Ich hatte im Januar 2010 Schriftverkehr mit der CL Inkasso AG. Laut deren Brief sollte ich an einem Gewinnspiel teilgenommen und nicht bezahlt haben. Nachfolgend der E-Mail Schriftverkehr:
Ich schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben mir, dass ich bei Chance 200 oder spieldirekt24 Forderungen zu begleichen habe. Ich möchte gerne wissen, bei welcher der beiden ich einen Vertrag abgeschlossen haben soll!
Wenn ja, dann möchte ich wissen, wann und wie (Datum, Telefonnummer)!
Ich kenne diese beiden Firmen nicht und habe auch nie etwas mit Ihnen zu tun gehabt.
Falls doch ein Vertrag zustandekam, widerrufe ich ihn hiermit.Ich werde nicht zahlen, da ich auch nie eine Mahnung bekam, auf die ich hätte reagieren können.Ich behalte mir vor, Anzeige wegen versuchten Betrugs gegen die Firma Eastwood AG und gegen CL Inkasso AG zu erstatten!
Hochachtungsvoll
Helmi
Drei Tage später schrieb ich folgende E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hirmit einmalig auf, sich bei mir zu entschuldigen! Sollte das bis Freitag, dem 29. Januar 2010 nicht erfolgt sein, erstatte ich Samstag, den 30. Januar Strafanzeige wegen versuchtem Betrug bei der Polizei und übergebe die Angelegenheit wenn nötig meinem Anwalt.
Hochachtungsvoll
Helmi
Am 29. Januar erhielt ich folgende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft teilen wir Ihnen mit, dass die Akte bei uns geschlossen wird.Von uns werden Sie diesbezüglich keine Post mehr erhalten, die Daten wurden bei uns gelöscht.Mit freundlichen Grüßeni.
A. L. Fleischhauer
Sachbearbeiterin
CL Inkasso AG
Es geht also auch so!
Die Verbraucherzentrale rät auch zum Widerspruch.. Das werden wir dann mal tun! Danke..