Hallo! Ein Bekkannter meinte er hätte gesehen, dass die BVG-Doppeldecker im Internet zum ´Verkauf angeboten wurden.
Deshalb wüsste ich gerne ob die BVG-Doppelstockbusse eine Sondererlaubnis für den Betrieb auf den Strassen haben. Denn der aktuelle Bus(Neoman A39) ist ja 4,06m hoch und liegt damit über den erlaubten 4m laut STVO.
Bezieht sich diese gegebenenfalls erteilte Sondererlaubnis auf das Fahrzeug oder erlischt sie, wenn es verkauft wird?
Ich hoffe es gibt jemanden, der sich da auskennt...
Vielen lieben Dank :) Steffi
Und die ABE ist auch weiterhin gültig, wenn die Fahrzeuge an Privatpersonen verkauft werden?
ABE heißt Allgemeine Betriebserlaubnis, die hat jedes Fahrzeug!
Eventuell braucht man als privater Fahrer eine besondere Fahrerlaubnis.