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Breitling Uhren

gefragt von HARRYT am 30.12.2008 um 12:44 Uhr

Hallo weiß jemand zufällig wie lange Breiting Garantieansprüche auf seine Uhren gibt??


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AJWhv
beantwortet von AJWhv am 30. Dezember 2008 12:50
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Die maximal zulässige Garantie in Deutschland richtet sich nach dem Ablauf der längsten zulässigen Verjährung. Somit sind Garantien jenseits der 30 Jahre unzulässig.

Kommentar von Saarland60 am 30. Dezember 2008 12:56

Jepp.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 30. Dezember 2008 12:55
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Breitling produziert Uhren, verkauft sie aber nicht. Verkauft werden sie von Händlern, und da gilt im deutschen Recht eine GEWÄHRLEISTUNG von 24 Monaten bei Neuwaren und 12 Monaten bei Gebrauchtwaren gegenüber Endverbrauchern. GARANTIE hingegen ist eine freiwillige Leistung, und meines Wissens bietet Breitling unabhängig von der Händler-Gewährleistung eine internationale Hersteller-Garantie über einen Zeitraum von 2 Jahren (sofern die Uhr bei einem authorisierten Fachhändler gekauft wurde).

Kommentar von 9bcdf384cd97aa05ba5a5fe561e5aa2asmallcosmo08 am 30. Dezember 2008 13:04

frage doch mal bei breitling nach die werden dir sagen das es für sie eine prestiesch sache ist und deshalb sie die garantie auf lebenslang ausgesprochen haben.auserdem sind sie von ihrer qwallität überzeugt.

Kommentar von Saarland60 am 30. Dezember 2008 13:11

Eine lebenslange Garantie ist aber nach deutschem Recht nicht zulässig. Es ist aber durchaus möglich, dass das in anderen Ländern aufgrund einer anderen Rechtslage auch anders gehandhabt wird.


cosmo08
beantwortet von cosmo08 am 30. Dezember 2008 12:45
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im normal fall bei oreginalen ist sie lebens lang . eine reinigung zum beispiel kostet aber so um die 500 Euro

Kommentar von HARRYT am 30. Dezember 2008 12:48

das meinte ich auch mal gehört zu haben LEBENSLANG ich fnde bloß nichts im Internet darüber Reinigung kommt fast hin mit 290€


cosmo08
beantwortet von cosmo08 am 30. Dezember 2008 12:56
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Garantieen sind im normalfall auf ein jahr gesetzlich angesetzt . firmen können aber sie verlängern oder auf lebenszeit aussprechen. einen beleg für meine uhr habe ich . ich hatte auch schon ein problem mit meiner und da wurde erst garnicht nach einem kaufdatum gefragt


anonym
beantwortet von Dopamin am 21. Juni 2009 03:18
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Hallo, ich habe mir erst vor kurzem selber eine Breitling for Bentley gekauft und ich kann aus Erfahrung sagen, das die Antwort von Saarland60, 100Prozentig richtig ist. Dazu sei noch erwähnt, das bis zu 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer steht, was heisst, das der Verkäufer DIR beweisen muss das Du die Uhr durch unachtsamkeit oder unsachgemässe Behandlung beschädigt hast. Was dem Verkäufer sehr schwer fallen wird. Nach 6 Monaten bis zum 24 Monat wird die Beweislast umgekehrt (im Beamtendeutsch auch umkehrlast genannt), dann musst DU dem Verkäufer beweisen das die Uhr schon bei dem Händler kaputt war bzw. einen schaden hatte, der erst jetzt zum Vorschein kam. Das allerdings wird Dir nicht gelingen. Bevor sich jetzt alle aufregen, weil sie denken dass das nicht stimmen kann sei gesagt, das sie bitte erst einmal im Gesetzbuch nachlesen sollen und-, das 99 Prozent aller Verkäufer nur aus Kulanz eine Ware umtauschen damit der Kunde zufrieden ist und weil es die Konkurrenz auch macht, um ihre Kunden zu halten. Deswegen haben alle anderen Verkäufer mitgezogen. Ein weiterer Grund ist, das es sich im Deutschen Volk so eingeprägt hat, das man 24 Monate eine Garantie hat , bei der der Verkäufer die Beweislast hat, das viele Veräufer keine Lust haben mit den Käufern rumzudiskutieren und die Ware umtauschen. MfG.


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