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Braucht man für Wunschlaternen eine Starterlaubnis?

gefragt von startplatz1 am 12.03.2008 um 11:23 Uhr

es gibt ja diese großen Wunschlaternen, die man man anzündet und die dann in die Luft steigen. brauch man dafür eine Starterlaubnis? Muss man bei der luftfahrtbehörde sich anmelden??


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anonym
beantwortet von frenchy am 12. März 2008 11:33
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Ja. Himmelslaternen unterfallen gemäß § 1 LuftVG und § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO dem Luftverkehrsrecht und ihr Aufsteigenlassen bedarf der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln kann eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens solcher Laternen nicht erteilt werden). Besonders in der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht steigen. Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder ein Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Himmelslaterne an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) https://ssl.kundenserver.de/s101659920.einsundeinsshop.de/sess/utn;jsessionid=1547d7ae1860f72/shopdata/index.shopscript


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 12. März 2008 13:00
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anonym
beantwortet von pixelschrubber am 7. August 2008 15:02
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Mittlerweile hat sich die Lage ein wenig geändert. In Bayern ist es überhaupt nciht mehr erlaubt, ebenso Großraum Düsseldorf und Köln.

Normalerweise sollte man zuvor eine Erlaubnis bei der Deutschen Flugbehörde einholen. Mehr Informationen dazu findest Du unter http://himmelslaterne.info/himmelslaterne-haeufige-fragen/


anonym
beantwortet von suessstueck am 22. Januar 2009 09:54
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Hallo zusammen,

in Leverkusen, ca. 1km von meinem eigenen Haus ( mit Scheune und Pferdestall )ist in der Sylvesternacht ein Haus komplett ausgebrannt. Die Bewohner waren "zum Glück" nicht zu Hause. Entzündet wurde das Einfamilienhaus durch eine solche brennende Wunschlaterne. Wie kommt man auf die schwachsinnige Idee einen brennenden unkontrollierbaren Gegenstand in den Himmel fliegen zu lassen ohne zu wissen, wo er - evtl. noch brennend - landet ? Ich kann nur hoffen im Sommer sind diese Dinger verschwunden, sonst wird es bei trockener Witterung noch mehr Brände geben. Bitte zündet die Laternen nicht an !!! Gruß ´stueck


wj2000
beantwortet von wj2000 am 12. März 2008 11:24
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Nein, haben wir letztens bei einer Hochzeit auch gemacht. War eine lustige Sache.

Kommentar von Drachentoeter am 22. Januar 2009 10:06

Nur weil ihr das gemacht habt muss das noch lange nicht erlaubt sein. Es ist auf alle Fälle eine Genehmigung notwendig und mit der Haftpflichtversicherung würde ich auch sprechen.


justika
beantwortet von justika am 12. März 2008 11:25
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Nein, aber vielleicht ein Fax an die NASA - grins.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 12. März 2008 11:29
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Eine Erlaubnis brauchst du für Feuerwerkskörper der Klasse 2. Für Silvester gibt es eine pauschale Genehmigung zum Abbrennen, für andere Zeiten musst du dir eine holen. Allerdings gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter!, heißt solange dich niemand anzeigt, wird dir auch kaum etwas passieren. Allerdings gibt es Mitmenschen, die sich daran stören und nachträglich Ärger machen, dann wird es teuer!

Ob deine Wunschlaternen zu der entsprechenden Klasse gehören steht auf der Verpackung.


DerLappeohneRentier
beantwortet von DerLappeohneRentier am 12. März 2008 12:49
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In Finnland benötigen Sie eine Pilotenlizenz und müssen mitfliegen. Falls Sie an der Küste starten wollen, brauchen Sie auch ein Küstenschifferpatent.


anonym
beantwortet von kerosindealer am 9. Januar 2009 21:20
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Ich habe, als ich für die Hochzeit eines Freundes Himmelslaternen steigen lassen wollte, mit dem Betreiber der Seite http://berlinerstrassen.com/s/himmelslaterne/himmelslaternen.html gesprochen, der sich in dem Thema ganz gut auskannte. Damals - weit genug weg vom nächsten Flughafen - erhielten wir recht schnell die Erlaubnis der Flugbehörde für rund 150 Himmelslaternen. Auf jeden Fall würde ich Dir empfehlen stets die Genehmigung einzuholen, so bist Du auf der sicheren Seite!


anonym
beantwortet von skyworker3 am 29. Juni 2009 16:40
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du brauchst en funkgerät , dann must du funken : Wunschlaternen, Frankfurt Ground. Ready for pushback.Tower:Ready for pushback,Wunschlaterne. Contact Frankfurt Tower on 111.111 . Wunschlaterne:Frankfurt Tower ready for takeoff on runway 1,Wunschlaterne . Tower:Wunschlaterne ready for take off.Wunschlaterne : Wunschlaterne need distress traffic , we are dangerous for other aircrafts , we are burning! Tower : Begin distress traffic on Bravo.


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