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Brief ans Arbeitsgericht

Frage von Sprdelhirn Sprdelhirn

Mein Chef hat mich gekündigt, ich hab noch 10 Tage Urlaubsanspruch. Der Chef will nur 150 Euro auszahlen. Ich möchte ein Brief an das Arbeitsgericht schreiben. Wie formuliere ich ihn am besten (bin echt nicht gut in solchen sachen) Vielleicht gibt es irgentwo Musterbriefe?

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Antworten (11)

  • 3
    Antwort von Kroeger Kroeger

    geh zu einem anwalt für arbeitsrecht

  • 2
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Da solltest Du dich lieber erst mal an den Betriebsrat/Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden. Ich glaube nicht, dass sich das Gericht direkt damit befassen wird. Erst, wenn es zu einer Klage kommt!

    Kommentar von hibiskuss hibiskusshibiskuss

    Nein, gehe direkt zum Arbeitsgericht hin, die haben dort Rechtspfleger, du schilderst der Vorfall und den Brief schreiben die vom Arbeitsgericht selbst.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Das bedeutet hier eine Wartezeit von gut 9 Monaten. Die sind hoffnungslos überlastet!

  • 2
    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    Ruf deinen Anwalt an.. meist ist doch die erste Stunde bei dehnen kostenfrei und wenn es zum klagen kommt is eh dein chef der verlierer dann kann er auch gleich deine gerichtskosten mit zahlen ;)

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    falsch,in erster instanz beim Arbeitsgericht kommt jeder für seine eigenen Kosten auf....dann sollte er PKH beantragen und dann zum Anwalt tappen

  • 1
    Antwort von jimpo jimpo

    Bin auch mal zum Arbeitstgericht, hatte gekündigt. Arbeitgeber hatte keine Krankenversicherung bezahlt. Ich braucht keinen Pfennig bezahlen. Die Kosten wurden dem früheren Arbeitgeber auferlegt.

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    quelle:Arbeitsrecht-ratgeber:Allerdings herrscht hinsichtlich der Kostenerstattung der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten gegenüber den z.B. zivilgerichtlichen Verfahren eine Besonderheit. Während in einem zivilgerichtlichen Verfahren grundsätzlich immer derjenige, der den Prozess verliert, die Prozesskosten der obsiegenden Partei (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) übernehmen muss, ist die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten weitgehend eingeschränkt.

    In der 1. Instanz trägt jede Partei seine gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob er den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat. Mit dieser Bestimmung wollte man verhindern, dass ein wirtschaftlich schwächerer Arbeitnehmer von der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund des Kostenrisikos absieht.

    Verliert ein Arbeitnehmer seinen Gerichtsprozess gegenüber dem Arbeitgeber muss er nur seine eigenen Kosten tragen, nicht jedoch auch noch die Kosten des Arbeitgebers. Diese Bestimmung ist natürlich zweischneidig. Sie schützt den Arbeitnehmer, wenn er den Prozess verliert. Sie benachteiligt ihn jedoch, wenn er den Prozess gewinnt, weil er in diesem Fall gleichfalls seine eigenen Kosten wie Anwaltskosten, Verdienstausfall, etc. tragen muss, ohne diese auf den im Prozess unterliegenden Arbeitgeber abwälzen zu können. Gleichwohl ist diese Bestimmung verfassungsgemäß.

    Diese Grundsätze gelten jedoch nur in der 1. Instanz. Ab der 2. Instanz bleibt alles bei den alten Grundsätzen, wonach die Partei, die im Prozess unterliegt, alle Kosten einschließlich derjenigen der anderen Partei übernehmen muss. Die Gerichtskosten trägt immer derjenige, der den Prozess verliert. Auch in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Das einfachste ist:

    du gehst persönlich zum Gericht und gibst dort alles zu Protokoll. - auch wenn die meinen, du sollst ein Schreiben aufsetzen...

    150 € für 10 Tage ist ja ein Witz.

    Aber sag deinem Chef vorher Bescheid, vielleicht rückt er ja mehr raus.

    Und nicht vegessen: sofort beim Arbeitsamt melden

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Denn Vorfall oder Arbeitslosigkeit?

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    Arbeitslosigkeit muss innerhalb einer Woche nach Kenntnis gemeldet werden, sonst werden Ansprüche gekürzt.

    Kommentar von bijou1020 bijou1020bijou1020

    sofort bei Erhalt beim Arbeitsamt vorsprechen, das du die Kündigung bekommen hast.

  • 1
    Antwort von dirk1965 dirk1965

    In den meisten Gerichten gibt es eine kostenlose Rechtsberatung, die helfen Dir auch bei der Umsetzung bei Briefen an das Arbeitsgericht oder Einreichen notfalls einer Kündigungsschutzklage.

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Das ist sehr gut zu wissen, wieso lässt man sich überhaupt von einem Anwalt beraten?

  • 1
    Antwort von rumpi rumpi

    Informiere deinen Chef, dass du dich an das Arbeitsgericht wenden wirst und such dir einen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Die Kosten trägst du bei solchen Vorgängen in keinem Fall. Ist so Gesetz.

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    Falsch,arbeitsgerichtlich trägt in erster Instanz jeder seine eigenen Kosten

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Hab ich alles gemacht, der is aber locker geblieben. Warscheinlich denkt er das ich nichts unternehmen werde

    Kommentar von rumpi rumpirumpi

    Naja, dann zum Anwalt. Also bis dato musste ich als AG immer alle Kosten übernehmen mit dem Hinweis, dass es rechtlich so geregelt ist. Sollte das nicht stimmen, bitte ich um eine Quelle. Schon mal Danke!

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    quelle:Arbeitsrecht-ratgeber:Allerdings herrscht hinsichtlich der Kostenerstattung der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten gegenüber den z.B. zivilgerichtlichen Verfahren eine Besonderheit. Während in einem zivilgerichtlichen Verfahren grundsätzlich immer derjenige, der den Prozess verliert, die Prozesskosten der obsiegenden Partei (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) übernehmen muss, ist die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten weitgehend eingeschränkt.

    In der 1. Instanz trägt jede Partei seine gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob er den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat. Mit dieser Bestimmung wollte man verhindern, dass ein wirtschaftlich schwächerer Arbeitnehmer von der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund des Kostenrisikos absieht.

    Verliert ein Arbeitnehmer seinen Gerichtsprozess gegenüber dem Arbeitgeber muss er nur seine eigenen Kosten tragen, nicht jedoch auch noch die Kosten des Arbeitgebers. Diese Bestimmung ist natürlich zweischneidig. Sie schützt den Arbeitnehmer, wenn er den Prozess verliert. Sie benachteiligt ihn jedoch, wenn er den Prozess gewinnt, weil er in diesem Fall gleichfalls seine eigenen Kosten wie Anwaltskosten, Verdienstausfall, etc. tragen muss, ohne diese auf den im Prozess unterliegenden Arbeitgeber abwälzen zu können. Gleichwohl ist diese Bestimmung verfassungsgemäß.

    Diese Grundsätze gelten jedoch nur in der 1. Instanz. Ab der 2. Instanz bleibt alles bei den alten Grundsätzen, wonach die Partei, die im Prozess unterliegt, alle Kosten einschließlich derjenigen der anderen Partei übernehmen muss. Die Gerichtskosten trägt immer derjenige, der den Prozess verliert. Auch in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten

    Kommentar von rumpi rumpirumpi

    Danke!

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    bitte,gern geschehen

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    Antwort von docbde docbde

    Da solltest Du dich dringen an einen Anwalt oder deine Gewerkschaft wenden! Ach, du wolltest die Gewerkschaftsbeiträge sparen? Das könnte sich jetzt rächen...

    Im Ernst: Die Sache ist doch zu wichtig, um die hier verhackstücken zu lassen!

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Ich weis erlich gesagt nicht mal was Gewerkschaftsbeiträge sind

    Kommentar von docbde docbdedocbde

    Na die Beiträge, die man an die Gewerkschaft zahlt! Dafür bekommt man dann von der Gewerkschaft auch Hilfe bei solchen Sachen...

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Muss ich schauen

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    Antwort von Nellina Nellina

    normalerweise spricht man persönlich beim Arbeitsgericht vor. Besser wäre es natürlich, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst. Aber wegen 10 Tagen Urlaub? Mache erst mal einen Gegenvorschlag und wenn er den nicht akzeptiert, dann sage ihm offen, dass Du vor das Arbeitsgericht gehst.

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Ich wollte es mit meinem Chef auch normal klären, der ist aber voll überzeugt Recht zu haben. Die vom Arbeitsgericht meinten ich sollte die Anschreiben!

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Dann schreibe sie an. Gebe den Sachverhalt einfach und deutlich wieder.

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    Antwort von descent18 descent18

    schau schonmal auf www.rotemahnung.de - hier kannst du arbeitsgerichtliche Mahnverfahren durchführen - falls er auch die 150 € nicht zahlen will

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    Antwort von monege22 monege22

    Hallo, mir ist einmal etwas ähnliches passiert, ich habe damals meinem ehemaligem Arbeitgeber schriftlich mit der Gewerkschaft gedroht und ihn freundlich darum gebeten meinen Urlaub auzuzahle, andernfalls würde ich den Fall der Gewerkschaft übergeben (war gar nicht in der Gewerkschaft), bei mir hat es geklappt. Einen Versuch ist es wert, kopier dir das Schreiben und schick es per Einchreiben, sieht wichtiger aus.

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