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braucht man einen Erbschein? Wenn Mutter und Tochter erben, die Tochter auf das Erbe verzichtet

Frage von vaputzi vaputzi

muß man dann einen Erbschein beantragen? Kann man nicht einfach nur eine Verzichtserklärung unterschreiben?

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Antworten (4)

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    Antwort von Kalima Kalima

    Die Ausschlagung einer Erbschaft ist nur innerhalb der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB möglich!

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    Antwort von Reanne Reanne

    Keinen Erbschein beantragen, sondern beim Amtsgericht für Erbschaftsangelegenheiten auf das Erbe verzichten, Sterbeurkunde bzw. Familien-Stammbuch des Verstorbenen mitbringen.

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    Antwort von SecondAttempt SecondAttempt

    Man braucht beides. Einen Erbschein und eine notariell beglaubigte Erbausschlagung oder Verzichtserklärung.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Man kann das Erbe beim Amtgericht ausschlagen. Unterschrift genügt.

    Kommentar von SecondAttempt SecondAttemptSecondAttempt

    Hier im Ländle geht sowas z.B. nur beim Notar. Aber mag sein, dass es in anderen Bundesländern anders geregelt ist.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Ich habe es vor 3 Monaten gemacht, in NRW

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