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Braucht man zur Reklamation kleiner elektronische Geräte zwingend die Verpackung?

gefragt von Sommerliebe am 16.06.2008 um 14:09 Uhr

Meine elektrischen Zahnbürste ist kaputt. Ich habe den Kassenzettel noch aber den Karton weggeschmissen. Kann ich sie trotzdem reklamieren?


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sturmei
beantwortet von sturmei am 16. Juni 2008 14:10
4x
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ist laut gesetz NICHT nötig, kaufbon reicht.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 16. Juni 2008 14:19

DH! Völlig korrekt. Wenn das Geschäft rumzickt, kannst du ruhig auf die Gestzeslage hinweisen!


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 16. Juni 2008 14:10
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versuch es einfach mal, die meisten geschäfte sind kulanter als man meint...


wj2000
beantwortet von wj2000 am 16. Juni 2008 14:10
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Nein, ist nicht erforderlich.


anonym
beantwortet von lenchen301102 am 16. Juni 2008 14:11
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Hallo, hatte dazu gerade einen Bericht im Fernsehen gesehen, die müssen das auch ohne Karton zurücknehmen, wenn du den Kassenbon noch hast


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 16. Juni 2008 14:20
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Ja natürlich. Du willst ja schließlich das Gerät und nicht den Karton reklamieren. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist reicht der Kaufnachweis völlig aus.

LG

Wieselchen


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