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Brauchen leibl. Kinder bei Tod beider Elternteile eine Kontoverfügung und ist ein Testament ratsam?

gefragt von Nine25 am 04.06.2009 um 8:01 Uhr

Guten Morgen,

derzeit ist in der Familie meines Freundes - durch Krakheitsaufenthalt des Vaters - das Gesprächsthema, ob Testament und Kontoverfügung überhaupt erstellt bzw. erlassen werden müssen, da es nur zwei leibl. Söhne gibt., die sich untereinander einig sind? Geht das in diesem Fall nicht sowieso automatisch? Beide Elternteile sind über 70 Jahre alt. Vielen Dank für Eure Beiträge!


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NormaRoscoe
beantwortet von NormaRoscoe am 4. Juni 2009 08:04
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mit einem testament lassen sich auf jeden fall lästige streitereien vermeiden. ich würds machen, bevor einer tot ist.


anonym
beantwortet von Auskunft am 4. Juni 2009 08:06
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Wenn Einigkeit unter den Brüdern (noch?) herrscht, dürfte ein Testament überflüssig sein.

Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus ist schon sinnvoll, da sonst erst ein Erbschein beantragt werden muß, um Geld für z.B. laufende Verpflichtungen vom Konto abheben zu können.

Kommentar von rebew am 4. Juni 2009 08:08

So ist es korrekt!DH!

Kommentar von Nine25 am 4. Juni 2009 08:08

vielen Dank, dass hat mir sehr geholfen!!!


fetteHummel
beantwortet von fetteHummel am 4. Juni 2009 08:04
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Ein Testament ist grundsätzlich immer ratsam. Da es allerdings nur noch zwei Söhne gibt, dürfte nichts weiter passieren und die beiden werden erben.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 4. Juni 2009 08:07
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wenn beide Elternteile noch leben und einer verstirbt, dann erbt der andere Ehegatte 1/4 und falls gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt, bekommt er ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich, insgesamt also 1/2, die andere Hälfte teilt sich nach gleichen Teilen auf die Kinder auf, hier also je 1/4; wenn die Eltern etwas anderes wollen, ist Testament erforderlich; bezgl. Konto ist der Regelfall ein gemeinsames Konto der Eltern, dann kann der überlebende Teil weiter verfügen, nicht jedoch die Erben, für die ist dann bei der Bank ein Erbschein erforderlich.


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 4. Juni 2009 08:08
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ein Testament ist immer ratsam!


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 4. Juni 2009 08:10
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Ein altes Sprichwort sagt "Man kennt jemanden erst dann richtig, wenn man mit ihm geeerbt hat."

Ich würde immer ein Testament machen. Das muß ja nicht beim Notar gemacht werden, von daher ist das ja auch noch relativ kostengünstig. Und man hat die Sicherheit, daß man das schon mal geklärt hat.

Außerdem nützt es nicht viel, daß die Brüder sich jetzt einig sind - und die Mutter muß ja schließlich auch einverstanden sein. Und wenn die Brüder eine Frau/Freundin haben, dann würde ich erst recht ein Testament machen.

Kommentar von Nine25 am 4. Juni 2009 08:14

Es wurde mit der Mutter besprochen und sie ist einverstanden, aber keiner weiß wie am Besten, es müsste sowieso wenn dann denn von beiden abgezeichnet werden.

Kommentar von Auskunft am 4. Juni 2009 08:25

Wenn die Familie sich unsicher ist, wie ein Testament verfasst werden soll, würde ich auf jeden Fall zu einem Notar gehen.

Das kostet nicht die Welt (richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Siehe: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/kosten_01.html), der Notar erklärt alles, antwortet kompetent auf Fragen und das Testament wird bei ihm und/oder dem Gericht hinterlegt.


anonym
beantwortet von newcomer am 4. Juni 2009 08:03
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die sind Erben ersten Ranges. da ist nichts notwendig


anonym
beantwortet von gajan am 4. Juni 2009 08:03
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Im Moment liegt aber der Vater nur im Krankenhaus, oder? Oder ist er schon im Sterben?

Kommentar von Nine25 am 4. Juni 2009 08:07

nein er ist nicht am Sterben, es wurde aber innerfamiliär mit der Mutter darüber gesprochen ob die Notwendigkeit besteht???


anonym
beantwortet von steffi12345 am 4. Juni 2009 08:20
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ich würde ein testament machen,da es soviele fälle gibt bei den die geschwister sich einig sind und nach dem tod gings richtig ab und das würde ich damit vermeiden


anonym
beantwortet von hammerhai am 4. Juni 2009 08:40
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Sofern nicht so viel zu vererben ist, ist es immer ratsam unter den Ehepartnern das sogenannte Berliner Testament gemacht werden. Es beinhaltet, dass der übrigbleibende Partner zuerst alles allein erbt. Das schließt Ansprüche der Kinder aufs Erbe erst einmal aus, die sie sonst hätten. Die Kinder erben erst dann, wenn beide Elternteile gestorben sind. Wenn die Eltern kein gemeinsames Konto mit Verfügungsberechtigung beider Teile haben, sollten sie das dringendst regeln, da sonst der übrigbleibende Teil bis Regelung des Erbes und Ausstellung des Erbscheines nicht ans Geld kommt. Auch für die Kinder ist es notwendig Kontovollmacht über den Tod hinaus zu erteilen, da im Falle des Todes des zweiten Eletnerteils auch sie sonst nicht zur Bezahlung von Beerdigung etc. ans Geld kommen bis zur Ausstellung des Erbscheines.


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