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Braucht man für ein Gartenhaus einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück?

gefragt von pleaseanswer am 29.09.2008 um 19:59 Uhr

Bei Wohnhäusern muss man ja bestimmte Abstände einhalten. Wie ist das bei Gartenhäusern? Greift dort das Baurecht auch?


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Lilaa
beantwortet von Lilaa am 29. September 2008 20:00
4x
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Kommt auf die Größe des gartenhauses an. Erkundige dich bei deiner gemeinde (Bauamt)


moon73
beantwortet von moon73 am 29. September 2008 20:00
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Ja man muß einen Abstand einhalten und es greift auch das Baurecht. Erkundige dich bei deiner Gemeinde besser vor dem Bau.


Tremor
beantwortet von Tremor am 29. September 2008 20:01
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Grenzabstand: Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Man muss den vorgeschriebenen Mindestabstand zu den Nachbargrenzen einhalten (in der Regel 3 m).

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 29. September 2008 20:04

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 29. September 2008 20:05

hGrenzabstand: Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Man muss den vorgeschriebenen Mindestabstand zu den Nachbargrenzen einhalten (in der Regel 3 m).

  2. Man baut d i r ek t auf die Grenze !!: Dann müssen folgende Bestimmungen beachtet Werden: Die Höhe der Grenzwand darf maximal 3 m betragen. Die überdachte Fläche (Nutzfläche) darf 20 m2 nicht überschreiten.

außerdem: Wenn an derselben oder an den anderen Grundstücksgrenzen noch weitere Grenzgebäude (z.B. eine Garage) stehen, darf die Summe aller Nutzflächen nicht mehr als 50 m2 ergeben.

Die gesamte Länge der Außenwand ist je Grundstücksgrenze auf maximal 8 m begrenzt. (z.B. Garage 6 m + Gerätehaus 2 m.)


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 29. September 2008 20:00
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3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze

Kommentar von 955e44ee7053ac3bb94e12d95da3478csmallManfredP am 29. September 2008 20:02

für eine Gartenhütte wo steht das denn?


ManfredP
beantwortet von ManfredP am 29. September 2008 20:01
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Zumindest sollte man sich mit dem Nachbarn absprechen. (evtl. schriftl. Bestätigung)





horbach
beantwortet von horbach am 30. September 2008 07:43
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Hi, das ist von GEmeinde zu Gemeinde etwas anders geregelt und du musst direkt dort anrufen und dich erkundigen. Du kannst auch bei dem für dich zuständigen Bauamt anrufen...und vielleicht vorher mit dem Nachbarn schwätzen. Wenn du auf die Grenze bauen darfst, wird der das wissen wollen und wird vielleicht sauer,wenn du ihm dies nciht mitgeteilt hast...


anonym
beantwortet von Harterkampfer am 1. Oktober 2008 09:57
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Baurecht ist Landesrecht. Daher sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte die obigen Ratschläge daher mit der Bauaufsicht abstimmen.




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