Hi, ich wünsche mir schon solange einen Hund und habe es nun endlich geschafft, dass meine Mutter mir einen Kaufen will.. Aber meine Frage ist jetzt: Brauche ich ein Einverständnis von meinem Vermieter dafür, dass ich einen Hund halten darf??
Braucht man ein Einverständnis des Vermieters für einen Hund?
Antworten (20)
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Antwortsuchend8Antwortsuchend8
1.Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. (OLG Hamm, AZ 4 ReMiet 5/80)
2.Bei einer Zustimmungsklausel im Mietvertrag kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen (LG Ulm, AZ 1 S 286/89-01)
3.Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. (LG Berlin, AZ 64 S 234/85)
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Viel Erfolg!
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Ja natürlich. Und möglichst schriftlich geben lassen. Ich hab das mal erlebt, dass sich jemand quasi die erlaubnis für einen Hund geben ließ, sich daraufhin eine ziemlich große Rasse gekauft hat und dann der Vermieter auf einmal Theater machen wollte mit der Begründung, bei der Erlaubnis zur Hundehaltung habe er an einen Hund in dackelgröße gedacht, nicht aber an eine Dogge.
Die Leute haben sich wirr machen lassen und den Hund wieder abgegeben - ich glaub, das wäre mir bestimmt nicht passiert. Aber man weiß ja nicht, was den Eltern dann wichtiger ist: Die schöne Wohnung behalten oder den Hund ?
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3Antwort von
LinelleL Ihr braucht die Zustimmung des Vermieters (sofern der Mietvertrag nicht ausdrücklich Hundehaltung erlaubt, was eher selten der Fall ist). Schafft Ihr den Hund ohne die Zustimmung an (unbedingt schriftlich geben lassen!), kann der Vermieter im Extremfall sogar verlangen, dass Ihr den Hund wieder abschafft. Übrigens kann er das dann auch völlig unabhängig davon verlangen, ob es andere Mieter im Haus gibt, die einen Hund haben (nur zur Info – falls das bei Euch vielleicht der Fall sein sollte).
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makazescamakazesca DH
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3Antwort von
gkyFFMgkyFFM
Wenn der Mietvertrag das nicht zulässt und ihr euren Vermieter fragen müßt, dann lasst euch diie Zustimmung zur Hundehaltung auf jeden Fall schriftlich geben.
Auch wenn der Mietvertrag Hundehaltung verbietet, könnt ihr den Vermieter dennoch fragen. Aber fragt ihn nicht gerade, wenn er schlechte Laune hat.
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3Antwort von
Findelkind98Findelkind98
Schaut mal in Euren Mietvertrag.
Wenn da nichts über Haustiere aufgeführt ist, könnt Ihr einen Hund kaufen.
Ansonsten muss man fragen.
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DenkverbotDenkverbot Wenn da nichts über Haustiere aufgeführt ist, könnt Ihr einen Hund kaufen.
Umgekehrt stimmt es, man MUSS fragen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist.
Man muss NICHT fragen, wenn im Vertrag die Haustierhaltung ausdrücklich gestattet ist.
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TibettaxiTibettaxi Was nicht verboten ist, ist erklaubt. Du liegst falsch. Da gab es bereits diverse Urteile zu und die Medhrheit sagt wenn nicht verboten dann erlaubt
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makazescamakazesca NEIN @tibettaxi ,da liegst du total daneben .tierhalteerlaubnis muß immer im mietvertrag ausdrücklich erlaubt sein ,auch die art der tierhaltung.
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TibettaxiTibettaxi Gerichte haben da anders entschieden. z.B. der BGH: Auch wenn der Mietvertrag keine Bestimmung über ein Tierhaltungsverbot enthält, ist bei einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus die Haltung eines "normalen" Hundes nur ausnahmsweise ohne Erlaubnis gestattet, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 ( Aktenzeichen– VIII ZR 340/06)
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makazescamakazesca eben ....nur ausnahmsweise ist die haltung eines "normalen"hundes erlaubt.das sagt doch schon ,daß vorher gefragt werden muß ,wenn im mietvertrag keine bestimmung über ein tierhalteverbot steht.--wenn nichts im mietvertrag steht ,muß ich automatisch vorher um erlaubnis fragen,so ist das nun mal.
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2Antwort von
makazescamakazesca
kurz und knapp JJJAAAA bei "illegaler " haltung kann er euch zwingen ,daß tier wieder abzugeben .außerdem könnte es so einen krach geben ,daß er euch kündigen wird.alos unbedingt ---VOR ANSCHAFFUNG-- den vermieter fragen / informieren.und auch wenn im haus schon ein hund ist,MU? der vermieter gefragt werden ,er muß dann für euch nicht unbedingt seine zusage geben..ist leider so.
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2Antwort von
stuntgirlstuntgirl
Schaut nach, was im Mietvertrag steht - wenn dort Tierhaltung erlaubt ist, dann braucht ihr nicht zu fragen, sonst schon.
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makazescamakazesca tierhaltung erlaubt beinnhaltet noch nicht die hundehaltung.
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1Antwort von
albatrosalbatros
Da schau einfach in den Mietvertrag. Daran musst du dich halten. Allerdings ist eine Klausel unwirksam, wenn sie generell Tierhaltung verbietet. Um des lieben Friedens willen rate ich zur Anfrage auf Zustimmung.
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1Antwort von
bastet13bastet13
Bei einem Hund sollte man immer fragen. er läuft schliesslich auch anderen mietern überm weg oder bellt eventuell recht heufig, was andere Mieter stören wird. Um den Hund nicht letztendlich weggeben zu müsen immer unbeding den Vermieter fragen.
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1Antwort von
TibettaxiTibettaxi
Rechtlic h: wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung nichts geregelt ist dann braucht man das Einverständnis nicht.
Aber ich würde in jedem Fall vorher mit Vermieter reden um hinterher keine Probleme zu haben
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makazescamakazesca immer noch nicht richtig .!! wenn im mietvertrag nichts geregelt ist,dann ist man erst recht gezwungen den vermieter zu fragen und mit der hausordnung hat das ganze nun garnichts zu tun.
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TibettaxiTibettaxi Auch wenn der Mietvertrag keine Bestimmung über ein Tierhaltungsverbot enthält, ist bei einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus die Haltung eines "normalen" Hundes nur ausnahmsweise ohne Erlaubnis gestattet, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 ( Aktenzeichen– VIII ZR 340/06)
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makazescamakazesca genau ,wenn nichts im mietvertrag über einb tierhaltungsverbot steht ,muß man vorher um erlaubnis fragen ,was willst du denn nun damit sagen???
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TibettaxiTibettaxi Muss man eben nicht. Nach Abwäguzng gehts aucxh ohne geht aus obigem Urteil hervor.
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1Antwort von
jockljockl
Ja, zumindest ist das unbedingt sinnvoll. Denn selbst sog. Kleinhunde, als angeblich erlaubte Kleintiere, sind Hunde.
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TibettaxiTibettaxi 1 Satz dh
2ter satz: hat vor jahren der BGH anders geurteilt. Nen chi geht da als Meschschweinchen dur wo vermieter nicht viel gegen machen kann. Ab welcher größe die Grenmze anfängt weissd icxh nicxht.
Vorher fragen spart viel stress
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LinelleL Das stimmt so nicht ganz. :-) Stören sich Nachbarn z. B. an stundenlangem Bellen, das über das unvermeidbare Maß hinaus geht (denn hin und wieder Bellen ist kein Problem, da es zum natürlichen Verhalten der Hunde gehört), so ist es völlig unerheblich wie groß – oder hier eher: wie klein – der Hund ist. Aufhänger ist in diesem Fall dann die Lärmstörung.
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TibettaxiTibettaxi Das stimmt auch. Ist wohl ne Frage des herangehens.
Das beste ist vorher fragen und gut is
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makazescamakazesca und jedes gericht wird es anders auslegen ,von land zu land verschieden.
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TibettaxiTibettaxi Falls du Bundesländer meinst: nein. Wenn BGH sagt der Rasen iost rosa dann haben das alle zu akzeptieren bzw zum EU-Gerichtshof zu rennen.
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1Antwort von
Ernesto1206Ernesto1206
fraglos ja, wenn der Vertrag nicht grundsätzlich Haustiere erlaubt!
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1Antwort von
ProverProver
Das kommt auf den Mietvertrag an, bei uns sind Hunde ihm Mietvertrag erlaub bekannte von uns dürfen aber laut Mietvertrag keine Hunde haben . Wen ihr andere Hunde ihm Haus habt die geduldet werden darf es euch nicht verboten werden so weit ich weiß. Wen ihm Mietvertrag etwas drin steht einfach nachfragen :)
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LinelleL Das mit den anderen Hunden im Haus stimmt leider nicht. Bei einem solchen Fall, der vor dem LG Köln verhandelt wurde, stand das Gericht dem Vermieter bei. Dieser sei in seiner Entscheidung völlig frei – auch dann, wenn er anderen Mietern eine Erlaubnis erteilt habe. (LG Köln, AZ: 6 S 269/09)
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makazescamakazesca ein vermiter kann entscheiden ,wieviele hundbesitzer er im hause haben will .klingt nach willkür ,ist es auch wohl auch -nach meiem empfinden -,aber rechtens.
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Thunder82Thunder82
in der Regel ja, es sei denn es ist schon eine Klausel darüber im Mietvertrag festgelegt ob und welche Tiere erlaubt sind
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1Antwort von
DenkverbotDenkverbot
Brauche ich ein Einverständnis von meinem Vermieter dafür, dass ich einen Hund halten darf?
Ja, eindeutig.
Ausnahme: Wenn im Mietvertrag Haustierhaltung erlaubt ist, muss der Vermieter nicht gefragt werden.
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TibettaxiTibettaxi Oder wenn im Vertrag steht jede Tierhaltung ist untersagt, weil diese Klausel ist sittenwiedrig
Danke :)
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