Bei Wohnhäusern muss man ja bestimmte Abstände einhalten. Wie ist das bei Gartenhäusern? Greift dort das Baurecht auch?
Kommt auf die Größe des gartenhauses an. Erkundige dich bei deiner gemeinde (Bauamt)

Ja man muß einen Abstand einhalten und es greift auch das Baurecht. Erkundige dich bei deiner Gemeinde besser vor dem Bau.

Grenzabstand: Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Man muss den vorgeschriebenen Mindestabstand zu den Nachbargrenzen einhalten (in der Regel 3 m).
Tremor am 29. September 2008 20:04
Tremor am 29. September 2008 20:05 hGrenzabstand: Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Man muss den vorgeschriebenen Mindestabstand zu den Nachbargrenzen einhalten (in der Regel 3 m).
Man baut d i r ek t auf die Grenze !!: Dann müssen folgende Bestimmungen beachtet Werden: Die Höhe der Grenzwand darf maximal 3 m betragen. Die überdachte Fläche (Nutzfläche) darf 20 m2 nicht überschreiten.
außerdem: Wenn an derselben oder an den anderen Grundstücksgrenzen noch weitere Grenzgebäude (z.B. eine Garage) stehen, darf die Summe aller Nutzflächen nicht mehr als 50 m2 ergeben.
Die gesamte Länge der Außenwand ist je Grundstücksgrenze auf maximal 8 m begrenzt. (z.B. Garage 6 m + Gerätehaus 2 m.)

3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze
ManfredP am 29. September 2008 20:02 für eine Gartenhütte wo steht das denn?

Zumindest sollte man sich mit dem Nachbarn absprechen. (evtl. schriftl. Bestätigung)

Hi, das ist von GEmeinde zu Gemeinde etwas anders geregelt und du musst direkt dort anrufen und dich erkundigen. Du kannst auch bei dem für dich zuständigen Bauamt anrufen...und vielleicht vorher mit dem Nachbarn schwätzen. Wenn du auf die Grenze bauen darfst, wird der das wissen wollen und wird vielleicht sauer,wenn du ihm dies nciht mitgeteilt hast...
Baurecht ist Landesrecht. Daher sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte die obigen Ratschläge daher mit der Bauaufsicht abstimmen.