Liebe Leute! Ich habe ein Haus mit 2 abgeschlossene Wohnungen, in denen meine Eltern und Tante mit Wohnrecht leben. Jetzt hat mir die Bank empfohlen, eine o.g. Versicherung abzuschließen. Weil: obwohl die Bewohner des Hauses eine Private Haftplichtversicherung haben und ich auch, würde die private H. nicht bei irgendwelchen Schäden zahlen, weil das Gebäude unter einem anderen Namen läuft (mich) und es eine extra Versicherung benötigt. Ich blicke da nicht ganz durch und möchte dieses 22 Seiten Minigedruckte nicht unbedingt lesen. Ist es richtig, dass man eine extra Versicherung benötigt (Versicherungskammer Bayern, Haftpflichtversicherung Privat PLUS für privaten und beruflichen Bereich??
Antworten (9)
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2Antwort von
LissaLissa
Wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, wird der Geschädigte fast immer versuchen, diesen Schaden von Ihnen erstattet zu bekommen. Das klassische Beispiel ist der Sturz bei Glatteis auf dem Gehweg oder auf Ihrer Außentreppe. Aber auch, wenn sich fremder Leute Kinder Zugang zu Ihrem Grundstück verschaffen und von Ihrem Baum fallen oder in Ihren Gartenteich stürzen, werden die Anwälte versuchen, Sie in Regress zu nehmen, weil Sie angeblich Ihre "Verkehrssicherungspflicht" vernachlässigt haben. Und damit kommen die Geschädigten bei den deutschen Gerichten nicht gerade selten durch.
Wenn Sie "nur" ein eigengenutztes Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Hausbesitzereigenschaft erfreulicherweise schon mit der normalen Privat-Haftplichtversicherung abgedeckt - sofern Sie eine solche haben.
Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere "Partei", also in der Einliegerwohnung noch Fräulein Z. oder Herr S. (oder beide zusammen), greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt erst recht, wenn Sie ein Mietshaus besitzen. Die Prämien sind gering und Sie können sie als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Doch Achtung: Im Mietvertrag müssen Sie jeden Faktor der Nebenleistungen einzeln aufführen. Pauschalangaben wie "Der Mieter trägt alle Versicherungskosten" reichen nicht.
http://www.baumarkt.de/nxs/964///baumarkt/alt/Richtig-versichert-wenn-Sie-bauen-umbauen-anbauen#hausbesitzerhaftpflicht
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TiefflugTiefflug
Haftpflichtversicherung benötigt man immer.
Die ist relativ günstig.
Man braucht sie zwar selten, wenn, dann geht es aber um größere Summen.
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WolfRichterWolfRichter
Entweder Du versicherst dieses Wagnis in Deiner bestehenden Privathaftpflicht mit bzw. teilst es mit - oder Du schließt eine Haftpflichtversicherung wie angesprochen ab. Was jetzt günstiger ist, hängt von verschiedenen - auch steuerlichen Faktoren - ab, so daß es nicht möglich ist, hier generell zu raten.
Versichern solltest Du das Risiko aber auf jeden Fall.
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carola1956 genau
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Wolfi0410Wolfi0410 Kann man nicht mit in der Privathaftpflicht versichern wenn man selbst das Haus nicht bewohnt. Es muss eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sein.
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BerserkerBerserker
Die brauchst Du. und das kleingedruckte solltest Du trotzdem lesen.
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russelianarusseliana Jetzt werde ich es lesen. Wollte es vermeiden, das ganze umsonst lesen zu müssen.
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QetanQetan
Du brauchst eine Gebäudeversicherung.
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ResistanceResistance Die hat nichts mit einer Haftpflicht zu tun`?
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russelianarusseliana Gebäudeversicherung existiert, falls du Feuer/Wasser/Sturm etc. meinst. Es geht um eine Haftpflichtversicherung
Vielen Dank, das war sehr ausführlich. Werde doch wohl den Vertrag unterschreiben, wenn ich dran denke, dass ich das Haus schon seit 9 Jahren besitze, kann ich dankbar sein, dass bisher nichts passiert ist. Ich habe immer angenommen, dass die normale private Haftpflicht ausreicht.