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Braucht man ein Einverständnis des Vermieters für einen Hund?

Frage von pamellawendt pamellawendt

Hi, ich wünsche mir schon solange einen Hund und habe es nun endlich geschafft, dass meine Mutter mir einen Kaufen will.. Aber meine Frage ist jetzt: Brauche ich ein Einverständnis von meinem Vermieter dafür, dass ich einen Hund halten darf??

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Antworten (20)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Antwortsuchend8 Antwortsuchend8

    1.Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. (OLG Hamm, AZ 4 ReMiet 5/80)

    2.Bei einer Zustimmungsklausel im Mietvertrag kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen (LG Ulm, AZ 1 S 286/89-01)

    3.Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. (LG Berlin, AZ 64 S 234/85)

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

    Viel Erfolg!

    Kommentar von Antwortsuchend8 Antwortsuchend8Antwortsuchend8

    Danke :)

    -5-

  • 4
    Antwort von sonne64 sonne64

    du brauchst das einverständniis deines vermieters

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    RatgeberHelden Antwort von Brigitta270755 Brigitta270755

    Ja natürlich. Und möglichst schriftlich geben lassen. Ich hab das mal erlebt, dass sich jemand quasi die erlaubnis für einen Hund geben ließ, sich daraufhin eine ziemlich große Rasse gekauft hat und dann der Vermieter auf einmal Theater machen wollte mit der Begründung, bei der Erlaubnis zur Hundehaltung habe er an einen Hund in dackelgröße gedacht, nicht aber an eine Dogge.

    Die Leute haben sich wirr machen lassen und den Hund wieder abgegeben - ich glaub, das wäre mir bestimmt nicht passiert. Aber man weiß ja nicht, was den Eltern dann wichtiger ist: Die schöne Wohnung behalten oder den Hund ?

  • 3
    Antwort von LinelleL LinelleL

    Ihr braucht die Zustimmung des Vermieters (sofern der Mietvertrag nicht ausdrücklich Hundehaltung erlaubt, was eher selten der Fall ist). Schafft Ihr den Hund ohne die Zustimmung an (unbedingt schriftlich geben lassen!), kann der Vermieter im Extremfall sogar verlangen, dass Ihr den Hund wieder abschafft. Übrigens kann er das dann auch völlig unabhängig davon verlangen, ob es andere Mieter im Haus gibt, die einen Hund haben (nur zur Info – falls das bei Euch vielleicht der Fall sein sollte).

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    DH

  • 3
    Antwort von gkyFFM gkyFFM

    Wenn der Mietvertrag das nicht zulässt und ihr euren Vermieter fragen müßt, dann lasst euch diie Zustimmung zur Hundehaltung auf jeden Fall schriftlich geben.

    Auch wenn der Mietvertrag Hundehaltung verbietet, könnt ihr den Vermieter dennoch fragen. Aber fragt ihn nicht gerade, wenn er schlechte Laune hat.

  • 3
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Schaut mal in Euren Mietvertrag.

    Wenn da nichts über Haustiere aufgeführt ist, könnt Ihr einen Hund kaufen.

    Ansonsten muss man fragen.

    Kommentar von Denkverbot DenkverbotDenkverbot

    Wenn da nichts über Haustiere aufgeführt ist, könnt Ihr einen Hund kaufen.

    Umgekehrt stimmt es, man MUSS fragen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist.

    Man muss NICHT fragen, wenn im Vertrag die Haustierhaltung ausdrücklich gestattet ist.

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Was nicht verboten ist, ist erklaubt. Du liegst falsch. Da gab es bereits diverse Urteile zu und die Medhrheit sagt wenn nicht verboten dann erlaubt

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    NEIN @tibettaxi ,da liegst du total daneben .tierhalteerlaubnis muß immer im mietvertrag ausdrücklich erlaubt sein ,auch die art der tierhaltung.

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Gerichte haben da anders entschieden. z.B. der BGH: Auch wenn der Mietvertrag keine Bestimmung über ein Tierhaltungsverbot enthält, ist bei einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus die Haltung eines "normalen" Hundes nur ausnahmsweise ohne Erlaubnis gestattet, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 ( Aktenzeichen– VIII ZR 340/06)

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    eben ....nur ausnahmsweise ist die haltung eines "normalen"hundes erlaubt.das sagt doch schon ,daß vorher gefragt werden muß ,wenn im mietvertrag keine bestimmung über ein tierhalteverbot steht.--wenn nichts im mietvertrag steht ,muß ich automatisch vorher um erlaubnis fragen,so ist das nun mal.

  • 2
    Antwort von makazesca makazesca

    kurz und knapp JJJAAAA bei "illegaler " haltung kann er euch zwingen ,daß tier wieder abzugeben .außerdem könnte es so einen krach geben ,daß er euch kündigen wird.alos unbedingt ---VOR ANSCHAFFUNG-- den vermieter fragen / informieren.und auch wenn im haus schon ein hund ist,MU? der vermieter gefragt werden ,er muß dann für euch nicht unbedingt seine zusage geben..ist leider so.

  • 2
    Antwort von Delveng Delveng

    Ja, der Vermieter muss zustimmen.

  • 2
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Eindeutig ja. Und zwar schriftlich!

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    Antwort von stuntgirl stuntgirl

    Schaut nach, was im Mietvertrag steht - wenn dort Tierhaltung erlaubt ist, dann braucht ihr nicht zu fragen, sonst schon.

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    tierhaltung erlaubt beinnhaltet noch nicht die hundehaltung.

  • 1
    Antwort von albatros albatros

    Da schau einfach in den Mietvertrag. Daran musst du dich halten. Allerdings ist eine Klausel unwirksam, wenn sie generell Tierhaltung verbietet. Um des lieben Friedens willen rate ich zur Anfrage auf Zustimmung.

  • 1
    Antwort von bastet13 bastet13

    Bei einem Hund sollte man immer fragen. er läuft schliesslich auch anderen mietern überm weg oder bellt eventuell recht heufig, was andere Mieter stören wird. Um den Hund nicht letztendlich weggeben zu müsen immer unbeding den Vermieter fragen.

  • 1
    Antwort von coeleste coeleste

    wenn im mietvertrag nichts von einem verbot steht: darfst du

  • 1
    Antwort von Tibettaxi Tibettaxi

    Rechtlic h: wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung nichts geregelt ist dann braucht man das Einverständnis nicht.

    Aber ich würde in jedem Fall vorher mit Vermieter reden um hinterher keine Probleme zu haben

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    immer noch nicht richtig .!! wenn im mietvertrag nichts geregelt ist,dann ist man erst recht gezwungen den vermieter zu fragen und mit der hausordnung hat das ganze nun garnichts zu tun.

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Auch wenn der Mietvertrag keine Bestimmung über ein Tierhaltungsverbot enthält, ist bei einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus die Haltung eines "normalen" Hundes nur ausnahmsweise ohne Erlaubnis gestattet, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 ( Aktenzeichen– VIII ZR 340/06)

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    genau ,wenn nichts im mietvertrag über einb tierhaltungsverbot steht ,muß man vorher um erlaubnis fragen ,was willst du denn nun damit sagen???

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Muss man eben nicht. Nach Abwäguzng gehts aucxh ohne geht aus obigem Urteil hervor.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Ja, zumindest ist das unbedingt sinnvoll. Denn selbst sog. Kleinhunde, als angeblich erlaubte Kleintiere, sind Hunde.

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    1 Satz dh

    2ter satz: hat vor jahren der BGH anders geurteilt. Nen chi geht da als Meschschweinchen dur wo vermieter nicht viel gegen machen kann. Ab welcher größe die Grenmze anfängt weissd icxh nicxht.

    Vorher fragen spart viel stress

    Kommentar von LinelleL LinelleL

    Das stimmt so nicht ganz. :-) Stören sich Nachbarn z. B. an stundenlangem Bellen, das über das unvermeidbare Maß hinaus geht (denn hin und wieder Bellen ist kein Problem, da es zum natürlichen Verhalten der Hunde gehört), so ist es völlig unerheblich wie groß – oder hier eher: wie klein – der Hund ist. Aufhänger ist in diesem Fall dann die Lärmstörung.

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Das stimmt auch. Ist wohl ne Frage des herangehens.

    Das beste ist vorher fragen und gut is

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    und jedes gericht wird es anders auslegen ,von land zu land verschieden.

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Falls du Bundesländer meinst: nein. Wenn BGH sagt der Rasen iost rosa dann haben das alle zu akzeptieren bzw zum EU-Gerichtshof zu rennen.

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    Antwort von Ernesto1206 Ernesto1206

    fraglos ja, wenn der Vertrag nicht grundsätzlich Haustiere erlaubt!

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    Antwort von minnimaus125 minnimaus125

    ja klar wenn der vermieter nein sagt geht das wohl nicht..

  • 1
    Antwort von Prover Prover

    Das kommt auf den Mietvertrag an, bei uns sind Hunde ihm Mietvertrag erlaub bekannte von uns dürfen aber laut Mietvertrag keine Hunde haben . Wen ihr andere Hunde ihm Haus habt die geduldet werden darf es euch nicht verboten werden so weit ich weiß. Wen ihm Mietvertrag etwas drin steht einfach nachfragen :)

    Kommentar von LinelleL LinelleL

    Das mit den anderen Hunden im Haus stimmt leider nicht. Bei einem solchen Fall, der vor dem LG Köln verhandelt wurde, stand das Gericht dem Vermieter bei. Dieser sei in seiner Entscheidung völlig frei – auch dann, wenn er anderen Mietern eine Erlaubnis erteilt habe. (LG Köln, AZ: 6 S 269/09)

    Kommentar von makazesca makazescamakazesca

    ein vermiter kann entscheiden ,wieviele hundbesitzer er im hause haben will .klingt nach willkür ,ist es auch wohl auch -nach meiem empfinden -,aber rechtens.

  • 1
    Antwort von Thunder82 Thunder82

    in der Regel ja, es sei denn es ist schon eine Klausel darüber im Mietvertrag festgelegt ob und welche Tiere erlaubt sind

  • 1
    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Brauche ich ein Einverständnis von meinem Vermieter dafür, dass ich einen Hund halten darf?

    Ja, eindeutig.

    Ausnahme: Wenn im Mietvertrag Haustierhaltung erlaubt ist, muss der Vermieter nicht gefragt werden.

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Oder wenn im Vertrag steht jede Tierhaltung ist untersagt, weil diese Klausel ist sittenwiedrig

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