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Braucht man einen Grund um einen Mieter zu kündigen ?

gefragt von esmeralda2esmeralda2 am 04.11.2008 um 21:04 Uhr

Hallo , habe eine Wohnung vermietet , und möchte mal wissen ,ob man einen wirklichen Grund angeben muss , wenn man den Mieter loswerden möchte , allein nur weil ich den nicht leiden kann . Danke für die Antworten . PS : Habe das Haus geerbt und der Mieter wohnt schon länger da


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. November 2008 21:08
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Zulässige ordentliche Kündigungsgründe sind Eigenbedarf und unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige witschaftliche Verwertung.

Außerordentlich kann man dann kündigen, wenn der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist oder sich andere SCHWERE Verfehlungen zuschulden kommen läßt.

Ohne Angabe eines Grundes kann man nicht kündigen. (Verhalten, das lediglich nicht gefällt, ist keine schwere Verfehlung.)

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 4. November 2008 21:35

Dass der Vermieter einen nicht leiden kann, ist doch eine schwere Verfehlung. Oder nicht? Der sollte sich was schämen, dieser Mieter.

Kommentar von Simple_avatar3smallesmeralda2 am 4. November 2008 23:23

Ich kann den nicht leiden , aus gutem grund


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. November 2008 21:05
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Einen Grund brauchst Du schon.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 4. November 2008 21:05
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Ja


finchen012
beantwortet von finchen012 am 4. November 2008 21:07
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Du brauchst schon einen grund !!


anonym
beantwortet von hochglanz am 4. November 2008 21:08
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nein - warum auch - hallo, wir scheißen dich hier aus GF raus - brauchst du etwa dafür einen Grund?

Kommentar von Simple_avatar3smallesmeralda2 am 4. November 2008 23:22

was ist das denn für eine antwort? Kennste knigge nicht?


anonym
beantwortet von flicflac am 4. November 2008 21:08
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Ja man braucht einen Grund und ich kann dir nur abraten, so etwas wie Eigenbedarf vorzuschieben, wenn er nicht besteht: das wäre nämlich Betrug und dann hättest du echt ein Problem. Im Übrigen ist es egal, ob dir der Mieter sympathisch ist oder nicht, das ist ja keine Singleparty oder ein Kuscheltreff, sondern ein rechtlich bestehendes Vertragsverhältnis.


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 4. November 2008 21:09
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Da brauchst Du aber einen verdammt guten Grund!


anonym
beantwortet von Malte86 am 4. November 2008 21:11
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Für Mieter und Vermieter besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen muss für die Kündigung ein bestimmter Grund vorliegen. Außerdem bestehen für die ordentliche Kündigung bestimmte Kündigungsfristen


anonym
beantwortet von Obelhicks am 4. November 2008 22:05
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ohne grund geht es nicht. wie man sieht aus gutem grund. wenn jeder vermieter seine mieter wegen animositäten kündigen würde...


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 4. November 2008 22:31
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Im selbstbewohnten Ein- o. Zweifamilienhaus, in dem eine Einliegerwohnung vermietet wird, braucht man keinen Kündigungsgrund anzugeben:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 4. November 2008 22:33
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Im selbstbewohnten Ein- o. Zweifamilienhaus, in dem eine Einliegerwohnung vermietet wird, braucht man keinen Kündigungsgrund anzugeben:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html


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