Ein Bekannter von mir hat seinen Arbeitgeber, der ihm gekündigt hat verklagt. Das kann einem ja schon mal passieren, dass man seinen Job verliert. Sollte man deshalb eine Rechtsschutzversicherung haben?
Braucht man als Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung?
Antworten (14)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Eine Arbeitsrechtsschtzversicherung kann heutzutage sehr sinnvoll sein.
Eine Alternative ist es in die Gewerkschaft einzutreten. Gewerkschaftsmitglieder werden durch Anwälte der Gewerkschaften kostenfrei arbeitsrechtlch vertreten.
Peter Kleinsorge
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waltghauptwaltghaupt
über fast alle Berufsverbände lassen sich sinnvolle und billige Rechtschutzversicherungen abschließen und dabei sind vor allem Privat, Verkehr und Arbeit sinnvoll.
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geniesseringeniesserin
Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder auch beim Mieterbund beinhalten automatisch eine Rechtschutzversicherung für die jeweiligen Bereiche.
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weju2006 Zur Aussage von DerHans: Ist sachlich leider falsch. Natürlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die 1. Instanz. Die Kosten werden vorm Arbeitsgericht immer geteilt, d.h. die Hälfte übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Ausführliche Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung findet ihr hier: http://www.rechtsschutzversicherung-information.de Eine Berufsrechtsschutz kann auch in anderen Sachen hilfreich sein,z.B. wenn der AG ein Zeugnis ausstellt und Ihr damit nicht zufrieden seit. Darüber hinaus sollte man auch in Erwägung ziehen, den Privat- u. Verkehrsrberech abzusichern. Darüber hinaus ist für Privatpersonen der Wohnungs- u. Gundstücksrechtsschutz und der Spezialstrafrechtsschutz abschließbar.
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DerHansDerHans
Insgesamt kann man zur Rec htsschutzversicherung sagen, man braucht sie. Aber bitte nicht für Kinkerlitzchen. Als ist man mit einer Selbstbeteiligung gut beraten. Der Beitrag ist erheblich günstiger. Und sie bewahrt mich davor, mit jedem Blödsinn zum Anwalt zu rennen. Außerdem schmeisst mich die Versicherung nach drei Bagatellen unweigerlich raus. Danach habe ich ein Problem, den wirklich notwendigen Schutz noch zu bekommen.
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elkeraelkera
Wenn man es sich leisten kann, sollte man sich schon eine zulegen.
Wir haben jetzt eine ganz gute, nachdem ich wegen einer Abmahnung über 1000 Euro an Anwaltskosten zahlen musste.
Bei unserer Versicherung bekommt man über eine telefonische Hotline anwaltrechtlichen Rat, so das man erstmal die 150 Euro die man für jeden Fall selbst zahlen muss, spart. Nur wenn man dort nicht die Hilfe bekommt, die man braucht, muss man direkt zu einem Anwalt. Also ich kann wie oben geschrieben, nur empfehlen sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen. Aber wie gesagt, man sollte es sich leisten können.
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DerHansDerHans
Die meisten Rechtsschutzversicherer schließen die erste Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren aus. Begründung: in der ersten Instanz besteht keine Anwaltspflicht. Erst ab der zweiten Instanz tritt sie ein. Wie bei allen Rechtsfällen muss zumindest die Aussicht auf Erfolg bestehen. Wenn du dann den Prozess gewinnst, werden in der ersten Instanz die Kosten der jeweiligen Partei auferlegt. Wenn du also einen Anwalt genommen hast, musst du den auch selbst bezahlen.
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rapidorapido
Für diesen einen Fall lohnt sich keine Versicherung. Man muss abwägen, welche Risiken man selber versichern will oder muss. Viel wichtiger ist auf jeden Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
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taumeltraum Sollte es wirklich zu einem Prozess kommen, wird das ohne Rechtsschutzversicherung richtig teuer. Allerdings kann man ja immer irgendwie versuchen, sich außergerichtlich zu einigen
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Man muss keine haben, aber es ist manchmal schon sinnvoll, eine zu haben. Ich musste sie schon ein paar Mal in Anspruch nehmen.
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amdrosamdros
Nur deswegen sicher nicht, eine RS-Versicherung ist aber auf jeden Fall zu empfehlen in der heutigen Zeit, wo jeder des anderen Teufel ist.
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brummhummelbrummhummel
Unbedingt - aber nicht nur im Job ! auch Verkehrsrecht e ct sollte man Versichern
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FenchurchFenchurch
Allgemein ist man der Auffassung, dass eine Rechtschutzversicherung sich nicht lohnt.
Die erste Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren ist praktisch kostenlos. Es besteht keine Anwaltspflicht und nur für das Urteil wird eine geringe Gebühr fällig.