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Braucht ein BVG-Doppeldecker eine Sondergenehmigung wegen der Höhe?

Frage von SteffiBo SteffiBo

Hallo! Ein Bekkannter meinte er hätte gesehen, dass die BVG-Doppeldecker im Internet zum ´Verkauf angeboten wurden.

Deshalb wüsste ich gerne ob die BVG-Doppelstockbusse eine Sondererlaubnis für den Betrieb auf den Strassen haben. Denn der aktuelle Bus(Neoman A39) ist ja 4,06m hoch und liegt damit über den erlaubten 4m laut STVO.

Bezieht sich diese gegebenenfalls erteilte Sondererlaubnis auf das Fahrzeug oder erlischt sie, wenn es verkauft wird?

Ich hoffe es gibt jemanden, der sich da auskennt...

Vielen lieben Dank :) Steffi

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Antworten (1)

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    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Der Bus hat eine ABE ab Werk, wäre ja idiotisch jedesmal bei Verkauf eine Sonderabnahme zu machen!!

    Kommentar von SteffiBo SteffiBo

    Und die ABE ist auch weiterhin gültig, wenn die Fahrzeuge an Privatpersonen verkauft werden?

    Kommentar von PeRiBa PeRiBaPeRiBa

    ABE heißt Allgemeine Betriebserlaubnis, die hat jedes Fahrzeug!

    Eventuell braucht man als privater Fahrer eine besondere Fahrerlaubnis.

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