Hallo , habe eine Wohnung vermietet , und möchte mal wissen ,ob man einen wirklichen Grund angeben muss , wenn man den Mieter loswerden möchte , allein nur weil ich den nicht leiden kann . Danke für die Antworten . PS : Habe das Haus geerbt und der Mieter wohnt schon länger da
Braucht man einen Grund um einen Mieter zu kündigen ?
Antworten (11)
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2Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Zulässige ordentliche Kündigungsgründe sind Eigenbedarf und unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige witschaftliche Verwertung.
Außerordentlich kann man dann kündigen, wenn der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist oder sich andere SCHWERE Verfehlungen zuschulden kommen läßt.
Ohne Angabe eines Grundes kann man nicht kündigen. (Verhalten, das lediglich nicht gefällt, ist keine schwere Verfehlung.)
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1Antwort von
flicflacflicflac
Ja man braucht einen Grund und ich kann dir nur abraten, so etwas wie Eigenbedarf vorzuschieben, wenn er nicht besteht: das wäre nämlich Betrug und dann hättest du echt ein Problem. Im Übrigen ist es egal, ob dir der Mieter sympathisch ist oder nicht, das ist ja keine Singleparty oder ein Kuscheltreff, sondern ein rechtlich bestehendes Vertragsverhältnis.
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1Antwort von
hochglanzhochglanz
nein - warum auch - hallo, wir scheißen dich hier aus GF raus - brauchst du etwa dafür einen Grund?
Kommentar von
esmeralda2 was ist das denn für eine antwort? Kennste knigge nicht?
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0Antwort von
LittleArrowLittleArrow
Im selbstbewohnten Ein- o. Zweifamilienhaus, in dem eine Einliegerwohnung vermietet wird, braucht man keinen Kündigungsgrund anzugeben:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html
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LittleArrowLittleArrow
Im selbstbewohnten Ein- o. Zweifamilienhaus, in dem eine Einliegerwohnung vermietet wird, braucht man keinen Kündigungsgrund anzugeben:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html
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ObelhicksObelhicks
ohne grund geht es nicht. wie man sieht aus gutem grund. wenn jeder vermieter seine mieter wegen animositäten kündigen würde...
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Malte86 Für Mieter und Vermieter besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen muss für die Kündigung ein bestimmter Grund vorliegen. Außerdem bestehen für die ordentliche Kündigung bestimmte Kündigungsfristen
Dass der Vermieter einen nicht leiden kann, ist doch eine schwere Verfehlung. Oder nicht? Der sollte sich was schämen, dieser Mieter.
Ich kann den nicht leiden , aus gutem grund