muß man dann einen Erbschein beantragen? Kann man nicht einfach nur eine Verzichtserklärung unterschreiben?
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braucht man einen Erbschein? Wenn Mutter und Tochter erben, die Tochter auf das Erbe verzichtet
Frage von
vaputzi
Antworten (4)
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Kalima Die Ausschlagung einer Erbschaft ist nur innerhalb der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB möglich!
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ReanneReanne
Keinen Erbschein beantragen, sondern beim Amtsgericht für Erbschaftsangelegenheiten auf das Erbe verzichten, Sterbeurkunde bzw. Familien-Stammbuch des Verstorbenen mitbringen.
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SecondAttemptSecondAttempt
Man braucht beides. Einen Erbschein und eine notariell beglaubigte Erbausschlagung oder Verzichtserklärung.
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NachtflugNachtflug
Man kann das Erbe beim Amtgericht ausschlagen. Unterschrift genügt.
Diese Frage
Hier im Ländle geht sowas z.B. nur beim Notar. Aber mag sein, dass es in anderen Bundesländern anders geregelt ist.
Ich habe es vor 3 Monaten gemacht, in NRW