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Braucht man einen Grund um einen Mieter zu kündigen ?

Frage von esmeralda2 esmeralda2

Hallo , habe eine Wohnung vermietet , und möchte mal wissen ,ob man einen wirklichen Grund angeben muss , wenn man den Mieter loswerden möchte , allein nur weil ich den nicht leiden kann . Danke für die Antworten . PS : Habe das Haus geerbt und der Mieter wohnt schon länger da

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Antworten (11)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Zulässige ordentliche Kündigungsgründe sind Eigenbedarf und unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige witschaftliche Verwertung.

    Außerordentlich kann man dann kündigen, wenn der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist oder sich andere SCHWERE Verfehlungen zuschulden kommen läßt.

    Ohne Angabe eines Grundes kann man nicht kündigen. (Verhalten, das lediglich nicht gefällt, ist keine schwere Verfehlung.)

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Dass der Vermieter einen nicht leiden kann, ist doch eine schwere Verfehlung. Oder nicht? Der sollte sich was schämen, dieser Mieter.

    Kommentar von esmeralda2 esmeralda2

    Ich kann den nicht leiden , aus gutem grund

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    Antwort von flicflac flicflac

    Ja man braucht einen Grund und ich kann dir nur abraten, so etwas wie Eigenbedarf vorzuschieben, wenn er nicht besteht: das wäre nämlich Betrug und dann hättest du echt ein Problem. Im Übrigen ist es egal, ob dir der Mieter sympathisch ist oder nicht, das ist ja keine Singleparty oder ein Kuscheltreff, sondern ein rechtlich bestehendes Vertragsverhältnis.

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    nein - warum auch - hallo, wir scheißen dich hier aus GF raus - brauchst du etwa dafür einen Grund?

    Kommentar von esmeralda2 esmeralda2

    was ist das denn für eine antwort? Kennste knigge nicht?

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    Antwort von finchen012 finchen012

    Du brauchst schon einen grund !!

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Ja

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    Antwort von Qetan Qetan

    Einen Grund brauchst Du schon.

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Im selbstbewohnten Ein- o. Zweifamilienhaus, in dem eine Einliegerwohnung vermietet wird, braucht man keinen Kündigungsgrund anzugeben:

    http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Im selbstbewohnten Ein- o. Zweifamilienhaus, in dem eine Einliegerwohnung vermietet wird, braucht man keinen Kündigungsgrund anzugeben:

    http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    ohne grund geht es nicht. wie man sieht aus gutem grund. wenn jeder vermieter seine mieter wegen animositäten kündigen würde...

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    Antwort von Malte86 Malte86

    Für Mieter und Vermieter besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen muss für die Kündigung ein bestimmter Grund vorliegen. Außerdem bestehen für die ordentliche Kündigung bestimmte Kündigungsfristen

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    Antwort von Zwiebelbrot Zwiebelbrot

    Da brauchst Du aber einen verdammt guten Grund!

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