es gibt ja diese großen Wunschlaternen, die man man anzündet und die dann in die Luft steigen. brauch man dafür eine Starterlaubnis? Muss man bei der luftfahrtbehörde sich anmelden??
Ja. Himmelslaternen unterfallen gemäß § 1 LuftVG und § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO dem Luftverkehrsrecht und ihr Aufsteigenlassen bedarf der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln kann eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens solcher Laternen nicht erteilt werden). Besonders in der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht steigen. Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder ein Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Himmelslaterne an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) https://ssl.kundenserver.de/s101659920.einsundeinsshop.de/sess/utn;jsessionid=1547d7ae1860f72/shopdata/index.shopscript

Alles Wichtige findest Du hier:
http://www.luftballonshop.biz/html/gluckslaterne-fluglaterne.html

Nein, haben wir letztens bei einer Hochzeit auch gemacht. War eine lustige Sache.
Eine Erlaubnis brauchst du für Feuerwerkskörper der Klasse 2. Für Silvester gibt es eine pauschale Genehmigung zum Abbrennen, für andere Zeiten musst du dir eine holen. Allerdings gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter!, heißt solange dich niemand anzeigt, wird dir auch kaum etwas passieren. Allerdings gibt es Mitmenschen, die sich daran stören und nachträglich Ärger machen, dann wird es teuer!
Ob deine Wunschlaternen zu der entsprechenden Klasse gehören steht auf der Verpackung.

In Finnland benötigen Sie eine Pilotenlizenz und müssen mitfliegen. Falls Sie an der Küste starten wollen, brauchen Sie auch ein Küstenschifferpatent.