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Braucht man für die Tracktorführerscheinklasse "L" einen Erste hilfe kurs?

Frage von Flo96x Flo96x

Guten tag ich wolte fragen ob man für die tracktorführerscheinklasse "L" einen erste hilfe kurs benötigt!

Wäre um eine antwort dankbar:)

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Antworten (3)

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    Antwort von baertl baertl

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Für Deutschland siehe §21 Fahrerlaubnisverordnung: "(3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: [...] 5. bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen [...] L [...] der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen [...]"

    Du brauchst also den LSM-Kurs (8 Unterrichtseinheiten). Der Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtseinheiten) oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung wird ebenfalls anerkannt (siehe §19 FeV).

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    RatgeberHelden Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Hier kannste mal gucken, was alles benötigt wird (steht ganz unten):

    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t.htm

    Ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist also das mindeste für alle Fahrerlaubnisklassen (für Klasse L also auch). Für Lkw- und Bus FE ist sogar ein Erste Hilfe Kurs pflicht.

    Fazit: ein Erste Hilfe Kurs ist für Klasse L nicht erforderlich aber ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.

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    Antwort von Lachlan Lachlan

    Z. B. hier findest Du die Informationen zum Führerschein der Klasse L:

    www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/l.php

    Zitat: "Mindestalter: 16 Jahre

    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.

    Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

    Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.

    Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L.

    Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.

    Sonstiges: In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt."

    Anscheinend wird der Erste-Hilfe-Kurs da noch nicht verlangt. Allerdings kann man jedem empfehlen, den zu machen. Es schadet nicht, wenn man etwas weis, wenn man mal in eine Situation mit Verletzten kommt

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