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Braucht der Lenker des "anzuschleppenden" Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis?

gefragt von erazor am 08.05.2008 um 12:40 Uhr

Braucht der Lenker des "anzuschleppenden" Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis oder fällt dieses unter "Sonderfall des Abschleppens"? Danke für eure Antworten.


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Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 8. Mai 2008 12:44
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Meines Wissens braucht er einen gültigen Führerschein.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 8. Mai 2008 12:46

SORRY FALSCH: Er braucht keinen - das Fahrzeug muss nicht einmal angemeldet sein...

siehe hier: http://www.autobild.de/artikel/abschleppen_47437.html

Kommentar von 8403e1cabb7ab0c0569defff4fcb8fcasmallbreitfuesse am 8. Mai 2008 12:49

Sorry, Heeschen, dein Link ist toll, er geht auch auf die eigentliche Frage des ANschleppens ein. In diesem Fall benötigt der ANschleppende eine Fahrerlaubnis...so steht's in deinem Link;-)

Kommentar von erazor am 8. Mai 2008 12:57

Danke! :-)


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 8. Mai 2008 12:44
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derjenige der in dem abzuschleppenden Kfz. sitzt brauch keine fahrerlaubnis...

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 8. Mai 2008 12:44

Auf dem Rücksitz nicht :-)

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 8. Mai 2008 12:45

er brauch KEINE fahrerlaubnis! fragt doch einfach bei der polizei nach! ich hatte diesen fall auch schon...

Kommentar von Auskunft am 8. Mai 2008 12:45

Das war nicht die Frage.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 8. Mai 2008 12:47

.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 8. Mai 2008 12:47

Geisterfahrer hat recht - war ja bei dem Thema nicht anders zu erwarten ;-)


Süßzahn
beantwortet von Süßzahn am 8. Mai 2008 12:49
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er braucht keinen führerschein... http://home.arcor.de/thw-handbuch/kfzbuch.pdf


anonym
beantwortet von pollipocket am 9. Mai 2008 14:19
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Als Expertin kann ich dir sagen das ein Fahrzeug das ein anderes abschleppt als " Zug " gilt demnach braucht derjenige in dem geschleppten Fahrzeug sitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Fahrer des Schleppenden Fahrzeuges eine Fahrerlaubnis die eine Berechtigung für Pkw mit Anhänger behinhaltet. Nachzulesen STVO § 15a Abs. 2.1.


breitfuesse
beantwortet von breitfuesse am 8. Mai 2008 12:43
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M. E. benötigt jeder, der als Fahrzeuglenker am Straßenverkehr teilnimmt, eine Fahrerlaubnis





anonym
beantwortet von erazor am 8. Mai 2008 12:56
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Danke für die schnellen Antworten. Habe schon meine Antwort gefunden. Da sieht man, dass das An-/ und Abschleppen deutliche Unterschiede zeigt.


keineahnung1
beantwortet von keineahnung1 am 8. Mai 2008 14:25
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Nein benötigt er nicht, ein Anruf bei einem Polizeirevier wird Dir Sichereit geben.


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. Mai 2008 14:31
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nein braucht er nicht. Aber er muß ein Mindestalter haben und in köperlich in der Lage sein, ein solches Fahrzeug zu lenken und groß genug um an die Bremsen zu kommen


Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 3. August 2008 11:18
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Ja!!!!!!!!!!!!!!




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