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Braucht man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß, um einem Mieter den Gashahn abzudrehen?

Frage von hotelmama hotelmama

Unsere Nachbarn haben in ihrer Wohnung einen Mieter, der -obwohl er bekanntermaßen als Unternehmensberater tätig und zahlungsfähig ist- einfach schon seit 3 Monaten das Energieversorgungsunternehmen nicht bezahlt hat. Jetzt hat er sich bei seinen Vermietern -meinen Nachbarn beschwert-, dass das Unternehmen ohne Durchsuchungsbeschluß in seine Wohnung gekommen und ihm den Gashahn zugedreht bzw. versiegelt hat, er hat deshalb die Miete gemindert und meint, meine Nachbarn müssten dafür sorgen, dass er wieder heizen kann. Hat er recht?

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Antworten (3)

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Wenn er das Gas nicht bezahlt, das die Stadtwerke liefern, dann haben die das Recht, den Hahn abzustellen.

    Er aber hat auf keinen Fall die Möglichkeit deshalb die Miete zu mindern.

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    Antwort von emilia111 emilia111

    Wer sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen will, um dort den Gashahn abzudrehen, weil der Mieter die Energierechnung schuldig geblieben ist, braucht dafür keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings wäre es -egal ob mit oder ohne Durchsuchungsbeschluß- eh nicht zulässig, dass der Mieter deshalb die Miete mindert, denn er hat es ja selbst verschuldet, dass er nicht heizen kann, dies ist KEIN Mietminderungsgrund!!

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    Antwort von Samml Samml

    Hoffentlich wird er(ihr) diesen "Mieter" los.Aber so sind "die Vermögensberater" die den Normalbürger mit wenig Einkommen über Vermögen nicht zu beraten vermögen(können), viel Luft um Nichts bei seiner Tätigkeit und in seinem Leben.Möchte damit seriosen Beratern nicht auf den Schlips treten, aber diese schwarzen Schafe sind meist überall zu finden.

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