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Braucht ein nicht rechtsfähiger Verein zwingend einen Vorsitzenden ?

Frage von Pumukl Pumukl

Ein Verein mit ca. 100 Mitgliedern ist sehr aktiv, hat aber keine Satzung und der gewählte Vorstand handelt im Kollektiv. Ist das mit dem BGB vereinbar?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Felixguido Felixguido

    Nicht alles, was sich Verein nennt, ist auch im Sinne des Gesetzes tatsächlich ein Verein. Die Gesetzeslage ist eindeutig und hat für Vereinsgründung und -führung verbindliche Bestimmungen, die zu erfüllen sind. Daher ist eine Nachschau im Vereinsgesetz zur Klärung eurer Frage unerlässlich.

  • 1
    Antwort von vereinsmeier vereinsmeier

    Das geht in Ordnung. Beim nichtrechtsfähigen Verein sind Handelns- und Haftungsregeln gleich wie bei der Gesellschaft GmbH oder GbR. Derjenge der handelt, haftet auch dafür. Handeln mehrere so haften sie gesamtschuldnerisch. Somit ist dies mit dem BGB vereinbar. Die von anderen empfohlene Regelung in der Satzung ist eigentlich genauso wenig notwendig, wie eine schriftliche Satzung. Grundlage hierfür ist der § 54 BGB. Bei einem rechtfähigem Verein ist dies anders. Hier gilt der § 26 BGB, der die Benennung der vertretungsberechtigten Personen in der Satzung verlagt.

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    einen Vorsitzenden braucht man nicht, aber einen Vorstand:

    § 26 BGB:

    Vorstand;

    Vertretung

    (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.

    (2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    eine Satzung ist nicht erforderlich; ist keine Satzung vorhanden, sind die Bestimmungen des BGB (§§ 21 ff) anzuwenden

  • 1
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Entweder seit Ihr ein "altrechtlicher" Verein (gegründet vor 1900) oder Ihr MÜSST eine Satzung haben. Und einen Vorstand. Sonst geht das nicht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    http://www.vereinsknowhow.de/organis/vrn009.htm

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    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    Nein, aber einen Vorstand aus mindestens 3 Mitgliedern.

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Vielen Dank an Alle. Ich sehe ich komme um ein intensives Einlesen in das BGB nicht herum.

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