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Brief an GEZ gesendet, reicht ein zeuge?

Frage von Tanny20 Tanny20

Hallo

ich habe vor ein paar monaten einen brief mit einer GEZ befreiung an die GEZ gesendet. Dieser brief ist laut GEZ nicht angekommen,deswegen wollten sie dass ich zwei monate bezahle.ICh habe dann nochmal die befreiung hingeschickt,das ändert jedoch nichts an der rechnung.

Deswegen habe ich widerspruch erhoben und ihnen geschrieben, dass ich die erste befreiung unter zeugen losgesendet habe.

Deren antwort war,dass ich beweise wie eine rechnung vom einschreiben brauche. Ich habe es natürlich nicht per einschreiben gesendet:(

Ist es wirklich so? Oder reicht ein Zeuge als beweis?

 

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Antworten (13)

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    Antwort von ChateauMigraine ChateauMigraine

    Mit Zeugen kannst du da nichts ausrichten (du hast den Brief ja kaum vor anderen Leuten eingetütet und abgeschickt, das glaubt dir kein Mensch). Lass es dir eine Lehre sein und schicke derart wichtige Post in Zukunft per Einschreiben mit Rückschein.

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    Antwort von CharlesWaldorf CharlesWaldorf

    Reicht nicht.  Wenn man wichtige Schreiben versendet, macht man das beweissicher. Also mit Einschreiben, am besten sogar mit Rückschein.

    GEZ als Gegner geht richtig ab, da hast Du Dir ein feines Unternehmen ausgesucht.

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Ein Zeuge koennte hoechstens bezeugen, dass du das Schreiben abgeschickt hast. Du musst aber beweisen, dass es angekommen ist.

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Es geht letztendlich um den Beweis. Und das kann selbstverständlich auch ein Zeuge sein!

    Wem man bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung Glauben schenkt kann mna natürlich nicht vorhersagen, ein Zeuge ist aber selbstverständlich dazu geeignet die eigenen Angaben zu bestätigen.

    Ich zahle zwar GEZ, dieser Verein arbeitet aber scheinbar durchaus mit halblegalen Methoden, um es mal zurückhaltend zu formulieren...

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    Antwort von scallawags scallawags

    Es geht um Glaubhaftmachung. Das kann durchaus ein Zeuge sein, mit dem du z.B. das Formular ausgefüllt, eingetütet und in den Briefkasten gesteckt hast. Gerichte tendieren aber dazu, der (halb)staatlichen Institution eher zu glauben, als dem Betroffenen. Es gibt aber durchaus Ausnahmen.

    Ein Einschreiben mit Rückschein ist nie ein Beweis, auch nicht vor der GEZ: Du könntest ja auch einen leeren Umschlag versandt haben. Wie willst du "beweisen", dass darin dein Befreiungsantrag steckte? Mit einem Zeugen? Dann siehe oben...

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    Antwort von Diddy57 Diddy57

    Hallo,das ist der größte Verbrecherverein den es gibt.Hatte auch mal richtige Probleme mit denen.Die stellen sich einfach stur  und reagieren auf nichts.Habe aber mit nen Rechtsanwalt den Prozess  damals gewonnen und mußte nichts nachzahlen.

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    wende dich mal an deine sb beim jobcenter.

    mit dem alg II bescheid und dem entsprechenden datum darauf können die dir eigentlich nichts mehr anhaben.

    sowas muß man auch nicht per einschreiben verschicken. 

    hast du deren formular  ausgefüllt?

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    Antwort von Robespierre Robespierre

    Schwierig, ein Zeuge würde nur dann reichen, wenn du es bei denen direkt abgegeben bzw. in deren Briefkasten gesteckt hast.

    Wenn du den Brief bei der Post abgegeben hast reicht das wohl leider nicht, weil ab dem Zeitpunkt alles an der Post liegt.

    Und wenn du kein Einschreiben gemacht hast, ist nach Zustellung der Post, also dem Zeitpunkt wo die Post den Brief bei der GEZ eingeschmissen hat, alles Möglich...

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    Antwort von Kati89 Kati89

    Ja, das ist wirklich so und irgendwie auch verständlich. Ich hatte auch das Problem letztens. Hatte vergessen meine erneute Befreiung abzu schicken. Naja, und da haben sie mir auch gesagt, dass ich es als Einschreiben hätte schicken müssen, damit sie mir das glauben.

    Einen "Zeugen" kann man bei so einer Sache ja auch überall herbekommen.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Losgeschickt bedeutet nicht angekommen. Du musst solche Dinge per Einschreiben mit Rückschein versenden. Nur damit hast Du einen Beweis.

    Kommentar von guteantwort67er guteantwort67erguteantwort67er

    nicht unbedeingt...ein zeuge ist ein zeuge.-)..allerdings ist ein zeuge nicht automatisch ein beweis

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    Antwort von SaviourGermany SaviourGermany

    Das ist eine perfide Masche der GEZ. Ich hätte vorsorglich eine Kopie davon gemacht. Eine rückwirkende Befreiung machen die auch nicht. Eventuellw ürde ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen da die GEZ die größten Verbrecher in der Innenstadt südlich von Düsseldorf sind!

    Kommentar von Robespierre RobespierreRobespierre

    Die GEZ sind die größte Verbrecherbande in Deutschland ;)

    Kommentar von SaviourGermany SaviourGermanySaviourGermany

    so ist es, Kumpel!

    Kommentar von DerBestimmer DerBestimmerDerBestimmer

    ja, das ist die GEZtapo, auch wenns ie diesen Begriff gerichtlich haben verbieten lassen. Das sagt ja schon einges über die aus, nicht wahr?

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    Antwort von romeo27 romeo27

    leider reicht kein zeuge, ein einschreiben wäre klug gewesen....

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Ich gehe mal davon aus, dass die im Recht sind .. so etwas sollte man immer per Einschreiben schicken .. trau schau wem ...

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