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Braucht man eine Gaststättenkonzession für einen Lieferservice von alkohol. Getränken?

Frage von Wooody Wooody

Braucht man eine Gaststättenkonzession für einen Lieferservice von alkohol. Getränken?

  1. Kunden rufen an. Verschlossener Alkohol (z.B. Bierflaschen, Spirituosenflaschen usw.) wird nach Hause geliefert.

  2. Versand von selbst gemischten Cocktails in Plastikbechern.

Braucht man dafür jeweils eine Ausschankgenehmigung?

Danke

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Antworten (4)

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    Antwort von Mserrer Mserrer

    Ausschankgenehmigung brauchst Du doch nur, wenn Du tatsächlich auch was "ausschenkst". Für einen Handel oder eine reine Dienstleistung , wie Du sie ja anbietest, brauchst Du keine Gaststättenkonzession...

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    Antwort von ulidulli ulidulli

    Nee, brauchst du nicht. Wenn du aber alkoholische Getränke selber herstellst, musst du bestimmt eine entsprechende Steuer entrichten.

    Kommentar von Mserrer Mserrer

    -> zusätzliche Alkoholsteuer (offizielle Bezeichnung: "Branntweinsteuer") musst Du nur entrichten, wenn Du Alkohol (Methanol) aus einem Rohstoff (z. B. vergorene Früchte) herstellst. Beim Kauf von Alkohol (als Schnaps oder auch reiner Alkohol) ist die Steuer bereits im Kaufpreis enthalten.

     

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    Antwort von hajottka hajottka

    Für ersteres wahrscheinlich nicht, aber wenn Du selbst Mischgetränke herstellst und zum Verkauf anbietest schon!

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    Antwort von koofenix koofenix

    ersteres ist ja nur verkauf. bei dem zweiten weiss ich nicht, glaube aber ist auch nur verkauf. bei gaststätte musste z.B. ein klo haben. brauchste so ja nicht.

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