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Braucht man zur Eröffnung einer Fliesenlegebetriebs einen Meisterbrief?

gefragt von duedotom am 30.11.2008 um 20:46 Uhr

Mein Cousin ist angestellter Fliesenleger und träumt von seinem eigenen Betrieb, ohne jedoch einen Meisterbrief zu besitzen. Geht das in Deutschland überhaupt?

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Recht x 35.152 Fliesenleger x 26 Meisterbrief x 12 Betrieb eröffnen x 1

anonym
beantwortet von carlotac1 am 30. November 2008 20:48
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Ja, nur Lehrlinge kann er dann nicht ausbilden. Es sei denn, er stellt einen Meister ein.


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. November 2008 20:50
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Das ist geändert worden und geht jetzt.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 2. Dezember 2008 00:26
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Dazu benötigst Du keinen Meisterbrief mehr. Das war mal so.

www.wohnung.com


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 30. November 2008 21:02
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Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,

Betonstein- und Terrazzohersteller und

Estrichleger

stehen in der Anlage B zur Handwerksordnung. Das bedeutet, dass sie ohne Meisterbrief dieses Gewerbe selbständig betreiben können.

Es gibt auch einen Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker:

http://www.buhev.de/

Aber auch die Handwerkskammern beraten gerne.


anonym
beantwortet von treueseele am 30. November 2008 20:50
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Ja, das geht. Er sollte aber zur Innung gehen und fragen, ob er dafür noch einen Lehrgang braucht. Das ist in jedem Bundesland verschieden.


anonym
beantwortet von eichhoernchen74 am 30. November 2008 20:49
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es gibt einige berufe wo der meisterzwang abgeschaffen worden ist- das kann man bei der handwerkskammer rausfinden ob nun der fliesenleger auch dazugehört. ansonsten muss man sich einen meister anstellen.


nsx280
beantwortet von nsx280 am 30. November 2008 20:48
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ich denke mal ja, den braucht er.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 30. November 2008 21:21

falsch

Kommentar von D3b3670675c40bd66b23be9b43e477f7smallnsx280 am 30. November 2008 21:33

hab schon mitbekommen pepsi


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