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Bremse auch fuer Tiere, wer zahlt bei Unfall?

gefragt von ruudmerkens am 12.08.2008 um 7:39 Uhr

Wenn ich im Ort für eine Katze Bremse, mein Hintermann zu spät reagiert und auffährt, wessen Versicherung muss dsnn zahlen?Ist damit bremsen für Tiere legitim?

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Recht x 35.336 auto x 23.275 tiere x 14.501 Unfall x 1.219 bremsen x 166

andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. August 2008 07:44
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Schäden werden von der Versicherung übernommen, wenn es sich um sogennantes haarwild handelt, bremst du für Igel, Frösche und Katzen, was sehr lobenswert ist und es passiert ein Unfall bist du für die Schadensfolgen selbst verantwortlich


anonym
beantwortet von dwarf am 12. August 2008 07:42
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Du bist schuld. Für Katzen darfst du nicht bremsen, ist klar so festgelegt. Auch trägst du den Schaden bzw. deine Versicherung. Eventuell bekommst du auch noch ein Busgeld.


Haaza
beantwortet von Haaza am 12. August 2008 07:41
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Soweit ich das weiß ist man selber für Schäden verantwortlich wenn man für "Kleintiere" bremst... (also alles unter standart-Stoßstangenhöhe...)

...

leider !

Kommentar von Simple_avatar7smallSunGod10 am 12. August 2008 08:47

Aber ist der Hintermann dann nicht zu dicht aufgefahren?


anonym
beantwortet von dominik73 am 12. August 2008 07:47
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dies ist gerichtlich geklärt worden. im ort darf für katzen gebremst werden. wer auffährt muss dann zahlen (siehe Landgericht Paderborn, Az. 5 S 181/00) anders ist dies auf landstraßen und autobahnen

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 12. August 2008 08:13

Oh, das ist doch mal wenigstens etwas ...

(Wenigstens für die lieben Katzen, die innerhalb eines Ortes unterwegs sind...)


kiralee
beantwortet von kiralee am 12. August 2008 07:46
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Leider nicht - d.h., wenn du deshalb einen Unfall verursachst, musst du nachweisen, dass dieses Tier Schuld daran ist. Wenn du allerdings abbremst und das Tier nicht erfasst hast, also keinerlei Spuren des Tieres an deinem Auto festzustellen sind, sieht es schlecht für dich aus. Außerdem wird auch nicht grundsätzlich jeder Tierunfall von der Versicherung übernommen. Da musst du in deinen Bedingungen nachlesen, das händelt jede Versicherung unterschiedlich. Das Gute allerdings - du wirst wegen eines "Tierunfalls" nicht hochgestuft.


rarichter
beantwortet von rarichter am 15. August 2008 12:32
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Bremsen für Tiere kommt auf die Situatiuon und die Größe des Tieres an.


rarichter
beantwortet von rarichter am 15. August 2008 12:32
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Bremsen für Tiere kommt auf die Situatiuon und die Größe des Tieres an.


marvodo
beantwortet von marvodo am 12. August 2008 08:55
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Wenn mir etwas vors Auto gerät, bremse ich. In der Regel, bevor ich genau erkannt habe, worum es sich da genau handelt (nein, mein Sehvermögen beträgt 100%). Erst danach entscheide ich, ob ich die Bremse wieder loslassen kann, weil es "nur" ein wildes Karnickel oder eine verwehte Macdonaldsverpackung ist oder ich auf der Bremse draufbleiben muss, weil es eine Katze oder ein Ball ist und ich annehmen muss, dass ein Kind gleich hinterhergeschossen kommt. Wer mich dann von hinten rammt, bekommt ein ernsthaftes Problem.
Anders sieht es meiner Meinung nach aus, wenn bis zur eindeutigen "Zielerkennung" mit unverminderter Geschwindigkeit draufgehalten wird, um zuerst zu entscheiden, ob es sich lohnt, zu bremsen und dann bei süßen Kätzchen eine Vollbremsung hingelegt wird und bei hässlichen Wesen nicht.


anonym
beantwortet von Snowwant am 12. August 2008 08:15
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leider ist es so, dass du für Katzen nicht bremsen darfst..

solltest du das trotzdem tun, dann musst du dir im Klaren sein, dass enstandener Schaden nicht beglichen wird, jedenfalls nicht von deiner Versicherung...


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 12. August 2008 08:13
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Es gibt keinen Grund wegen einer Katze eine Vollbremsung hinzulegen, den nachfolgenden Verkehr zu gefährden ! Trotz Abstand, und § 1 STVO ,bist Du schuld, denn Du hast den Zustand herbeigeführt mit dem niemand Rechnen muss ! Eine Katze ist eine Sache ,das wohl des Menschen geht vor !


anonym
beantwortet von vielseitig am 12. August 2008 07:55
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die Haftung wird gequotelt; zu bewerten ist einerseits das plötzliche Bremsen für ein Kleintier; andererseits muss der Auffahrende in der Ortschaft und damit bei höchstens 50 km/h bremsbereit sein. Es kommt noch auf die genauen Umstände an, insbes. die örtlichen Begebenheiten. Ich würde eine Haftung 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Auffahrenden annehmen


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