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Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?

Frage von osterman osterman

Muss es auf jeden Fall Gründe geben? Wer kann mir helfen?

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Antworten (10)

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    Antwort von Neufiliebe Neufiliebe

    ohne begründung ist eine kündigung unwirksam

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    kommt darauf an normal wenn der Brtrieb klein ist und wenn man keinen Kündigungschutz mehr genießt aufgrund der Gesetztesänderung braucht er keinen Grund und in der Porbezeit sowieso nicht

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht (!) unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt. Es geht dem Bundesverfassungsgericht insbesondere darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Soweit durch den Arbeitgeber unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, habe dieser ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu üben.

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    Antwort von Nyalaana Nyalaana

    Er muss einen Grund in der Kündigung angeben. Wenn er geschickt ist schreibt er rein, Dass die Vertrauensbasis zerstört ist und er Dich deswegen nicht mehr für trgbar hällt. Dagegen kann wohl keiner was sagen. Wenn er ungeschickt ist schreibt er rein, dass er kündigt, weil du vm buffet 2 Fleischküchchen genommen hast. Dann kannste klagen die Kündigung ist ungültig, dann kann er neu kündigen und das mit der Vertraunesbasis abziehen. Alles neulich so geschehen und in der Presse breitgetreten worden.

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht (!) unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt. Es geht dem Bundesverfassungsgericht insbesondere darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Soweit durch den Arbeitgeber unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, habe dieser ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu üben.

    Kommentar von Nyalaana NyalaanaNyalaana

    Aber ein Arbeitgebr kann immer anführen dass das Vertrauensverhältnis gestört ist. Das ist ein Totschlagargument. Wie will man denn einem Arbeitgebern nachweisen, dass er dennoch Vertrauen hat. Das ist unmöglich.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Nach der Probezeit muß er einen Grund angeben. Innerhalb der Probezeit nicht. Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, dann auch nicht.

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Selbstverständlich muss eine Kündigung außerhalb der Probezeit begründet werden!

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    Antwort von urmel1981 urmel1981

    man kann "private Gründe" reinschreiben

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    so ein quatsch, jede kündigung muss begründe sein, sonst wäre jeder AN hilflos den launen des AG ausgeliefert .... !

    Kommentar von urmel1981 urmel1981urmel1981

    Oh ja, sorry, ich habe tatsächlich etwas anderes gelesen. ich habe es anders herum gedacht. ich selber wurde noch nicht gekündigt und die Frage ist nicht 100% eindeutig.

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    Antwort von binpleite binpleite

    Sebstverständlich, ausser in der Probezeit

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht (!) unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt. Es geht dem Bundesverfassungsgericht insbesondere darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Soweit durch den Arbeitgeber unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, habe dieser ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu üben.

    Kommentar von binpleite binpleitebinpleite

    Da gebe ich dir wohl Recht... Aber wie will man das Umsetzen?

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Nicht wirklich! In der Probezeit kann sowieso ohne Angabe von Gründen gekündigt werden und für danach gibt es zahlreiche unanfechtbare Begründungen, die mit der Wahrheit noch nicht einmal viel zu tun haben müssen!

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    Antwort von wizzo8lo wizzo8lo

    Grundsätzlich muß der Arbeitgeber für jede Kündigung einen Grund haben. Eine willkürlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

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    Antwort von Chianti Chianti

    na klar braucht er einen grund, es sei denn, du befindest dich in der probezeit. da kann ohne angaben von gründen gekündigt werden. (um umfassend antworten zu können, bitte frage präzisieren)

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