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Braucht man als Security eine besondere Ausbildung?

Frage von tangapet tangapet

wollte ich einfach mal wissen, weil mich die Securitys auf den partys immer sehr aufregen..sind immer diese typischen haptschüler schlägertypen (ohne jetzt jemanden beleidigen zu wollen..)

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Antworten (6)

  • 12
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gri1su gri1su

    Wenn es ein seriöes Unternehmen ist, dann schon. Das sorgt dann schon von sich aus dafür, daß eine entsprechende Ausbildung bei dem Personal vorhanden ist.

    Aber leider gibt es auch auf diesem Gebiet einige schwarze Schafe. Die stellen Personal ohne jede Fachkenntnis zu Billiglohn ein, kassieren selbst aber gut ab. Gutes Sicherheitspersonal zeichnet sich u. A. durch Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, richtige Verhältnismäßigkeit aus und kehren nicht den Rambo hervor.

  • 5
    Antwort von dock69 dock69

    Normalerweise muss man die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe nach § 34a abgelegt haben: "Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

    Kommentar von Mareen84 Mareen84

    leider falsch, für den Schutz fremden Lebens reicht die Unterricht bei der IHK (40 Unterrichtsstunden mit anschließender Wissensfeststellung > keine Prüfung!). Näheres in der Bewachungsverordnung oder bei der zuständigen Stelle der IHK. Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig - dies hat nichts mit den Mitarbeitern "an der Front" zu tun. Wenn übrigens Clubs ihre Sicherheitsleute selbst anstellen, brauchen diese überhaupt keine Ausbildung oder Qualifikation. Man benötigt die Sachkunde nach § 34a GewO, wenn die "Türsteher" über eine Sicherheitsfirma beschäftigt sind und fürSichwerheit im Club sorgen.

  • 4
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Als "Security", also Sicherheit, brauchst du genauso wenig eine Ausbildung wie als "Maturity". Dein Eindruck ist schon richtig: Oft werden da Schlägertypen genommen, denen man nicht im Dunkeln begegnen möchte. Das ist ja ein wesentliches Kriterium für ihre Auswahl; sie sollen Angst machen.

  • 3
    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Vorschrift ist es nicht, aber gut wäre es manchmal schon!

    Kommentar von tangapet tangapet

    das finde ich aber auch!

  • 1
    Antwort von JamesGerling JamesGerling

    Einstiegsvoraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungs- / Sicherheitsgewerbe

    Unterweisung nach §34a bei der IHK
    Umfang für Sicherheitsmitarbeiter: 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

    Weitere Qualifikation für weitere Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung nach §34a

    Dann gibts noch zwei Ausbildungsberufe: Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) Servicekraft Schutz und Sicherheit (2 Jahre) und die IHK geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (IHK Orüfung nach 2 bzw 5 Jahren im Sicherheitsgewerbe möglich)

    Last but not least den Meister Schutz und Sicherheit (Industriemeister)

  • 1
    Antwort von Telefunk Telefunk

    ja, es gibt spezielle kurse z.b. bei der ihk als sicherheitsfachkraft. die meisten arbeitgeber stellen nur noch leute mit diesen zertifikaten ein.

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