Ich habe damal eine Frage. Braucht ein Showfalkner, der nicht einheimische Greife halten will für seine Vorführungen, unbedingt in Bayern einen Jagdschein oder reicht ein Sachkundenachweis aus?? Wie sieht es mit Haltegenehmigungen aus? Im Lehrbuch für Falkner steht drin, dass jeder nichteinheimische Greife unbeschränkt halten darf. Stimmt das?? Er macht nur Shows mit seinen Tieren und definitiv keine Jagd. mfg gubbel111
Braucht ein Showfalkner aus Bayern unbedingt einen Jagdschein obwohl er nie jagen will??
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merrypottermerrypotter
Ich schließe mich meinem Vorredner an ... möchte aber noch hinzufügen, dass es eine (neue!) EU-Richtlinie gibt, die eine Falknerei/Falkenshow ab einer bestimmten Anzahl von unterschiedl. Greifvogelarten einem Zoo gleichsetzt - es gibt allerdings keine Zuschüsse, nur Auflagen, z.B. soundsoviel Kubikmeter Voliere pro Tier.
Ich war vor kurzem auf einem Falken- und Adlerhof und der Falkner hatte diesbezüglich eine Bemerkung gemacht, allerdings weiß ich die genauen Zahlen nicht mehr. Sorry. Guck doch mal hier und ruf ihn an ... er ist völlig locker und hat richtig Ahnung: www.falkenhof-kranichfeld.de -
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fcnforever Ich war in letzter Zeit auf 2 Greifvögelvorführungen (Poing und Schloß Thambach) und es wurde beidermale erwähnt, dass man einen Jagdschein benötigt... Habe jetzt mal im Internet geschaut und bin auf folgendes gestoßen:
Zunächst mal gucken ob der Greif in dieser Liste ist (= BWildSchV Anlage 4)
BWildSchV Anlage 4 (zu § 3 Abs. 1) Fischadler /* (Pandion haliaeetus / L.), Wespenbussard / (Pernis apivorus / L.), Schwarzmilan / (Milvus migrans / BODDAERT), Rotmilan / (Milvus milvus / L.), Seeadler / (Haliaeetus albicilla / L.), Rohrweihe / (Circus aeruginosus / L.), Kornweihe / (Circus cyaneus / L.), Wiesenweihe / (Circus pygargus / L.), Sperber / (Accipiter nisus / L.), Habicht / (Accipiter gentilis / L.), Mäusebussard / (Buteo buteo / L.), Rauhfußbussard / (Buteo lagopus / BRUENNICH), Steinadler / (Aquila chrysaetos / L.), Turmfalke / (Falco tinnunculus / L.), Rotfußfalke / (Falco vespertinus / L.), Merlin / (Falco columbarius / L.), Baumfalke / (Falco subbuteo / L.), Wanderfalke / (Falco peregrinus */ TUNSTALL).
Falls ja, greift § 3: BWildSchV § 3 Halten von Greifen und Falken (1) Die Haltung von Greifen oder Falken der in Anlage 4 genannten Arten ist nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 zulässig. (2) Wer Greife oder Falken hält, 1. muß Inhaber eines auf seinen Namen lautenden gültigen Falknerjagdscheins sein,[...]
Und so kommt man ins Bundesjagdgesetz: Gem. § 15 Abs. 7 BJagdG braucht man für den Falknerjagdschein vorher den Jagdschein: (7) Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat; er muß darin ausreichende Kenntnisse des Haltens, der Pflege und des Abtragens von Beizvögeln, des Greifvogelschutzes sowie der Beizjagd nachweisen[...]
Würde also sagen für die oben genannten Greife benötigt man auch für das reine Halten (auch ohne Jagd) den Jagdschein.
Habe noch gefunden, dass man wohl für die Haltung außereuropäischer Greife wohl keinen Jagdschein benötigt, hierzu reicht wohl eine Bescheinigung der Behörde. Allerdings darf man die Vögel dann auch nicht fliegen lassen, was in diesem Fall ja auch nichts bring. Habe dies aus folgendem Forum: http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=67235&page=2
Vielleicht wäre es das Beste diese Frage mal bei deinem zuständigen Landratsamt zu stellen, die kennen sich auf jeden Fall damit aus!
Danke für deine Bemühungen, ich werd mal das Landratamt fragen. MfG