Mokli1 am 30.04.2007 um 23:14 Uhr
oder gibt es da Ausnahmen?

Eine Genehmigung brauchst Du immer dann, wenn der Baum durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist. Dies ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Die Stadt selbst kann dann festlegen ob Sie das tut und ab welchem Stammumfang die Bäume geschützt sein sollen. In meiner Heimatstadt gibt es z. B. keine Baumschutzsatzung und jeder kann mit seinem Baum verfahren wie er möchte. In der Nachbarstadt ist das schon wieder anders. Also am besten im Rathaus fragen.
das regelt die komunale Baumschutzverordnung. In unserer Stadt stehen beispielsweise alle Bäume ausserhalb des Waldes ab 80 cm Umfang (in 1m Höhe gemessen) unter Schutz. Bei Obstbäumen erhöht sich die Grenze auf 150 cm. Außnahmen kann das Gartenbauamt in begründeten Fällen auf Antrag erteilen. Unerlaubt Eingriffe in den Baumbestand können hier mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden
das regelt die komunale Baumschutzverordnung. In unserer Stadt stehen beispielsweise alle Bäume ausserhalb des Waldes ab 80 cm Umfang (in 1m Höhe gemessen) unter Schutz. Bei Obstbäumen erhöht sich die Grenze auf 150 cm. Außnahmen kann das Gartenbauamt in begründeten Fällen auf Antrag erteilen. Unerlaubt Eingriffe in den Baumbestand können hier mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden