Finde schon immer diese Holzvertäfelungen klasse und überlege jetzt, so was in einem Raum zu machen. Weiß jemand, ob der Vermieter das genehmigen müsste?
Brauchst keine Genehmigung mußt nur beim auszug den Urzustand wieder herstellen. Falls Du das nicht möchtest ist eine schriftliche Einverständniserklärung sicher hilfreich.

Ich würde ihn informieren. Bei einem Auszug mußt Du aber wieder den Originalzustand herstellen.

genehmeigen muss er das weniger, du solltest nur bedenken, dass bei einem Auszug, diese Vertäfelung wieder abgemacht werden muss
Die Arbeit würde ich mir nur machen, wenn ich wüsste, dass es von Vermieterseite her ok ist, dass sie nachher auch dranbleiben kann, die Vertäfelung. Ansonsten brauchst du ihn nicht zu informieren, wenn du es nachher wieder entfernst, aber dabei mal viel Spass ;-)

hallo oesterreicher, die vertäfelung ist eine bauliche veränderung und damit zustimmungspflichtig. schriftlichen antrag stellen und im rahmen der darauf zu erwartenden schriftlichen vereinbarung abklären, ob bei auszug der alte zustand herzustellen ist oder die vertäfelung bleiben kann mit evtl. kostenentschädigung. damit hast du rechtssicherheit.
mit kostenentschädigung meint albatros den teil deiner aufwendungen, den du bei auszug noch nicht abgewohnt hast
hallo oesterreicher, die antworten auf deine frage gehen alle davon aus daß du eine wohnung in deutschland gemietet hast. insofern ist dein nick etwas verwirrend.