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Braucht ein Arzt auch nen gelben Schein, wenn er mal wegen ner Erkältung nicht arbeiten kann?

Frage von CoffeeJunkie666 CoffeeJunkie666

Also angenommen: Ein Arzt, angestellt in einer Klinik, ist erkältet und fühlt sich nicht in der Lage dazu arbeiten zu gehen. Natürlich ruft er dann an und meldet sich krank, aber muss er dann auch n Attest vorlegen bei längerer Erkrankung (so wie jeder andere Arbeitnehmer), oder fällt dies weg da er ja selbst Arzt ist und dies ja selbst am besten evaluieren kann?!

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Antworten (6)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kleopatra6572 kleopatra6572

    klar muss auch ein angestellter arzt ein attest vorlegen, wenn er länger als 3 tage krank ist. schließlich muss die klinik die krankentage wie jede andere firma auch abrechnen können. und nein, selbst darf er sich kein attest ausstellen, das wäre ja wohl noch schöner...

    Kommentar von CoffeeJunkie666 CoffeeJunkie666CoffeeJunkie666

    hätte ja sein können ^^ danke :D

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Dier Antwort von Kleopatra ist leider falsch. Ein Arzt darf sich grundsätzlich selbst ein Attest ausstellen, auch eine Privat-AU-Bescheinigung. Bei Selbstattesten besteht aber immer die Möglichkeit, dass sie nicht akzeptiert werden. Atteste auf Kassenvordrucken, wie z.B. der "gelbe Schein" dürfen aber nur von Kassenärzten ausgestellt werden. Wenn ein Kassenarzt angestellt wäre, dürfte er sich auch selbst einen gelben Schein ausstellen.

    Kommentar von michinef michinefmichinef

    Isartaucher, Du widersprichst Dir selbst.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Lies meine Texte genau durch und du wirst verstehen, dass ich mir nicht widerspreche.

    Kommentar von kleopatra6572 kleopatra6572kleopatra6572

    isartaucher - einspruch: ein angestellter arzt in einer privatklinik, die nur privatpatienten und keine kassenpatienten behandelt, darf nicht als kassenarzt tätig sein. eigenatteste sind grundsätzlich ungültig - nachzugooglen bei der ärztekammer.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Ein angestellter Arzt - egal ob in Privat- oder öffentlicher Klinik - kann und darf durchaus eine Kassenzulassung haben. Manche Chefärzte bspw. haben diese auch. Die Tätigkeit in einer Klinik schließt eine Kassenzulassung nicht generell aus, denn Arzt ist ein freier Beruf. Beide Tätigkeiten unter einen Hut zu bringen, dürfte aber in der Praxis meist schwierig sein.

    Außerdem hätte ich doch gerne einen Link zu der von dir aufgestellten Behauptung bzgl. Eigenattesten und Ärztekammer. Dieses Verbot müsste sich nämlich in der hierfür maßgeblichen Musterberufsordnung für Ärzte finden - darin steht aber bezüglich Eigenattest nichts. Auch von anderer Stelle ist mir diese angebliche Regelung nicht bekannt.

    Kommentar von kleopatra6572 kleopatra6572kleopatra6572

    ok isartaucher - meine freundin ist krankenschwester in der medizinischen hochschule hannover, die habe ich jetzt gefragt, um deinen irrtum endgültig auszuräumen: ein arzt ist nicht automatisch frei,sondern entweder angestellt oder mit eigener praxis. diese zulassung muss genauso an- und abgemeldet werden wie ein normaler gewerbeschein. als angestellter arzt könnte er nebenbei, wenn das klinikum zustimmt, eine eigene zulassung betreiben, ist in der praxis nicht möglich, weil die ärzte in den kliniken heute schon doppelt und dreifach arbeiten müssen, wann sollen die noch eine eigene praxis nebenbei führen? und nein - er darf sich natürlich nicht selbst attestieren - der chef meiner freundin war letztes jahr krank - den krankenschein hat ein kollege unterschrieben. und nein - ich kann dir keinen link dazu geben, aber auch keinen, dass ein gutachter seinen eigenen unfallschaden begutachten oder ein lehrer sein eigenes zeugnis unterschreibt oder ein richter sein eigenes todesurteil fällen darf - das sagt doch schon der gesunde menschenverstand!!!

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Oh, deine Freundin ist Krankschwester und meint, sich im Berufsrecht der Ärzte auszukennen? Wie beindruckend! Aber was sie behauptet, ist absoluter Quatsch. Hast du zufällig mal in mein Profil geschaut ...?

    Aber ich kann dir einen Link geben:

    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143

    Kommentar von kleopatra6572 kleopatra6572kleopatra6572

    ich brauche nicht in dein profil zu schauen - da kann man alles schreiben, was man so will - leider liest du die kommentare nicht genau durch, sonst würdest du antworten und nicht nur pöbeln. lies mal deinen eigenen kommentar weiter oben: da schreibst du selbst, dass selbstattestierungen möglicherweise nicht akzeptiert werden - sorry, leider kann ich dich absolut nicht ernst nehmen!

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Der angestellte Arzt ist ein Arbeitnehmer, wie jeder andere Angestellte oder Beamte. Daher benötigt er im Falle der Arbeitsunfähigkeit natürlich auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die AU-Bescheinigung darf er sich nicht selbst ausstellen, zumindest nicht, wenn er gesetzlich versichert ist, denn AU-Bescheinigungen dürfen nur von Kassenärzten ausgestellt werden.

    Kommentar von CoffeeJunkie666 CoffeeJunkie666CoffeeJunkie666

    darf er sich die selbst ausstellen, ja oder nein?

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Jein. Wenn er privat versichert ist, dürfte er sie sich theoretisch selbst ausstellen, falls der Arbeitgeber diese dann auch akzeptiert. Wenn er gesetzlich versichert ist, kann er es normalerweise nicht, denn AU-Bescheinigungen für gesetzlich Versicherte können nur von Kassenärzten ausgestellt werden. Ein angestellter Arzt ist aber nur in den seltensten Fällen auch Kassenarzt.

  • 1
    Antwort von frank225 frank225

    wenn in einer klinik arbeitet dann ist er angestellt und braucht auch einen schein

    Kommentar von CoffeeJunkie666 CoffeeJunkie666CoffeeJunkie666

    darf er aber nicht selbst ausstellen oder? sondern muss von einem anderen arzt gemacht werden oder?

  • 1
    Antwort von eureka1 eureka1

    wenn er lt. Arbeitsvertrag eine AU vorlegen muß, dann muß diese von einem anderen Arzt erstellt werden! Ein Gutachter kann auch nicht den Unfallschaden am eigenen Wagen selbst bewerten.

    Kommentar von CoffeeJunkie666 CoffeeJunkie666CoffeeJunkie666

    ja aber darf er sich selbst n attest ausstellen? ich mein da kann doch der verdacht aufkommen dass er auch gerne einfach mal krank feiert... geht sich darum ob das von einem andern arzt bewertet werden muss, zur gewährleistung der objektivität und so kA ich bin müde :D

    Kommentar von eureka1 eureka1eureka1

    er kann sich eine AU selbst ausstellen und sie an die Wand nageln - zu mehr ist sie nicht nütze!

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    Antwort von adavan adavan

    KLAR!

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Saudumme Frage, mach deinem Namen mal Ehre und trinke mehr Kaffee. Wach wird dir die Sinnlosigkeit deiner Frage bewusst. Hoffentlich.

    Kommentar von CoffeeJunkie666 CoffeeJunkie666CoffeeJunkie666

    xD

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