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Braucht man ein Attest wenn man ein bis zwei Tage krank ist?

Frage von Blacky1985 Blacky1985

Ist nur mal so eine Frage, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest vorlegen muss oder ist das die Gutmütigkeit eines Arbeitgebers? (Also natürlich vorausgesetzt man übertreibt das Ganze nicht!!!)

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Antworten (6)

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    Antwort von majestic12 majestic12

    ja, auch bei einem Tag. Wer unentschuldigt nicht zur Arbeit kommt, krank ist ohne ein Attest vom Arzt vorzulegen, der kann gekündigt werden.

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    kommt auf den AG an

    Kommentar von Marat MaratMarat

    Kommt auf den Tarifvertrag an.

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    wie kann ich so eine antwort wie von majestic12 mit daumen hoch bewerten wenn es faktisch falsch ist????????

    Kommentar von majestic12 majestic12majestic12

    das kleine aber feine Wort "kann" hatte ich doch erwähnt, oder nicht?

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    "kann eine kündigung bekommen" ja stimmt du schreibst aber trotzdem das ein attest ab dem 1. tag vorliegen muss und das ist nicht immer der fall!!!!

    Kommentar von majestic12 majestic12majestic12

    sorry, dann falsch verstanden worden. Ich meine bei einem Tag Abwesenheit muss ein Attest vorgelegt werden. Dies muss nicht am Tag der Abwesenheit passieren. Damit ist die 3 Tage Frist gemeint.

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    eben nicht, den das hängt von der Regelung im Unternehmen oder im Tarifvertrag ab. bei meinem AG z.B. und bei vielen anderen ist es so das erst ab dem 3. Tag Arbeitsunfähigkeit auch ein Attest vorliegen muss. das bedeutet wenn ich eine leichte erkältung habe oder auch mal magen/darm probleme, wo ich absehen kann das sie am nächsten oder übernächsten tag wieder vorbei sind, benötige ich kein attest und muss auch nicht zum arzt.

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    Antwort von helrich helrich

    Du mußt nicht erst am 3. Arbeitstag ein Attest vorlegen, sondern SPÄTESTENS. Das ist ein großer Unterschied. Wenn Du arbeitsunfähig bist, brauchst Du für jeden Tag - also auch für einen einzigen eine Krankschreibung.

    Es gibt Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen Karrenztag einräumen, d.h. wenn es jemandem schlecht geht, er aber meint, mit einem Tag Ruhe wieder fit zu werden, kann er diesen Tag in Anspruch nehmen. Dazu muß man natürlich zumindest telefonisch Bescheid geben.

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    stimmt nur das es je nach AG und Tarifvertrag bis zu 3 Tagen karrenzzeit sind

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    Wollte eigentlich nur den Begriff "Karrenztag" überhaupt ins Gespräch bringen.

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    ist ja auch richtig so

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    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Ein Attest ist immer erforderlich, wenn der AG dies verlangt.
    Spätestens am 3. Tag muss es vorliegen.

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.

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    Antwort von Carlo02 Carlo02

    du mußt dich ab dem ersten tag deiner krankheit krank melden und ein athest haben das mußt du dann innerhalb von 3 tagen zum ag geschickt haben, bzw. bei ihm vorliegen

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.

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    Antwort von chrissy2201 chrissy2201

    nein. kommt auf den AG bzw. auf deinen Vertrag an

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.

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    Antwort von Frechnasihasi Frechnasihasi

    Wenn es nicht innerhalb von 3 Tagen vorliegt ist das ein Abmahnungsgrund

    Kommentar von chrissy2201 chrissy2201chrissy2201

    entweder ab dem 1. tag oder ab dem 3. tag. kommt auf den AG an, bzw auf den Tarifvertrag etc.

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