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Braucht man für "Gütertrennung" einen Notar?

gefragt von ArnoNestler am 24.02.2008 um 16:45 Uhr

Braucht man für "Gütertrennung" einen Notar? Oder reicht es, wenn man das schriftlich fixiert und die Konten trennt? Oder muss das irgendwo offiziell gemacht werden?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. Februar 2008 16:47
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Eine Gütertrennung muss notariell beglaubigt werden.


freefree
beantwortet von freefree am 24. Februar 2008 22:09
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Ja !!!


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 25. Februar 2008 11:36
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Ist ohne notarielle Beurkundung rechtlich unwirksam: Notar ist zwingen erforderlich.


anonym
beantwortet von Glossy am 24. Februar 2008 16:50
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Das kommt darauf an was man für eine Person ist. Wenn man dem anderen auch nach einer Trennung irgendwo noch vertraut dann dürfte das so reichen. Mit Notar geht es wohl sicherer. ich persönlich bin aber dagegen. Ich finde wenn man kurz vor einer Hochzeit schon darüber diskutiert was passiert wenn man sich trennt, dann sind das keine guten Vorzeichen. Vorsicht hin oder her.

Kommentar von ArnoNestler am 24. Februar 2008 16:57

Liebe(r) Glossy.... denkst du dir das nur so, dass es "reichen dürfte"... oder ist das tatsächlich rechtsverbindlich? Ich frage hier nicht nach persönlichen Meinungen, woll?


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 24. Februar 2008 17:10
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Eheverträge bedürfen der notariellen Beglaubigung. Punkt.





anonym
beantwortet von mauricio am 24. Februar 2008 20:00
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Ein Ehevertrag kann nur vor einem Notar geschlossen werden, ansonsten ist er ungültig, § 1410 BGB.


Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Februar 2008 23:37
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Nur mit Notar machbar.


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