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Braucht man für altertümliche Schusswaffen einen Waffenschein?

Frage von Menevea Menevea

Hallo, habe eine doppelläufige Derringer Pistole im Keller gefunden. Sie sieht wirklich alt aus, ich glaube nicht dass es ein Replikat ist. Hab weder Pulver noch Kugeln und wusste auch gar nicht dass hier sowas ist. Braucht man dafür einen Waffenschein oder kann man die, wenn man nicht vorhat sie zu benutzen, einfach irgendwo einschließen und behalten?

Mein Vater hätte im Notfall einen solchen Schein, aber ich bin mir nicht sicher ob der für sowas auch gültig ist.

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Antworten (8)

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    RatgeberHelden Antwort von velodog velodog

    Sowas?......

    http://www.sportwaffen-schneider.de/images/twinny_vv.jpg

    Scharf oder Platz/Signal?

    Schau mal ob auf dem Lauf irgendwo ein Stempel " F-im Fünfeck " oder PTB eingeschlagen ist, dann ist es ein Dekoteil oder ein Schreckschussding und somit frei ab 18.

    Sind da keine solche Stempel und sind die Läufe durchgängig gebohrt ist es eine scharfe und somit WBK-pflichtig.

    Kommentar von Menevea MeneveaMenevea

    Äh... nein, viel älter. Eher sowas: http://img685.imageshack.us/img685/9364/deringer.jpg Es ist nur der Schriftzug "Deringer" drauf, aber mit einem R. Mittlerweile heißt das Unternehmen Derringer. Aber ich weiß nicht mal ob das Teil überhaupt noch funktionieren würde, sieht ziemlich mitgenommen aus.

    Kommentar von velodog velodogvelodog

    Doppelläufiger Perkussions-Derringer...? Sehr ungewöhnlich.... Scharfe Vorderlader-Perkussionswaffen sind normalerweise frei ab 18, aber nur wenn sie einschüssig sind. Mehrschüssige Perkussionswaffen sind wieder WBK-pflichtig.

    Kommentar von Menevea MeneveaMenevea

    Okay, mein Vater ist heim gekommen und er hat gesagt er kennt die Waffe und sie ist wirklich ziemlich alt. Allerdings stimmt was mit diesen Hämmerchen die eigentlich den Funken auslösen sollen nicht (keine Ahnung wie die heißen). Die sind beide ein bisschen verbogen, deswegen funktioniert es nicht, selbst wenn wir Munition und Pulver hätten.

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    Antwort von cleaner3544 cleaner3544

    Nein, für solch eine Waffe brauchst du keine Waffenbesitzkarte

    Kommentar von altermann58 altermann58altermann58

    Mein Vater hätte im Notfall einen solchen Schein- dann ist die Waffe vermutlich irgendwo registriert! Vorsicht!

    Kommentar von Menevea MeneveaMenevea

    Nein, soweit ich weiß hat er den Schein für einen anderen, modernen Revolver. Der ist allerdings sachgemäß in einem Waffenschrank untergebracht.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Alle Waffen, die mehr als 7,5 Joule Energie auf das Geschoss bringen und mit Patronen/Pulver... geladen werden, sind meines Wissens nach zumindest anzeigepflichtig/kleiner Waffenschein.

    Das Führen unterliegt dem großen Waffenschein!

    Vorsicht: Du benötigst einen sicheren Waffenschrank, wenn du die Waffe anmeldest! Dein Vater übrigens auch, denn die Waffe ist wohl auf seinen Namen registriert (Waffenbesitzkarte).

    TIPP: Geh mit dem Ding zur Polizei, gib es ab - oder schraube einen Metallstift in den Lauf, damit sie unbrauchbar wird!

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    man braucht einen Waffenschein nur dann, wenn man die Waffe in der Öffentlickeit führen will. Führen heißt mit wenigen Handgriffen Schussbereit!

    Kommentar von Menevea MeneveaMenevea

    Danke für die Antwort. Ich nehm an dass das Ding mehr drauf hat als 7,5 Joule... aber selbst wenn ich wöllte, ich hab keine Möglichkeit damit zu schießen. Wie gesagt, ich hab weder Schießpulver noch Munition und ohne dass ist so eine Pistole doch nicht mehr als ein Stück Eisen und Holz, oder? Ich glaub ich frag meinen Paps mal wenn er heim kommt, aber ich denk er wusste auch nichts von der Pistole... mal sehen.

    Kommentar von Max666 Max666Max666

    Beherzige den "Tip" NICHT!

    Man schleppt keine Waffe in der Gegend rum - auch nicht um sie zum Ordnungsamt oder zur Polizei zu bringen.

    Nur nach vorheriger Absprache bzw. Erlaubnis eine Waffe zu bringen darf man das.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Mach damit was Du willst, aber gehe damit nicht auf die Straße. Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer Schußwaffe wird schwer geahndet !

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Eine korrekte Antwort erhältst Du beim Ordnungsamt.

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    Antwort von Dummie42 Dummie42

    Waffengesetz/Abschnitt 2/6

    § 37 Anzeigepflichten

    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

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    Antwort von Randberlinerin Randberlinerin

    Wenn sie schussfähig ist, brauchste einen Waffenschein und einen entsprechenden Waffenschrank, wo sie unter Verschluss zu halten ist. Du kannst meines Wissens solche historischen Waffen aber auch unbrauchbar machen lassen und musst sie dann nicht mehr unter Verschluss halten. Bei Polizei oder O-Amt nachfragen.

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    Antwort von Nellina Nellina

    frag doch einfach mal beim Ordnungsamt nach.

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