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Braucht man für eine Holzvertäfelung an der Wand die Genehmigung des Vermieters?

gefragt von Oesterreicher am 11.07.2008 um 9:36 Uhr

Finde schon immer diese Holzvertäfelungen klasse und überlege jetzt, so was in einem Raum zu machen. Weiß jemand, ob der Vermieter das genehmigen müsste?


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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 11. Juli 2008 09:39
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Brauchst keine Genehmigung mußt nur beim auszug den Urzustand wieder herstellen. Falls Du das nicht möchtest ist eine schriftliche Einverständniserklärung sicher hilfreich.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Juli 2008 09:39
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Ich würde ihn informieren. Bei einem Auszug mußt Du aber wieder den Originalzustand herstellen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 11. Juli 2008 09:37
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Ja, da mußt du dir sein Einverständnis einholen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Juli 2008 09:37
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genehmeigen muss er das weniger, du solltest nur bedenken, dass bei einem Auszug, diese Vertäfelung wieder abgemacht werden muss


Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 11. Juli 2008 09:38
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ja





anonym
beantwortet von chicachicaletta am 11. Juli 2008 09:48
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Die Arbeit würde ich mir nur machen, wenn ich wüsste, dass es von Vermieterseite her ok ist, dass sie nachher auch dranbleiben kann, die Vertäfelung. Ansonsten brauchst du ihn nicht zu informieren, wenn du es nachher wieder entfernst, aber dabei mal viel Spass ;-)


albatros
beantwortet von albatros am 11. Juli 2008 10:10
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hallo oesterreicher, die vertäfelung ist eine bauliche veränderung und damit zustimmungspflichtig. schriftlichen antrag stellen und im rahmen der darauf zu erwartenden schriftlichen vereinbarung abklären, ob bei auszug der alte zustand herzustellen ist oder die vertäfelung bleiben kann mit evtl. kostenentschädigung. damit hast du rechtssicherheit.

Kommentar von Obelhicks am 11. Juli 2008 10:41

mit kostenentschädigung meint albatros den teil deiner aufwendungen, den du bei auszug noch nicht abgewohnt hast


anonym
beantwortet von Obelhicks am 11. Juli 2008 10:43
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hallo oesterreicher, die antworten auf deine frage gehen alle davon aus daß du eine wohnung in deutschland gemietet hast. insofern ist dein nick etwas verwirrend.




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