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Braucht man für Wunschlaternen eine Starterlaubnis?

gefragt von startplatz1 am 12.03.2008 um 11:23 Uhr

es gibt ja diese großen Wunschlaternen, die man man anzündet und die dann in die Luft steigen. brauch man dafür eine Starterlaubnis? Muss man bei der luftfahrtbehörde sich anmelden??


Reply


anonym
beantwortet von frenchy am 12. März 2008 11:33
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Ja. Himmelslaternen unterfallen gemäß § 1 LuftVG und § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO dem Luftverkehrsrecht und ihr Aufsteigenlassen bedarf der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln kann eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens solcher Laternen nicht erteilt werden). Besonders in der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht steigen. Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder ein Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Himmelslaterne an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) https://ssl.kundenserver.de/s101659920.einsundeinsshop.de/sess/utn;jsessionid=1547d7ae1860f72/shopdata/index.shopscript


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 12. März 2008 13:00
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Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 12. März 2008 11:24
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Nein, haben wir letztens bei einer Hochzeit auch gemacht. War eine lustige Sache.


justika
beantwortet von justika am 12. März 2008 11:25
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Nein, aber vielleicht ein Fax an die NASA - grins.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 12. März 2008 11:29
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Eine Erlaubnis brauchst du für Feuerwerkskörper der Klasse 2. Für Silvester gibt es eine pauschale Genehmigung zum Abbrennen, für andere Zeiten musst du dir eine holen. Allerdings gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter!, heißt solange dich niemand anzeigt, wird dir auch kaum etwas passieren. Allerdings gibt es Mitmenschen, die sich daran stören und nachträglich Ärger machen, dann wird es teuer!

Ob deine Wunschlaternen zu der entsprechenden Klasse gehören steht auf der Verpackung.





DerLappeohneRentier
beantwortet von DerLappeohneRentier am 12. März 2008 12:49
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In Finnland benötigen Sie eine Pilotenlizenz und müssen mitfliegen. Falls Sie an der Küste starten wollen, brauchen Sie auch ein Küstenschifferpatent.


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