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Braucht der Vermieter per Gesetz einen Gerichtsbeschluss, wenn er ohne mein Enverständnis/Beisein...

Frage von Jezebel Jezebel

in die Whg. will??? 3 Mon. nach meinem Einzug in die Whg. v. 5 J. war bekannt, der Vormieter hinterließ Schimmel, den ich seitdem bekämpfe, Vermieter gab mir Schuld. Vor 1 J. wurde die Küchenwand aufgerissen und heraus kam, dass der Vormieter ein Loch bohrte in das Dachabfließrohr. Es wurde behoben, doch der Nachbar unter mir beschwerte sich weiterhin über Schimmelbildung. Ende Mai war der Hausmeister da und sagte zu, das ich in einigen Tagen Termine machen könnte mit Maurer, Maler usw., da die Wand nochmals aufgerissen werden muss, doch die Aufforderung kam erst Ende Juni. Es ist so, das ich keine Zeit habe, besuche 2 Schulen & kann mir nicht freinehmen ohne den Ausschluß zu riskieren.

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Antworten (5)

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    Antwort von geige geige

    Du hast als Mieter auch eine Mitwirkungspflicht, so daß es dem Vermieter überhaupt ermöglicht wird, den Schaden zu beseitigen. Der VM hat den Termin zu organisieren, der nicht zur Unzeit stattfinden darf. Kann ein Termin seitens des Mieters nicht wahrgenommen werden, sind die Gründe nachvollziehbar dem VM darzulegen.

    Für problematisch halte ich, wenn auch nicht ein Ausweichtermin abgemacht werden kann, gerade in einem Schadensfall mit Wassereintritt. Hier besteht die Gefahr, daß sich der Mieter aufgrund mangelnder Mitwirkung schadenersatzpflichtig macht.

    Gib doch dem Hausmeister, einem Nachbarn oder der Gesellschaft Deinen Wohnungsschlüssel, die dann den Zugang gewährleisten und Aufsicht führen können.

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Naja, ich ziehe in 2 Monaten aus, sie hatten die ganzen Sommerferien (6 Wochen) Zeit es zu machen (hätte auch wunderbar gepasst) und davor nochmal eben die 5 Jahre, die wir hier sind! Ich glaube eher, die wollen einfach nicht so lange warten, damit sie so schnell wie möglich die Wohnung dann wieder los werden. Einerseits kann ich es verstehen, doch andererseits habe ich nun zu dieser Eile, dem druck, den sie machen absolut kein Verständnis wegen dem vorherigem Zeitfaktor von 6 wochen bzw. 5 Jahren.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    ich würde das anliegen schriftlich ablehnen mit der begründung daß du beruflich unabkömmlich bist und die verzögerung eh so lange anhält, daß es auf die restlichen wochen der mietzeit nicht ankommt. allerdings würde ich auch klarmachen daß bei gefahr im verzug deine handlungsweise anders wäre. im übrigen steht hier viel bullshit, aber die antwort von geige ist voll ok.

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    Antwort von regideur regideur

    Ich würde eine friedliche Lösung suchen! Du möchtest doch auch keinen Nachbarschaftsstreit und Ärger mit dem Vermieter haben. Biete ihm Lösungsvorschläge an. Es gibt bestimmt eine vernünftige Lösung.

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Naja, da es sich um eine Gesellschaft handelt, wäre die Lösung, das sie mir sofort eine andere, aktzeptable Wohnung vermitteln, doch das wollen sie nicht und auch nicht warten, bis ich ausziehe in 2 Monaten :(

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Darf ich mal fragen was Dich daran hindert Jemanden in Deine Wohnung zu lassen??? Hast Du niemanden in Deiner Nähe zu dem Du Vertrauen hast?

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Keiner will es machen zumal es Zeitintensiv ist und Fremde in meine Wohnung lassen? Hm, ich schätze meine Privatssphäre sehr!

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Sieh es doch auch mal von der Seite das Vermieters und Dines Untermieters! Wie würdest Du Dich denn an deren Stelle befinden??? Übrigens wenn in Deiner Wohnung wieder ein Wasserrohrbruch sein sollte braucht er Dich nicht um Einlaß zu bitten wenn Du nicht da sein solltest....

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    Antwort von tradaix tradaix

    Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte

    Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

    Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)... http://kuerzer.de/RFB56vx9w | internetratgeber-recht.de

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Danke, doch das sind gerade die Zeiten, wo ich nicht da sein werde :(

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Soweit der Gesetzestext. Was ist den nun aber wenn der Mieter dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung untersagt??? Klar darf er das nicht aber er macht es nun einmal und ist ja nun auch sehr selten in der Wohnung anzutreffen!

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    @Jezebel: Kennst Du keine vertrauenswürdige Person, die während der Arbeiten anwesend sein kann?

    @regideur: Der Vermieter begeht eine Straftat nach § 123 StGB (Hausfriedensbruch) und eventuell sogar § 242 (Diebstahl).

    ► Wichtiger Hinweis im Profil beachten; erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Es ist mir schon klar das er Hausfriedensbruch begeht wenn er sich ohne Erlaubniss Zutritt verschafft. Aber welche legale Möglichkeit hätt er denn???

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Ausnahmen sind im Link aufgeführt.

    Kommentar von geige geigegeige

    "Mieter haben allerdings eine Obhutspflicht", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbands. "Sie müssen dafür sorgen, dass voraussehbare Schäden in und an der Wohnung vermieden werden - auch dann, wenn sie nicht zu Hause sind." Dazu gehört es auch, den Vermieter darüber zu informieren, wer außer dem Mieter über einen Schlüssel zur Wohnung verfügt, damit dieser sich in Notfällen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann - beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch. Informieren Mieter den Vermieter nicht, müssen sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).

    Spätestens dann, wenn der Nachbar untendrunter absäuft, hat Jezebel echt ein Problem. Dann doch lieber rechtzeitig mal den Schlüssel übergeben - Handwerker, HM ua. haben doch genauso viel Schiß wegen Diebstahl angezeigt zu werden und werden sich schwer hüten, sich mehr als nötig in der Wohnung zu bewegen und sich sicherlich niemlas ohne Zeugen dort aufhalten.

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Wasserrohrbruch haben wir nicht, da hätte ich selbst schon Druck gemacht, sondern Schimmel. Aber danke trotzdem :)

    Kommentar von geige geigegeige

    Und der kommt woher?? Deinen Schilderungen nach doch wohl nicht nur vom falschen Lüften und Heizen. Übrigens besteht auch noch eine Schadensminderungspflicht gegenüber dem Versicherer - der kann Dir gegenüber auch noch Ansprüche anmelden.

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Er kommt von meinem Vormieter und das habe ich meinem Vermieter auch vor 5 Jahren mitgeteilt. So viel Schimmel, wie hier war nach 3 Monaten, kann nicht entstehen innerhalb so kurzer Zeit. Außerdem ist da noch der Zeitfaktor zu berücksichtigen (s. u.) und außerdem habe ich ihnen nun einen Vorschlag unterbreitet, wie man das Problem schnellstens beheben kann. Ob die damit Ansprüche geltend machen können? Ich bezweifle es...

    Kommentar von geige geigegeige

    @Jezebel, Deine Reaktion ist menschlich verständlich, dennoch rate ich Dir bei Deiner sturen Reaktion zur Vorsicht, denn nach Deutschem Recht gibt es keine Gleichbehandlung im Unrecht

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    ich kenn nur das mietrecht und nicht das strafgesetzbuch. aber 242 BGB ist vielleicht der meistzitierte paragraph, er handelt von treu und glauben und nicht von diebstahl

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    @Obelhicks: Ich beziehe mich auf § 242 StGB ;-)

    Kommentar von geige geigegeige

    Danke Dir Obelhicks, klar daß bei 242 sofort Treu und Glauben im Kopf ist. Tradaix hat aber das StGB benannt, da ist es Diebstahl (hab heute ne gute Eselsbrücke gelernt, den hab ich jetzt auch im Kopf);-)

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    Antwort von Lorelai Lorelai

    Vielleicht hast Du ja jemanden in der Verwandtschaft oder im Bekanntenkreis, der wenn der Handwerker kommt, mal da ist.

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Leider nicht....

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    Antwort von Qetan Qetan

    Dann versuch doch einen anderen Termin zu machen.

    Kommentar von Jezebel JezebelJezebel

    Es gibt keinen Termin ausser noch in den Herbstferien, da ich wirklich ab 7 Uhr bis 22 UIhr nicht zu Hause bin.

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