Ein Bekannter von uns behauptet, wir bräuchten für den von uns im garten geplanten Swimmingpool eine Baugenehmigung, da das eine bauliche Veränderung des Grundstücks darstellt, die unter das Baurecht fällt. Stimmt das?
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ich denke das kommt auf die größe des pools an.

das ist zwar landesspezifisch sicher unterschiedlich, aber ich denke, da ist auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich, wenn dort ein dauerhafter Pool entstehen soll. Frag einfach mal bei der für Dich zuständigen Behörde nach.

das ist abhängig von der Grösse, wie bei grossen Gartenteichen auch. Da gibt es Auflagen ...kannst du ergoogeln !

bei uns in Österreich nur dann, wenn der Pool mehr als 50 m3 faßt - ich nehme an, daß es in Deutschland ähnlich ist, aber erkundige dich besser bei deinem zuständigen Gemeindeamt!
ich weiss nur dass es drauf ankommt ob er eingebuddelt ist oder die Wände rausschauen.
Frag doch bei der Gemeinde nach, bevor Du viel Geld ausgibst und hinterher zuruckbauen musst. So ganz abwegig finde ich die Aussage Deines Bekannten nicht