Bremslichter kaputt
Halli hallo :) Ich habe seit 5 Monaten meinen Führerschein und bin daher noch in der Probezeit. Nun leider sind bei meinem alten Auto 2 Bremslichter defekt. (hab 3 d.h. das obere funktioniert noch) Ich wollte jetzt aber umbedingt noch schnell wohin fahren. Die Polizei hier im Ort fährt sehr oft auch in der Nacht. Ist dadurch meine Probezeit gefährdet wenn ich jetzt mal damit schnell eben noch zur Tanke fahre und die mich aufhalten?Danke schon im Voraus LG
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn sie dich erwischen, sag, dass du es gerade selber gemerkt hast und unterwegs zur Tanke bist, um Ersatzbirnchen zu holen.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
nein,das hat auch in der Probezeit keine Auswirkungen-kann-wenn überhaupt nur eine kleine Geldstrafe geben.
Kommentar von Executia 19.09.2012danke :)
Dh
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Antwort von guacamoritz 19.09.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
NEIN, deine Probezeit bleibt davon unberührt. Es kostet dich im schlimmsten Falle 10 EUR Verwarnungsgeld. Also kein Stress (-:
Kommentar von Executia 19.09.2012Danke :)
DH
Kommentar von guacamoritz 19.09.2012du kannst dir dabei folgendes merken: für deine probezeit ist nur von belang, was mit punkten verbunden ist. beispielsweise telefonierem am steuer (40 euro und 1 punkt), innerorts ab 21 kmh zu schnell fahren, bei überholverbot überholen etc. also alle ordnungswidrigkeiten, die mit einem bußgeld und punkten belegt sind.
Kommentar von JotEsJotEs 19.09.2012im schlimmsten Falle 10 EUR
Im Regelfalle kostet es 15 Euro (BKat.-Nr, 222.5)
Kommentar von guacamoritz 19.09.2012korrekt!
Kommentar von CrackCrack 19.09.2012beispielsweise telefonierem am steuer (40 euro und 1 punkt)
Schlechtes Beispiel, denn für Telefonieren am Steuer gibt es zwar 1 Punkt, da es aber nur ein B-Verstoß ist folgen keine Probezeitmaßnahmen.
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Dazu aus dem Bußgeldkatalog:
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
(...)
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler
15 €Defekte Bremsleuchten können also mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro geahndet werden. Verwarnungen werden nicht in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen und haben daher keine Probezeitmaßnahmen zur Folge.
Defekte Bremsleuchten können aber einen Unfall zur Folge haben ...
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kannst du Pech haben
Oh vielen Dank :) - darauf hätte ich selbst auch kommen können -.-
DH.
Eine solche Antwort schützt aber nicht unbedingt vor einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld, denn jeder Kraftfahrzeugführer hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug und seine Einrichtungen vorschriftsmäßig sind.
Wer aber weiß, dass sein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, und dennoch fährt, der handelt vorsätzlich, was zu einer Erhöhung des Verwarnungsgeldes führen kann, da die Regelsätze des Abschnitts I des Bußgeldkataloges eine fahrlässige Begehungsweise zugrunde legen.
Es ist daher besser, sich im Falle einer Kontrolle überrascht zu zeigen.
Dann aber besser zu Fuß...