ignorieren.

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    Antwort von keksi3313 keksi3313

    Entweder ignorieren oder Klage einreichen wenn der Terror zu doll/nervig wird.

    Kommentar von Sorbas48 Sorbas48Sorbas48

    Klage bringt nichts, sehr wohl aber Beschwerde bei der Konto führenden Bank und bei der Aufsichtsbehörde für das betreffende Inkasso-Unternehmen.

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    Antwort von PinkBubble PinkBubble

    Schau dir mal das hier an:

    http://www.abzocknews.de/tag/cl-inkasso-ag/

  • 1
    Antwort von Tux31 Tux31

    Gar nicht reagieren. Wenn du reagierst ,wissen sie ,daß die Adresse stimmt.

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    Antwort von LittleGiant LittleGiant

    Ich habe auch schon Erfahrungen mit Abzockern gemacht. Hier ist mein Tipp:

    http://www.gutefrage.net/tipp/wie-gehe-ich-gegen-einen-abzocker-vor

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    Antwort von JoachimWinters JoachimWinters

    Beim Landgericht Kempten ist unter dem Aktenzeichen 371-KE- 12 eine CL Inkasso AG, Zeppelinstraße 2, 88131 Lindau, registriert.

    Ein registriertes Inkassounternehmen riskiert ein aufsichtsrechtliches Verfahren, wenn es nicht bestehende Forderungen geltend macht.

    Sollte ein begründeter Verdacht wegen "Abzocke" bestehen, empfiehlt sich eine Eingabe beim Landgericht Kempten. Dort müsste dann der Sachverhalt ermittelt werden.

    Bitte das Ergebnis gelegentlich hier im Forum veröffentlichen! Danke

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