Hallo Ich besitze einen kleinen See. darf ich da mit meinem motorboot auch ohne Führerschein fahren. danke für euer bemühen
Bist Du noch zu haben? Gehört zu dem See noch eine Yacht und eine Villa und ein Goldschatz? grins, ansonsten hab ich keine Ahnung, paddeln und rudern darfste auf jeden Fall
Ja und Nein! (Überschrift und Text sind widersprüchlich) Die Gewässer sind nicht an jeweilige Eigentumsverhältnisse unterschieden...

Für den Strassenverkehr gibt es eine Strassenverkehrsordnung, die dies regelt. Diese gilt jedoch nur auf Strassen und öffentlichen Plätzen, und nicht für befriedetes Privatgelände (also umzäunt).
Ich würde behaupten, dass dies sinngemäss auch auf die Schifffahrt anzuwenden ist. (Seefahrtverkehrsverordnung)
karandasch am 26. April 2008 19:11 straße schreibt man auch weiterhin mit ß!!!!!!!!!!!!
Kaiser von China am 26. April 2008 19:16 Strasse schreibt man auch weiterhin mit "S".
butz1510 am 26. April 2008 19:18 ßtraSe???
Kaiser von China am 26. April 2008 19:22 butz, genau so habe ich es gelernt.
butz1510 am 26. April 2008 19:25 Hm, ja, hab' ich mir gedacht. Bleib dabei!
Ja klar ist ja dein eigener..auf Privatbesitz ist das kein Problem...ABER wenn es Naturschutzgebiet ist brauchst du eine Genehmigung für das Boot......:-)
Kann man dann bei dir Wakeboard fahren?
Kaiser von China am 26. April 2008 19:26 Was ist 'Wakeboard'?
butz1510 am 26. April 2008 19:27 Wachbrett, oder?
So ähnlich wie Wasserski nur mit einem breiten Brett...

Vermutlich darfst Du gar nicht mit einem Motorboot fahren, auch nicht mt Führerschein. Die Benutzung eines Gewässers mit einem Motorboot bedarf zumindest in vielen, vielleicht in allen (das weiß ich nicht) Bundesländern der behördlichen Genehmigung, d.h. es muss überhaupt für Deinen See die Erlaubnis erteilt werden, dass er mit Motorbooten befahren werden darf. Das gilt nicht nur für Gewässer im öffentlichen Eigentum, sondern auch für private Gewässer. Das richtet sich nach Wasserhaushaltsgesetz und Landesgesetzen.
Für Bayern hier ein Beispiel, dort vgl. § 3:
http://by.juris.de/by/gesamt/SCHOBY.htm#SCHOBY_rahmen
Erkundige Dich bei der Gemeinde, auf deren Gebiet der See liegt,welche Wasserbehörde (Landratsamt o.ä.) zuständig ist und frage dort nach dem für Dein Bundesland geltenden Recht.
heißt das nicht golfplatz?
Goldschatz oder Golfplatz... wer wird denn so kleinlich sein. Da nehmen wir doch glatt beides!