Ist nur mal so eine Frage, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest vorlegen muss oder ist das die Gutmütigkeit eines Arbeitgebers? (Also natürlich vorausgesetzt man übertreibt das Ganze nicht!!!)
Antworten (6)
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4Antwort von
majestic12majestic12
ja, auch bei einem Tag. Wer unentschuldigt nicht zur Arbeit kommt, krank ist ohne ein Attest vom Arzt vorzulegen, der kann gekündigt werden.
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helrichhelrich
Du mußt nicht erst am 3. Arbeitstag ein Attest vorlegen, sondern SPÄTESTENS. Das ist ein großer Unterschied. Wenn Du arbeitsunfähig bist, brauchst Du für jeden Tag - also auch für einen einzigen eine Krankschreibung.
Es gibt Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen Karrenztag einräumen, d.h. wenn es jemandem schlecht geht, er aber meint, mit einem Tag Ruhe wieder fit zu werden, kann er diesen Tag in Anspruch nehmen. Dazu muß man natürlich zumindest telefonisch Bescheid geben.
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chrissy2201chrissy2201 stimmt nur das es je nach AG und Tarifvertrag bis zu 3 Tagen karrenzzeit sind
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helrichhelrich Wollte eigentlich nur den Begriff "Karrenztag" überhaupt ins Gespräch bringen.
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chrissy2201chrissy2201 ist ja auch richtig so
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MojitoTomMojitoTom
Ein Attest ist immer erforderlich, wenn der AG dies verlangt.
Spätestens am 3. Tag muss es vorliegen.Kommentar von
chrissy2201chrissy2201 entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.
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Carlo02Carlo02
du mußt dich ab dem ersten tag deiner krankheit krank melden und ein athest haben das mußt du dann innerhalb von 3 tagen zum ag geschickt haben, bzw. bei ihm vorliegen
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chrissy2201chrissy2201 entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.
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1Antwort von
chrissy2201chrissy2201
nein. kommt auf den AG bzw. auf deinen Vertrag an
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chrissy2201chrissy2201 entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.
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FrechnasihasiFrechnasihasi
Wenn es nicht innerhalb von 3 Tagen vorliegt ist das ein Abmahnungsgrund
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chrissy2201chrissy2201 entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.
kommt auf den AG an
Kommt auf den Tarifvertrag an.
wie kann ich so eine antwort wie von majestic12 mit daumen hoch bewerten wenn es faktisch falsch ist????????
das kleine aber feine Wort "kann" hatte ich doch erwähnt, oder nicht?
"kann eine kündigung bekommen" ja stimmt du schreibst aber trotzdem das ein attest ab dem 1. tag vorliegen muss und das ist nicht immer der fall!!!!
sorry, dann falsch verstanden worden. Ich meine bei einem Tag Abwesenheit muss ein Attest vorgelegt werden. Dies muss nicht am Tag der Abwesenheit passieren. Damit ist die 3 Tage Frist gemeint.
eben nicht, den das hängt von der Regelung im Unternehmen oder im Tarifvertrag ab. bei meinem AG z.B. und bei vielen anderen ist es so das erst ab dem 3. Tag Arbeitsunfähigkeit auch ein Attest vorliegen muss. das bedeutet wenn ich eine leichte erkältung habe oder auch mal magen/darm probleme, wo ich absehen kann das sie am nächsten oder übernächsten tag wieder vorbei sind, benötige ich kein attest und muss auch nicht zum arzt.