Wenn ich im Ort für eine Katze Bremse, mein Hintermann zu spät reagiert und auffährt, wessen Versicherung muss dsnn zahlen?Ist damit bremsen für Tiere legitim?

Schäden werden von der Versicherung übernommen, wenn es sich um sogennantes haarwild handelt, bremst du für Igel, Frösche und Katzen, was sehr lobenswert ist und es passiert ein Unfall bist du für die Schadensfolgen selbst verantwortlich
Du bist schuld. Für Katzen darfst du nicht bremsen, ist klar so festgelegt. Auch trägst du den Schaden bzw. deine Versicherung. Eventuell bekommst du auch noch ein Busgeld.

Soweit ich das weiß ist man selber für Schäden verantwortlich wenn man für "Kleintiere" bremst... (also alles unter standart-Stoßstangenhöhe...)
...
leider !
Aber ist der Hintermann dann nicht zu dicht aufgefahren?
dies ist gerichtlich geklärt worden. im ort darf für katzen gebremst werden. wer auffährt muss dann zahlen (siehe Landgericht Paderborn, Az. 5 S 181/00) anders ist dies auf landstraßen und autobahnen
Haaza am 12. August 2008 08:13 Oh, das ist doch mal wenigstens etwas ...
(Wenigstens für die lieben Katzen, die innerhalb eines Ortes unterwegs sind...)

Leider nicht - d.h., wenn du deshalb einen Unfall verursachst, musst du nachweisen, dass dieses Tier Schuld daran ist. Wenn du allerdings abbremst und das Tier nicht erfasst hast, also keinerlei Spuren des Tieres an deinem Auto festzustellen sind, sieht es schlecht für dich aus. Außerdem wird auch nicht grundsätzlich jeder Tierunfall von der Versicherung übernommen. Da musst du in deinen Bedingungen nachlesen, das händelt jede Versicherung unterschiedlich. Das Gute allerdings - du wirst wegen eines "Tierunfalls" nicht hochgestuft.

Bremsen für Tiere kommt auf die Situatiuon und die Größe des Tieres an.

Bremsen für Tiere kommt auf die Situatiuon und die Größe des Tieres an.

Wenn mir etwas vors Auto gerät, bremse ich. In der Regel, bevor ich genau erkannt habe, worum es sich da genau handelt (nein, mein Sehvermögen beträgt 100%). Erst danach entscheide ich, ob ich die Bremse wieder loslassen kann, weil es "nur" ein wildes Karnickel oder eine verwehte Macdonaldsverpackung ist oder ich auf der Bremse draufbleiben muss, weil es eine Katze oder ein Ball ist und ich annehmen muss, dass ein Kind gleich hinterhergeschossen kommt. Wer mich dann von hinten rammt, bekommt ein ernsthaftes Problem.
Anders sieht es meiner Meinung nach aus, wenn bis zur eindeutigen "Zielerkennung" mit unverminderter Geschwindigkeit draufgehalten wird, um zuerst zu entscheiden, ob es sich lohnt, zu bremsen und dann bei süßen Kätzchen eine Vollbremsung hingelegt wird und bei hässlichen Wesen nicht.
leider ist es so, dass du für Katzen nicht bremsen darfst..
solltest du das trotzdem tun, dann musst du dir im Klaren sein, dass enstandener Schaden nicht beglichen wird, jedenfalls nicht von deiner Versicherung...

Es gibt keinen Grund wegen einer Katze eine Vollbremsung hinzulegen, den nachfolgenden Verkehr zu gefährden ! Trotz Abstand, und § 1 STVO ,bist Du schuld, denn Du hast den Zustand herbeigeführt mit dem niemand Rechnen muss ! Eine Katze ist eine Sache ,das wohl des Menschen geht vor !
die Haftung wird gequotelt; zu bewerten ist einerseits das plötzliche Bremsen für ein Kleintier; andererseits muss der Auffahrende in der Ortschaft und damit bei höchstens 50 km/h bremsbereit sein. Es kommt noch auf die genauen Umstände an, insbes. die örtlichen Begebenheiten. Ich würde eine Haftung 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Auffahrenden annehmen