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Braucht die arge die Miete nicht rückwirkend bezahlen?

Frage von Bettin13 Bettin13

Die Arge hat 2 Monate nicht meine Miete überwiesen.Ich habe einen Brief von der Hausverwaltung bekommen zwecks Räumungsklage. Das Amt sagt es muß erst geprüft werden wieso die Miete nicht überwiesen wurde.Da wäre ich aber schon rausgeflogen.Also habe ich mir das Geld geliehen.Die Arge sagt jetzt Rückwirkend würden sie die Miete die jetzt so und so bezahlt ist nicht mehr bezahlen .Ist das Rechtmäßig?Der von der Arge hat schon öfter nicht richig mein Geld berechnet.

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Antworten (5)

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    Antwort von Qetan Qetan

    Ich kann mir nicht denken, dass Du für einen Fehler der Arge geradestehen musst. Wenn der Sachbearbeiter bei seiner Meinung bleibt würde ich zu seinem Vorgesetzten gehen. Wenn auch das nicht hilft sollten Du oder Dein Vermieter einen Rechtsanwalt einschalten.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Was heißt rückwirkend, wenn deinem Antrag entsprechend alle Vorraussetzungen für die Gewährung von Zahlungen gegeben sind, muß die ARGE auch deine Mietkosten tragen. Den Fehler den du begangen hast, ist das du die Miete bereits bezahlt hast. Lasse dir schriftlich bestätigen, das du dir dieses Geld geliehen hast um einer fristlosen Kündigung bzw. einer Obdachlosigkeit zu entgehen und das reichst du mit dem Schreiben deines Vermieters bei der ARGE ein. Sollte man sich darauf nicht einlassen, legst du gegen deinen Bewilligungsbescheid Rechtsmittel ein, z.B. Widerspruch. Oder aber je nachdem wie die Leute von der ARGE bei euch drauf sind, hole dir beim Amtsgericht einen Beratungskostenschein und gehe damit zum Anwalt.

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    Antwort von koira1975 koira1975

    Nein, das kann so nicht richtig sein. Wenn Dein Betreuer Dir da nicht helfen möchte, wende Dich an den Vorgesetzten. Solltest Du da nichts erreichen, musst Du einen Anwalt einschalten.

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    Antwort von AJWhv AJWhv

    Nein, das ist nicht Rechtmäßig! Die Arge hat auch eine Beschwerdestelle, da würde ich mal hingehen und mich beschweren! Sollte das alles nichts nützen, dann hole Dir ein Beratungsschein und gehe damit am besten mal zu einem Anwalt!

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    ja, das ist so.

    sobald du eine lösung für dein problem gefunden hast, muss die arge deine mietschulden nicht mehr übernehmen.

    auch wenn der überweisungsfehler auf deren seite lag.

    der jenige der es dir geliehen hat, kann sich als nothelfer bei der arge melden und da versuchen das geld zu bekommen.

    Kommentar von Berry68 Berry68Berry68

    Das kann ich nicht glauben!

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