meine freundin will eine therapie anfangen. so viel ich weiß reicht dafür eine überweisung des hausarztes zu einem therapeuten, der dann ein gutachten für die bewilligung an die krankenkasse schickt. sie sagt aber, ihr therapeut hätte ihr gesagt, sie bräuchte für die bewilligung noch ein ärztliches gutachten von ihrem hausarzt. da hat sie doch was falsch verstanden, oder? oder gibt es inzwischen neue auflagen, in denen die krankenkasse eine art gesundheitszeugnis vom hausarzt für ein therapie braucht?
Braucht man für die Bewilligung für eine Therapie ein ärztliches Gutachten?
Antworten (4)
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reggiani Zur Bewilligung meiner Psychoanalyse brauchte ich keinerlei Gutachten oder Attest meines Hausarztes (Woher soll der auch genau wissen, was ich habe, wenn er doch Allgemeinarzt ist???). Lediglich eine Überweisung zum Psychotherapeuten genügte. Dieser schreibt dann, wie bereits schriebst, ein Gutachten. Auf dieser Basis entscheiden die Krankenkassen dann, ob sie die Therapie zahlen oder nicht. Wenn sie gesetzlich versichert ist, stellt das meist kein Problem dar ... bei den privaten stellt es sich etwas komplizierter dar.
Kann natürlich sein, dass das manche Therapeuten anders handhaben ... -
1Antwort von
flemda Es kommt drauf an, was es für eine Therapie sein soll. Es ist wirklich so das man ein ärztliches Attest oder Gutachten benötigt. Heutzutage wird anders nichts mehr bewilligt. Meistens sagen die Mitarbeiter von der Krankenkasse etwas, der andere sagt es wieder so und der nächste wieder ganz anders. Ich empfehle eine Untersuchung und dann ein Attest anfertigen lassen. Wenn man beim Arzt in Behandlung ist, besteht auch die Möglichkeit eine Rezept ausstellen zu lassen!
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ingrid10 Es kann sein, dass eine private Krankenkasse nur ärztliche PsychotherapeutInnen akzeptiert oder eben ein ärztliches Attest verlangt, um die Psychotherapie bei Psychologischen PsychotherapeutInnen zu finanzieren.- was historisch gewachsen, aber eig. nonsense ist, den PsychothereupeutInnen sind speziell ausgebildet und ihre Fähigkeiten hängen nicht davon ab ob sie vom Grundberuf ÄrztInnen oder PsychologInnen sind! Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen nur, dass ein/e PatientIn vor Aufnahme der Therapie bei einem/r Psycholog.Psychother. auch von Arzt/Ärztin gesehen wird (das nötige Formular geben die TherapeutInnen einem mit), damit keine körperliche Krankeheit übersehen wird, die eben zufällig mehr psychische als körperliche Symptome macht (Schilddrüsenstörungen z.B.). - was ja auch Sinn macht. Allerdings wäre schön wenn man umgekehrt auch des öfteren psycholog. Atteste verlangen würde. Denn wieviele Menschen werden jahrelang rein somatisch behandelt obwohl einem psychische Ursachen bei ein wenig Nachfragen ins Auge springen!!!
Die Zeiten ändern sich, die Kassen mischen sich überall ein, teilweise verweigern sie sich und lassen alles über den MDK checken.
Die Bewilligung meine Psychoanalyse ist noch nicht lang her ... höchstens ein dreiviertel Jahr. Daher schätze ich, dass dieses Verfahren stark krankenkassenabhängig ist.
Es ist regionsabhängig, je nachdem wie qualifiziert der MDK ist.Wenn die Krankenkasse einen Psychiater als MDKler hat, wird sie es immer versuchen, zuerst abzulehnen.