Bei der Eigentümerversammlung hat die Mehrheit der Eigentümer für die Errichtung einer Kreuterschnecke gewählt. Ich war gegen des Beschlusses und Ich denke , dass dieser Beschluss gesetzwidrig ist, da wir mit einer Baulischen Veränderung im Gemeinschaftseigentum zu tun haben.
Braucht die Errichtung einer Kräuterschnecke in einer Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit
Antworten (3)
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3Antwort von
dingdong21dingdong21
Eine Kräuterschnecke kann man nicht wirklich als bauliche Veränderung bezeichnen ^^ Das wäre nun wirklich die Übertreibung des Jahrhunderts .Und zur Frage : Nein , bei solchen Kleinigkeitn genügt die Mehrheit. Es ist keine Einstimmigkeit nötig.
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1Antwort von
397kg397kg
Wenn die Eigent+merversammlung diese Massnahme doch beschlossen hat, was spricht dann dagegen?
Und - warum stellst du dich gegen die anderen Eigentümer? Was hast du denn gegen einen solchen Beschluss? Nimm dich nicht so wichtig.
Eine Mehrheitsentscheiung ist doch ein demokratischer Akt. Akzeptiere das und lass es gut sein.
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0Antwort von
PeterSchuPeterSchu
Dann wäre vermutlch die Aufstellung eines Gartenzwergs auch eine bauliche Maßnahme.
Du hättest dich ja informieren können, ob deine Annahme stimmt. Du könntest das auch jetzt noch tun. Wenn ja, dann muss man regeln, ob das genehmigt wird. Wenn nein, dann solttest du deinen Einwand zurückziehen.
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