hoi zusammen, ich habe volgendes Problem. Ich wohne in einem Mietshaus im Kanton Zürich mit insgesammt vier Mietparteien. Mein Vermieter weigert sich Abfalltonnen für unser Haus aufzustellen (eine grüne Tonne für Bioabfälle ist vorhanden), mit der Begründung das es bei so wenig Mietern keine braucht. Wir sollen unsere Müllsäcke jeweils am Dienstag vor die Tür stellen und sie werden dann abgeholt. Das heisst, ich soll die Müllsäcke bis zum Stichtag der Woche in meiner Wohnung lagern...
Meine Frage ist, ob dies rechtens ist oder nicht?
Merci für die Hilfe, Mirko.
Was bist denn Du für`n Spassvogel?
ist doch ne legitime Frage, oder gibt es in Ö. genrell keine Keller in Mietshäusern?
Also, um auf Eurer beider Fragen zurückzukommen... @fs112 ich weiss nicht genau was Du mit Ö. meinst.? Vielleicht Östereich? Der Kanton Zürich liegt allerdings in der Schweiz. Letzt endlich geht es mir ja darum ob ich als Mieter verpflichtet bin meinen Abfall bis zu einer Woche in meinen Räumlichkeiten zu lagern. Sei es in der Wohnung oder auch im Keller.
MfG
Also ich kenne mich nur mit den deutschen Gesetzen aus!