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Braunes Leitungswasser

Frage von olivenbaum olivenbaum

Jeden Morgen muss ich das Leitungswasser erst mal ca. 2 Min. laufen lassen bis es klar bzw. nicht mehr braun aus der Leitung kommt. Mein Vermieter meint, das ist halt so bei einem ältern Haus. Da läppert sich aber ganz schön was zusammen... gerechnet am Tag, in der Woche, im Monat... ganz schön viele Liter Wasser, die einfach so in den Abfluss laufen! Muss ich das hinnehmen? Ist es nicht auch gesundheitsschädlich?

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Antworten (7)

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    Antwort von heissi heissi

    Geh zum Mieterschutz und beschwere dich. Falls der Vermieter nicht dazu gewillt ist das zu reparieren. Das ist kein Dauerzustand und nicht Lebenswert. Wehr dich das muss sich keiner gefallen lassen.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Braunes Wasser deutet auf alte Leitungen hin. Eisenhaltig. Das ist nicht gut für die Gesundheit. Erkundige dich beim Mieterschutzbund und evtl. beim Wasserwerk.

    Kommentar von tinimini tiniminitinimini

    Eisen ist gut für die Gesundheit das sieht bloss nicht gut aus.

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    Antwort von Melanchen Melanchen

    Erstens würde ich den Vermieter dann auf seine 'altes Haus'-Ausrede fragen, ob er die höhere Summe, die dabei rauskommt, dann selber bezahlt.
    Ich als umweltbewusster Mensch würde bei dieser Verschwendung sowieso schon an die Decke gehen, also hat der Vermieter in meinen Augen noch mehr Unrecht.
    Dann würde ich mich an Deiner Stelle schon gar nicht trauen, dieses Wasser in den Mund zu nehmen, denn Du wirst es ja sicher zum Zähne-Putzen und Kochen verwenden.
    Und auch hier komme ich wieder zum Punkt Mietminderung. Am besten Vermieter noch mal ansprechen, wenn er nicht drauf eingeht, mit Minderung drohen. Immer das passende Urteil bzw. Aktenzeichen mitnennen. Das zeigt ihm, Du hast Dich bereits informiert.
    Mietrecht - Rostiges Wasser: Tritt rostiges Trinkwasser aus den Wasserleitungen der Mietwohnung, so ist dies als ein Mangel der Mietsache zu werten, der den Mieter zu einer Mietkürzung in Höhe von 20% berechtigt (AG Görlitz, Az. 1 C 1320/96, aus WM 1998, S. 180).

    Braunes Wasser: Fließt rostiges, braunes Wasser aus der Leitung, ist eine Mietminderung von 10% rechtens (LG Köln, Az. 12 S 488/85, aus WM 1987, S. 122).

    Rostiges Wasser: Ist das Leitungswasser in der Mietwohnung rostig braun verfärbt, kann die Miete um 10% gemindert werden (AG Dortmund, Az. 126 C 799/90, aus WM 1990, S. 425).

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    Antwort von Botox Botox

    Musst du nicht, die Leitung sind wohl verrottet! Der Mieterbund gibt dir guten Rat! Da muß der Vermieter mal neue legen lassen!

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    Antwort von Melanchen Melanchen

    Bin neugierig: Hast Du was unternommen? Hat der Vermieter was geändert? Oder sich zumindest darum bemüht?

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    Antwort von geige geige

    Noch nicht zur Sprache gekommen ist hier die Beachtung der Trinkwasserverordnung.

    Gem. § 16 Abs. 3 TrinkwV – Kenntnis von Qualitätsmängeln des Wassers ist ein Fall, in denen die besonderen Pflichten der TrinkwV für Hausinstallationen gelten.

    Wird dem Betreiber einer Anlage der Hausinstallation (d.h. dem Eigentümer) bekannt, daß das Trinkwasser in seiner Anlage nicht den Qualitätsanforderungen der TrinkwV entspricht, ist er selbstverständlich verpflichtet, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung dieses Mangels einzuleiten - § 16 Abs. 3 TrinkwV -, insbesondere natürlich die entsprechenden Untersuchungen durchführen zu lassen.

    Ansonsten kann es der Eigentümer tatsächlich mit dem Gesundheitsamt, dem Staatsanwalt und den Mietern zu tun bekommen!

    Setze Deinen VM in jedem Fall nocheinmal schriftlich in Kenntnis und fordere ihn unter Fristsetzung auf, den Mangel abzustellen. Wetten, er weiß bis heute nicht, daß er rein rechtlich Betreiber einer Trinkwasseranlage ist?

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Lies hier weiter:

    http://www.shortnews.de/start.cfm?id=114700

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