Mein Sohn konnte nicht ins Schullandheim fahren, da er am Tag vor der Abreise krank wurde. Er ist die ganze Woche mit einer starken Erkältung im Bett gelegen. Brauchen wir für diese Zeit ein ärztliches Attest? Haben wir eventuell die Möglichkeit einen Teil der Kosten für das Schullandheim zurück zu bekommen?
Braucht man ein Attest, wenn man wegen Krankheit nicht ins Schullandheim fahren kann?
Antworten (7)
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7Antwort von
FridaGTFridaGT
Da es sich um eine schulische Veranstaltung gehandelt hat würde ich schon meinen, dass man ein Attest vorlegen muss, denn die Teilnahme an solchen Fahrten ist Pflicht (oder eben ersatzweise Unterricht in der Parallelklasse oder so besuchen). Was mit den Kosten ist - keine Ahnung, ob Ihr da was zurückkriegen könnt.
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4Antwort von
sabrinast also ich würde aufjeden falle ein attest vorlegen weil doch die zeit vom schullandheim eine schulzeit ist. und da er länger als drei tage krank war braucht man ein attest. das mit dem geld ich würd einfach mal in der schule nachfragen.
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2Antwort von
printdrinkerprintdrinker
Die Zeit ist dabei unerheblich, die Schulpflicht kann man nicht ohne Grund für 3 Tage aufheben!
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1Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Attest ja! Kosten schätze ich wohl eher nein, da ansonsten für die anderen neu kalkuliert werden müßte und jeder was nachzahlen müßte!
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0Antwort von
lebenpluslebenplus
Ein ärztliches Attest nachträglich vom Arzt holen(...)? Ihr hättet es Euch gleich besorgen sollen und es der Schule (Lehrerin)faxen,- so hätte sie beim Schullandheim evtl. das Essensgeld zurückbekommen, denn das Schullandheim hätte(hat) bei einer korrekten Abmeldung einer Person wegen Krankheit, für eine Woche weniger Lebensmittel benötigt.
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0Antwort von
MismidMismid
Schullandheimteilnahme ist keine Pflicht, aber man müßte wenn man nicht mitgeht solange in die Schule gehen. Normal reicht eine Bestätigung der Eltern aus. Bei den Kosten kann man meist nur den Teil der Verpflegung wiederbekommen. Das kommt aber immer darauf was gebucht worden ist. Bei einer normal gebuchten Reise muß man meist auch 80% bezahlen wenn sie nicht in Anspruch nimmt
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DerTrollDerTroll
Muß nicht gleich ein Attest sein. Eine normale Entschuldigung reicht. Kosten kriegst du soweit wieder, wie sie auch erstattet werden können. Also vermutlich nur zum Teil.
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