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Brauche Rat wegen Schimmel

Frage von SunnyxD SunnyxD

huhu ihr lieben

Ich bin vor ca 2 Monaten in meine jetzige Wohnung gezogen.

Als ich mir die Wohnung mit meinem Vermieter vorher besichtigt habe, waren in jedem Zimmer ALLE Tapeten dran, hatte mich dann mit ihm geeinigt, dass ich die Tapeten mit übernehme..

So ca 10 Tage später war dann die Schlüsselübergabe und ich sah sofort das in 4 Räumen die Tapete komplett entfernt wurde und als ich mein Vermieter darauf ansprach, meinte er wisse nicht warum die jetzt entfernt wurde...

"toll konnte ich also doch noch Tapeten kaufen und zusehen das ich wen finde der mir die Tapeziert -.-!

Als ich dann mit mein Kiddis eingezogen bin, lernte ich auch gleich meine netten Nachbarn kennen. Die sind echt sehr sehr freundlich und ich war und bin froh, dass ich mich so gut mit denen verstehe..

Meine Nachbarn teilten mir dann aber mit, dass meine Vormieterin wegen starkem Schimmel aus der Wohnung ausgezogen ist. Der Schimmel soll Hauptsächlich in den beiden Zimmern gewesen sein die über den Torbogen sind.

Bei mir sind die beiden Zimmer also Schlaf und Kinderzimmer..

Und ich sollte die beobachten ob sich da was tut.

Aber sie meinten dann auch das kurz bevor ich in die Wohnung einzog Handwerker oder so in meiner Wohnung waren... ....

So die letzten paar Tage war es ja extrem kalt und was sehe ich heute an der wand vom Kinderzimmer???

richtig gelber Schimmel mit dunklen Flecken..

nun kann ich mir denken wieso die Tapete doch entfernt wurde, bestimmt weil da schimmel drunter war -.-

und vor der besichtigung haben se die Tapete bestimmt schön abgewischz, damit man nichts sieht.

Habe diesen Schimmel meine Nachbarn gezeigt und die meinten genau so sah der Schimmel bei der Vormieterin auch aus..

Nu habe ich Angs das die anderen Zimmer nun auch anfangen zu Schimmeln..

Montag werde ich meinen Vermieter anrufen und dies melden..

der kommt mir bestimmt damit, dass ich falsch lüfte :-D

Nur doof das meine Nachbarn, mich wegen dem Schimmelbefall drauf hingewiesen haben.

Zur Not wenn was sein sollte, würden sie Zeugen sein und sie haben auch noch Kontakt zur Vormieterin und würden diese dann auch anrufen.

Ins Kinderzimmer hat natürlich imoment keiner von uns zutritt..

Nun meine Fragen

1.Was muss mein Vermieter gegen den Schimmel machen, damit dieser schaden behobe wird?

  1. Da ja bestimmt meine Tapete an der befallenen Wand abgerissen wird, wer kommt dann für die kosten der Renovierung auf?

3.Kann ich eine Mietminderung machen?

  1. wisst ihr was das für ein Schimmel ist, wenn der gelb ist??

hier mal ein Foto

http://imageshack.us/photo/my-images/69/121120113488.jpg/

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Antworten (7)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff
    • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

    • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

    • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].


    Da ja bestimmt meine Tapete an der befallenen Wand abgerissen wird, wer kommt dann für die kosten der Renovierung auf?

    Wenn es nicht durch falsches Lüften entstanden ist,der Vermieter.

    .Kann ich eine Mietminderung machen?

    Ja.

    • Vermieter behaupten oft,dass Falsches Lüften die Ursache ist,oft sind es aber bauliche Mängel.

    Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

    Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

    Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

    Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben

    (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

    Kommentar von SunnyxD SunnyxDSunnyxD

    Ich danke dir für die hilfreiche Antwort, bin echt gespannt was mein Vermieter morgen sagt..Zum glück ist die verwaltung in meiner Stadt. Bin echt gespannt was mein Vermieter sagt und was er dagegen tut. Ich halte euch allen auf jedenfall auf dem laufenden

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Vielen Dank für die Auszeichnung.

    Ich hoffe es geht zu Deinen Gunsten aus und der Vermieter ist einsichtig und vernünftig.

  • 2
    Antwort von rokkabella86 rokkabella86
    1. Ursachenbekämpfung! Der Schimmel muss ja irgendwo her kommen, ggf. von einem unentdeckten Rohrbruch in der Wohnung über dir? Das hatten wir diesen Sommer bei uns festgestellt das ein Rohr schon mind. seit 5 Jahren offen sein musste und deswegen die Nachbarn unter uns die Decke feucht hatten. Wir wohnen aber erst 2 Jahre hier. Den Schaden hat komplett der Vermieter bezahlt, der die Wohnung auch leider erst seit 2 Jahren besitzt. Große K*cke!

    2. Die Renovierung, Wang aufschlagen, nach Ursache forschen, zuspachteln und wieder wohnbar machen wird eine spezialfirma machen und die Kosten hat der Vermieter zu bezahlen, wenn er dir die Wohnung unter täuschung untergejubelt hat.

    3. Ja, sogar bis zu 80% Mietmiinderung, das ist sogar als Gerichtsurteil festgelegt worden.

    4. IIIIIIIEEEHHH!!!!! Keine Ahnung, aber da sollte schleunigst was passieren!

  • 1
    Antwort von Stirling Stirling

    Wenn da keine Risse in der Wand sind oder ein Rohrbruch dann liegt der Schimmel an einer zu niedrigen Raumtemperatur und schlechtem Lüften oder einer Wärmebrücke die aber durch vermehrtes Heizen besiegt werden kann.

    Halte die Raumtemperatur auf 22-23°C und Lüfte 5 mal am Tag für 2 Minuten mit voll geöffnetem Fenster.

    Auf deine Schimmelflecken streichst du am Montag DanKlorix mit einem Malerpinsel. Das DanKlorix stinkt dann zwar 2 Tage aber der Schimmel ist für 6 Monate weg. Schutzbrille und alte Klamotten tragen.

    Grüße

    Kommentar von SunnyxD SunnyxDSunnyxD

    Ich werde da mit sicherheit nicht selber den Schimmel entfernen. Dafür hat mein Vermieter zu sorgen. Und ob dan klorix da ne gute iddee ist bezweifle ich stark

    Kommentar von Stirling StirlingStirling

    Dann zweifel weiter und hab Spaß mit den Schimmelsporen.

    Wenn du Expertenmeinungen anzweifelst dann brauchst du doch garnicht fragen.

  • 1
    Antwort von account11 account11

    ja du kannst mietminderung verlangen das nennt mqan arglistige täuschung alles fotografieren nund dokumentieren und dich mit dem mieterschutz in verbindung setzten . oder deer mieter muss die mängel fachmännisch beheben lassen (ursache feststellen etc.)

  • 1
    Antwort von glasstoepsel glasstoepsel

    es gibt den mieterbund. die kannst du fragen. ansonsten würde ich mir schleunigst eine neue bleibe suchen. du kannst von ausgehen, dass der vermieter nicht gewillt ist, die bude zu sanieren. das hätte er ja sonst vor deinem einzug getan.

    Kommentar von SunnyxD SunnyxDSunnyxD

    ***ja habe eben mal bisschen gegooglet udn habe ein Mieterbund in meiner Stadt gefunden den ich auch gleich am Montag beitreten werde Kosten jährlich 40€ und Anmeldegebühr ( einmahlig) 10€ ***

  • 0
    Antwort von pharao1961 pharao1961

    Also zunächst einmal verstehe ich nicht, wieso du die Tapeten "übernommen" hast??? Die Tapeten sind fester Bestandteil des Gebäudes und gehören somit dem Vermieter der deshalb auch alle paar Jahre neu tapezieren muss. Das gehört zur Renovierung die Sache des Vermieters ist; du mußt die Tapete nur ab und zu streichen was zu deinen Aufgaben als Schönheitsreparatur gehört. So, die Schimmelsituation... ich kann jetzt natürlich nicht sagen ob es sich um ein Lüftungsproblem handelt oder einen Baumangel. Ich würde mal auf letzteres tippen, wenn zwischen Auszug des Vormieters und deinem Einzug eineige Zeit dazwischen gelegen hat und gelüftet wurde. Es sollte ein Fachmann kommen der ein Foto mit einer Wärmebildkamera macht. Damit kann man Undichtigkeiten sehen ohne die Wand aufzustemmen. Den eigentlichen Schimmel kann man (wenn es nicht zu großflächig ist) mit hochprozentigem Alkohol oder (wenn nix ausbleichen kann) mit Wasserstoffperoxid. Dies wäre aber dann Sache des Vermieters.

  • 0
    Antwort von SunnyxD SunnyxD
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