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Braucht die Errichtung einer Kräuterschnecke in einer Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit

Frage von senot senot

Bei der Eigentümerversammlung hat die Mehrheit der Eigentümer für die Errichtung einer Kreuterschnecke gewählt. Ich war gegen des Beschlusses und Ich denke , dass dieser Beschluss gesetzwidrig ist, da wir mit einer Baulischen Veränderung im Gemeinschaftseigentum zu tun haben.

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Antworten (3)

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    Antwort von dingdong21 dingdong21

    Eine Kräuterschnecke kann man nicht wirklich als bauliche Veränderung bezeichnen ^^ Das wäre nun wirklich die Übertreibung des Jahrhunderts .Und zur Frage : Nein , bei solchen Kleinigkeitn genügt die Mehrheit. Es ist keine Einstimmigkeit nötig.

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    Antwort von 397kg 397kg

    Wenn die Eigent+merversammlung diese Massnahme doch beschlossen hat, was spricht dann dagegen?

    Und - warum stellst du dich gegen die anderen Eigentümer? Was hast du denn gegen einen solchen Beschluss? Nimm dich nicht so wichtig.

    Eine Mehrheitsentscheiung ist doch ein demokratischer Akt. Akzeptiere das und lass es gut sein.

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    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Dann wäre vermutlch die Aufstellung eines Gartenzwergs auch eine bauliche Maßnahme.

    Du hättest dich ja informieren können, ob deine Annahme stimmt. Du könntest das auch jetzt noch tun. Wenn ja, dann muss man regeln, ob das genehmigt wird. Wenn nein, dann solttest du deinen Einwand zurückziehen.

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