Ich überlege, ob es für mich in Frage kommt, einen kleinen Bagger zu Hilfe zu nehmen. Was wären Bedingungen dafür, dass man das darf?
Und ich meine, dass man den Minibagger sogar ohne Führerschein und Zulassung vom Standort zum Garten überführen darf, denn es ist kein Fahrzeug sondern ein fahrbares Arbeitsgerät.

Wenn der Bagger Dir gehört kannst Du auf Deinem Grundstück machen was Du willst. Wenn Du ihn mietest musst Du die Bedingungen des Bagger-Vermieters erfüllen.
Ignatius am 18. Juli 2007 18:31 Apropos... weiviel Erde ist in einem ausgebaggerten Loch von 3 x 3 x 3 Metern. ;-) hi hi
Ich hatte schon geantwortet - wo ist der Kommentar auf einmal hin??? Egal.
Keine Erde ist drin, da das Loch ausgebaggert ist ;-)
Gruß wiele

Eigenltich nicht, es sei denn, die Vermieter des Baggers haben das in ihren Bedingungen stehen.
Auf deinem eigenen Grundstück kannst du mit allen erdenklichen Fahrzeugen fahren, ohne dafür den Schein haben zu müssen...
Danke + Gruß
wiele