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Braucht eine Scheidungsfolgenvereinbarung eine bestimmte Form?

gefragt von dominikdominik am 06.01.2007 um 14:12 Uhr

Muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigt werden oder reicht eine formlose Vereinbarung?

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Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.171 Scheidung x 1.274 Ehe x 1.162

Pikary
beantwortet von Pikary am 18. November 2008 22:22
2x
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hier ein paar infos zur scheidungsfolgenvereinbarung (mit ehevertrag etc.)

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/scheidung/scheidungsfolgevertrag.html


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 6. Januar 2007 15:32
1x
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Eine "Scheidungsfolgenvereinbarung" heisst offiziell Ehevertrag, weil in einem solchen auch die Folgen einer Scheidung geregelt werden.

Dieser Vertrag muss vor einem Notar abgeschlossen werden - sonst ist er nichts wert.

Dieser Vertrag muss beim Scheidungstermin mindestens ein Jahr alt sein, da der Richter ihn sonst beiseite schieben und die Scheidungsfolgen nach eigenem Gutdünken regeln kann.

Schlimmstenfalls sind dann beide Partner damit nicht einverstanden!



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