dominik am 06.01.2007 um 14:12 Uhr
Muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigt werden oder reicht eine formlose Vereinbarung?
hier ein paar infos zur scheidungsfolgenvereinbarung (mit ehevertrag etc.)
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/scheidung/scheidungsfolgevertrag.html

Eine "Scheidungsfolgenvereinbarung" heisst offiziell Ehevertrag, weil in einem solchen auch die Folgen einer Scheidung geregelt werden.
Dieser Vertrag muss vor einem Notar abgeschlossen werden - sonst ist er nichts wert.
Dieser Vertrag muss beim Scheidungstermin mindestens ein Jahr alt sein, da der Richter ihn sonst beiseite schieben und die Scheidungsfolgen nach eigenem Gutdünken regeln kann.
Schlimmstenfalls sind dann beide Partner damit nicht einverstanden!