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Braucht man Zustimmung vom Vermieter, wenn man einen Papagei halten möchte?

gefragt von peterplastikpeterplastik am 28.01.2008 um 18:35 Uhr

Also natürlich nicht nur einen Papagei, sondern ein Pärchen. Ein Freund von mir ist total papageienverrückt und ich finde die auch toll. Braucht man eine Zustimmung vom Vermieter wegen Haltung? (Lärm oder so).


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Reply


manni1937
beantwortet von manni1937 am 28. Januar 2008 18:46
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Eigentlich ist bei einem Vogel , Hamster oder Zwergkaninchen keine Zustimmung des Vermieters erforderlich.Ich würde ihn aber trotzdem informieren denn es könnte beim Papagei zu Lärmbelästigungen der anderen Bewohner kommen.


knetartpunktde
beantwortet von knetartpunktde am 28. Januar 2008 18:40
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Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, mir ein Tier, welches ohrenbetäubenden Lärm erzeugen kann, ohne Zustimmung des Vermieters zuzulegen.

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 29. Januar 2008 08:23

"...ein Tier, welches ohrenbetäubenden Lärm erzeugen kann,..."

Ein Tier? Zwei! :o)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Januar 2008 18:50
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schau nach was in deinem mietvertrag steht bezüglich tierhaltung.

kleintiere, die im käfig gehalten werden, bedürfen aber keinerlei zustimmung durch den vermieter.

genehmigung muss oder kann der vermieter nur für hund und katze gewähren oder eben ablehnen.

aber:

Auch das stundenlange laute schrille Pfeifen eines Papageis ist ein triftiger Grund, um die Zustimmung zur Tierhaltung zu widerrufen.

http://www.papageienatrium.de/RatTat/TierhaltunginderWohnung/bodytierhaltunginder_wohnung.html


infoarnhold
beantwortet von infoarnhold am 28. Januar 2008 19:10
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Kleintiere die im Käfig gehalten werden sind von Genehmigungen grundsätzlich ausgenommen. Nur bei Lärm der von den Tieren ausgeht ( wie z.B. ein laut singender Beo oder ein kreischender Papagei ) kann der Vermieter pauschale Genehmigungen einschränken. Da kommt es auf die Mitmieter an, ein Mieter der sich am Singsang stört reicht schon, da gibt es Ärger. Lieber vor der Anschaffung die Mitbewohner fragen und den Vermieter informieren, dann fallen die möglichen Beschwerden u.U. nicht gleich so massiv aus. http://www.immobilien-im-weserbergland.de


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Januar 2008 20:52
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Komischerweise zählen Papageien als Kleintiere, die in keinem Fall der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Daran werden sich die Mitmieter, die vielleicht auch Hausmusik oder selbst lautstarke Feiern veranstalten, wohl gewöhnen müssen. Die Rechtslage ist jedenfalls eindeutig...





anonym
beantwortet von boesi74 am 3. August 2008 01:35
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Ich meine es ist umgekehrt, man braucht die Zustimmung des Papagei's, wenn man einen Vermieter halten möchte.




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