Meiner Freundin wurde gestern abend ihr Fahrrad gestohlen. Da sie eh keine Hoffnung hat, es wieder zu bekommen, will sie eigentlich nicht zur Polizei gehen. Aber was ist dann mit der Versicherung? Zahlt die nicht nur mit Anzeige bei der Polizei?

Es steht sicher in den Versicherungsbedingungen, dass eine Anzeige Voraussetzung für eine Leistung ist.
Schildere den Vorgang so, wie die Frage hier. Die Versicherung hätte es mit der Ablehnung einfacher.

Ohne Anzeige bei der Polizei schon generell kein Geld von der Versicherung. Eine Anzeige ist eine zwingende Voraussetzung.
Ja - ist auf jeden Fall anzuraten, denn sie kann ihr Farrad ja verkauft haben und meldet es der Versicherung als gestohlen.
und wie kann die Polizei da helfen?
bestimmt gar nicht, aber mit der Bestätigung der Anzeige hast du einen Beweis für die Versicherung
ok
bitmap am 10. Oktober 2008 20:46 ''bestimmt gar nicht''
Manchmal bekommt man ein Fahrrad auf die Weise (Anzeige) zurück. (Selbst erlebt)

Sie soll zur Polizei und den Diebstahl anzeigen. Die Versicherung wird es verlangen.
Ja, braucht man. Das ist halt ne Hemmschwelle für Versicherungsbetrüger. Allerdings ist es kein großer Akt. Du kannst das auch online machen und ausdrucken, wird von den Versicherungen auch akzeptiert.