Unter welchen Voraussetzungen muss man sich in Deutschland versichern, wenn man im Ausland arbeitet? Wenn man einen deutschen Arbeitsvertrag hat?
Braucht man eine Krankenversicherung in Deutschland, wenn man im Ausland arbeitet?
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ShakotaiShakotai
Guten Morgen, als Mitarbeiter (mit Hauptwohnsitz in D)einer deutschen Firma (Sitz und Arbeitsstätte in D) unterliegen sie auch bei Auslandseinsätzen der deutschen KrankenversicherungsPFLICHT. D. h. sie müssen sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern, ggfls zusätzlich mit einer Auslandskrankenvers.
Wohnen sie jedoch im deutschen Grenzgebiet und arbeiten im Ausland haben sie meist darüber hinaus die Möglichkeit sich entweder bei einer deutschen gesetzl. Krankenkasse, bei einer privaten KV, oder im Ausland bei der KV am Arbeitsort zu versichern.
Ein Verzicht auf die Versicherung ist nicht möglich, sie müssen die neue Versicherung der alten nachweisen bevor diese sie entlässt. Auch kann man o. g. Möglichkeiten nicht pauschalisieren. Jedes europäische Land hat hier eigene Regeln für Grenzgänger, welche o.g. auch einschränken können.
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1Antwort von
kbvspunktdekbvspunktde
Hallo,
es wäre hilfreich zu Wissen, wie das gestaltet ist. Ist es eine deutsche Firma, für die Du arbeitest, die Dich entsendet, z. B. auf Montage, oder bist du Grenzgänger oder oder oder, gib mal mehr Info.
Viele Grüße
Andreas
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hgtronje Es gibt ein gutes Buch das diese und andere Fälle bzgl. Auslandskrankenversicherung behandelt. Schau mal hier:
http://www.vergleiche.ws/blog/beitrag/krankenversicherung-im-ausland/zeit/2010/0...
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hlandhland
Wenn man einen deutschen Arbeitsvertrag hat und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, dann sollte man sich auch in Deutschland krankenversichern. Allerdings besteht in Deutschland keine generelle Pflicht zur Krankenversicherung.
Kommentar von
kbvspunktdekbvspunktde WIE BITTE???? Wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht! Bitte genau Wissen, was Du schreibst, bevor Du antwortest.
Kommentar von
hlandhland ÄHM, vielleicht solltest Du lieber erst genau lesen, was ich geschrieben habe, bevor Du einen Kommentar schreibst. Ich habe geschrieben: "Allerdings besteht in Deutschland KEINE generelle Pflicht zur Krankenversicherung".
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NellinaNellina
Wenn Du ihn Deutschland versichert bist, und für die Firma im Ausland arbeitest, dann hast Du automatisch einen E111.
Informmiere Dich bei der Firma.
Seit 01.01.2009 gibt es in Deutschland die Pflicht-Krankenversicherung. Wer keinen Versicherungsshutz hat zahlt die Beiträge nach und noch eine kräftige Strafe obendrauf. Wer einen deutschen Arbeitgeber hat und in Deutschland wohnt, muss sich in D versichern, ebenfalls bei Grenzgängern. Nur wer im Ausland arbeitet und im Ausland wohnt, kann sich auch im Ausland versichern.