Braucht der Lenker des "anzuschleppenden" Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis oder fällt dieses unter "Sonderfall des Abschleppens"? Danke für eure Antworten.

Meines Wissens braucht er einen gültigen Führerschein.

derjenige der in dem abzuschleppenden Kfz. sitzt brauch keine fahrerlaubnis...
Heeeschen am 8. Mai 2008 12:44 Auf dem Rücksitz nicht :-)
Geisterfahrer am 8. Mai 2008 12:45 er brauch KEINE fahrerlaubnis! fragt doch einfach bei der polizei nach! ich hatte diesen fall auch schon...
Das war nicht die Frage.

er braucht keinen führerschein... http://home.arcor.de/thw-handbuch/kfzbuch.pdf
Als Expertin kann ich dir sagen das ein Fahrzeug das ein anderes abschleppt als " Zug " gilt demnach braucht derjenige in dem geschleppten Fahrzeug sitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Fahrer des Schleppenden Fahrzeuges eine Fahrerlaubnis die eine Berechtigung für Pkw mit Anhänger behinhaltet. Nachzulesen STVO § 15a Abs. 2.1.

M. E. benötigt jeder, der als Fahrzeuglenker am Straßenverkehr teilnimmt, eine Fahrerlaubnis
Danke für die schnellen Antworten. Habe schon meine Antwort gefunden. Da sieht man, dass das An-/ und Abschleppen deutliche Unterschiede zeigt.
Nein benötigt er nicht, ein Anruf bei einem Polizeirevier wird Dir Sichereit geben.
nein braucht er nicht. Aber er muß ein Mindestalter haben und in köperlich in der Lage sein, ein solches Fahrzeug zu lenken und groß genug um an die Bremsen zu kommen
SORRY FALSCH: Er braucht keinen - das Fahrzeug muss nicht einmal angemeldet sein...
siehe hier: http://www.autobild.de/artikel/abschleppen_47437.html
Sorry, Heeschen, dein Link ist toll, er geht auch auf die eigentliche Frage des ANschleppens ein. In diesem Fall benötigt der ANschleppende eine Fahrerlaubnis...so steht's in deinem Link;-)
Danke! :-)