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Braucht man bei standesamtlicher Heirat Familien- oder Stammbuch?

Frage von Kotton Kotton

Ich war letzte Woche mit meiner Freundin auf dem Standesamt um das "aufgebot" zu bestellen. Um alle Formalitäten Regeln zu können, erklärte und der Standesbeamte, dass er das Familienbuch unserer Eltern bräuchte (Dieses liegt bei den jeweiligen Standesämtern) . Als wir unsere Eltern darauf ansprachen, sagten beide Parteien, dass es auch mit dem Stammbuch gehen müsse. Was ist nun richtig? Hat der Standesbeamte sich evtl. vertan?? Habe ihn heute leider nicht mehr erreichen können.

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Antworten (9)

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    Antwort von butz1510 butz1510

    Die Familienbuchabschrift muss sein!!! Denn nur hier werden alle Veränderungen erfasst (Scheidung, Namensänderung) - im Stammbuch (das man zu Hause hat) nicht.

  • 1
    Antwort von hapebue hapebue

    Familienstammbuch – Wikipedia

    Ein Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie führen die meisten eingetragenen Familien bei ihren persönlichen Unterlagen. Es wird manchmal auch nur ...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Familienstammbuch

    Kommentar von Kotton Kotton

    Witzig...

    Kommentar von hapebue hapebuehapebue

    ist das gleiche

    Kommentar von Kotton Kotton

    Scheinbar nicht...??

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Nein, ist nicht das Gleiche. Das ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum.

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    Antwort von KerstinLisa KerstinLisa

    stammbuch,fam.buch geb.urkunde und das scheidungsurteil

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    Antwort von Delot Delot

    Im Stammbuch sind normal auch alle Unterlagen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden. Wenn du kein Stammbuch hast brauchst du die Unterlagen von den Standesämtern (Geburtsort). Da wieder spricht sich nichts.

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    Antwort von Nubby Nubby

    Stammbuch reicht aus

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Leider nicht.

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    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Beides ist möglich

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Beides zusammen ja, aber nicht entweder - oder.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Stammbuch reicht.

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Leider nicht.

    Kommentar von Qetan QetanQetan

    Bei meiner Heirat hat es gereicht.

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Kann ich mir nur so vorstellen, dass Ihr beide aus demselben Ort (Dorf?) seid, in dem Ihr geheiratet habt und Eure Eltern auch. Dass man Euch also gekannt hat und die Familienbücher der Eltern vor Ort waren, kann das sein? Offiziell sind aber eigentlich keine Ausnahmen möglich. Oder seid Ihr aus dem Osten?

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Obwohl... überleg... auch Menschen aus der Ex-DDR müssen eine neue Abschrift der Abstammungsurkunde mitbringen. Hattest Du die dabei?

    Kommentar von Qetan QetanQetan

    Wir sind nicht aus dem Osten und auch nicht aus derselben Stadt.

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Dann verstehe ich es nicht - die Dienstanweisungen sind in dem Fall nämlich richtig streng. Damit z.B. keine Geschwister unwissentlich heiraten etc. Das geht nur mit dem Fam.Buch bzw. der Abstammungsurkunde zu prüfen.

    Kommentar von Nubby NubbyNubby

    Also auch bei mir gab es da keine Probleme, aber was solls, kannst ja noch ein paar mal "leider nicht" schreiben^^ Ich jedenfalls bin seit 5 Jahren Verheiratet =)

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    Antwort von baer1 baer1

    Das Stammbuch reicht!

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Leider nicht.

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    Antwort von Melina79 Melina79

    Das wird dann angelegt

    Kommentar von Melina79 Melina79Melina79

    Du brauchst doch eigentlich nur Eure Geburtsurkunden und das Stammbuch wird dann nach Eurer Trauung angelegt

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